1651/J XXI.GP

Eingelangt am:07.12.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jung, Mainoni

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

 

In seinem Buch „Ich gestehe“ schreibt Josef Kleindienst auf  Seite 135 unter dem Titel

„Blaues Plutonium":

 

Durch Zufall erhalte ich einen streng geheimen Verschlußakt, ein Dossier über

Nuklearkriminalität in Österreich und seinen Nachbarstaaten. Ein hoher Beamter des

Ministeriums hat sich schon lang den Kopf zerbrochen, wie er Bewegung in die Bekämpfung

dieser Verbrechensform, die der Zusammenbruch der Oststaaten erst richtig belebt hat,

bringen kann.

 

Als ich ihm über den Weg laufe, schaltet der erklärte Sozialist sofort und sagt: Geh Josef; du

hast ja‚ gute Kontakte zur FPÖ. Ich hab da ein Anliegen, aber, versprich mir, höchste

Geheimhaltung. Diese Sache muss möglichst groß in der Öffentlichkeit gespielt werden.

„Unsere“ wollen da keinen Staub aufwirbeln und nix tun.

 

Diese Begebenheit muß - so man den Ausführungen Kleindiensts glauben schenken mag - im

Jahrc 1996 stattgefunden haben und könnte als Indiz dafür gelten, daß Kleindienst seine

Informationen vor allem aus dem damals sozialistisch dominierten Innenministerium

bekommen hat.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.) Wurde Kleindienst bei seiner Einvernahme durch die Wirtschaftspolizei Wien zum

      o.a. Sachverhalt befragt?

      Wenn nein, warum nicht?

2.) Ist Ihnen oder Beamten Ihres Ministeriums der „hohe Beamte und erklärte Sozialist"

      bekannt?

      Wenn nein, warum nicht‘?

3.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen Josef

     Kleindienst und unbekannte Täter im Bundesministerium für Inneres wegen. des

     Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der

     Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB sowie des Verdachtes der

     Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang

     mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstattet?