1652/J XXI.GP

Eingelangt am:

12.12.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Pistotnig, Dr. Pumberger, Wattaul

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Vereinbarung mit dem Christophorus Flugrettungsverein

(ÖAMTC) - Hubschrauberrettungsdienste vom 18. Oktober 2000

 

Seit bereits mehr als einem Jahr hat der Bundesminister für Inneres die Ausgliederung

der Flugrettung angekündigt. Mit 18. Oktober d. J. hat der Bund, vertreten durch den

Bundesminister für Inneres, mit dem ÖAMTC eine Vereinbarung über die Übertragung

der Aufgaben des Bundes im Bereich der Flugrettung geschlossen, die dem

Christophorus Flugrettungsverein (ÖAMTC) eine Monopolstellung garantiert. Im Zuge

der vom ÖAMTC entfachten Diskussion über die Überlassung von

Bundesheerstandorten, wie z.B. Aigen i. E., wurde eine Vielzahl offener und

problematischer Aspekte dieser Vorgangsweise einer breiteren Öffentlichkeit

offenkundig. Viele ungeklärte Fragen und ungelöste Problemstellungen, wie z.B. die

Erfordernisse einer Ausschreibung, deren Umgehung, die Frage der

verfassungsrechtlichen Grundlage eines solchen Vertrages, verschiedenste

Bestimmungen der Vereinbarung, die Nichtberücksichtigung anderer ziviler

Organisationen und des Bundesheeres (mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, seinem

großen Hubschrauberpark und seinen Erfahrungen), sind noch offen. Hauptgrund für

diese Vereinbarung sind laut Angaben des BMI fehlende Budgetmittel.

 

Diese Vereinbarung wurde ohne Absprache mit den Ländern in Eigenverantwortung des

Bundesminister für Inneres getroffen. Die Bundesländer Kärnten und Steiermark werden

wie es derzeit aussieht diesen Vertrag nicht akzeptieren, weil insgesamt große Bedenken

und Vorbehalte zur Vorgangsweise aber auch zum Inhalt der Vereinbarung bestehen.

Der Bundesminister für Inneres beteuerte, daß diese Vertragsvergabe an Christophorus

(ÖAMTC) aufgrund des besten Angebotes vergeben wurde. Der ÖAMTC verfügt über

die gleiche gewerberechtliche Genehmigung zur Durchführung von Rettungsflügen wie

alle andere Anbieter auch. Dabei stellt sich eindeutig die Frage, was tatsächlich

ausschlaggebend für die Vergabe an den ÖAMTC war! Weiters hat es keine

Ausschreibung gegeben. Auch wurde dieser Vertrag weder im Ministerrat thematisiert,

noch wurde EU - Konformität sichergestellt, ist doch in diesem Sachzusammenhang ein

Vertragsverletzungsverfahren anhängig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten

stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Wer sind konkret die anderen Bewerber der rd. 20 existierenden Flugunternehmen in

       Österreich?

 

2.    Nach welchen Grundsätzen wurden die Bewerbungen eingeholt und bewertet?

 

3.    Wieso wurde dieser Vertrag nicht im Ministerrat präsentiert?

4.    Wer hat diesen Vertrag und deren Inhalte für die Republik Österreich überprüft?

 

5.    Welche Verhandlungen und Gespräche, im Sinne einer 15 a Vereinbarung, gab es

       diesbezüglich mit den Ländern? Wenn keine, warum?

 

6.    Welche Vereinbarungen wurden bezüglich Rettungssanitäter mit dem Roten Kreuz

       getroffen?

 

7.    Welche Vereinbarungen wurden mit den Ländern in bezug auf die einzusetzenden

       Notärzte getroffen?

 

8.    Welche Qualitätskriterien wurden in bezug auf die Piloten dieser

       Rettungshubschrauber festgelegt, außer daß diese dem BM für Inneres angehören

       müssen?

 

9.    Meinen Sie, daß die damit eingeräumte Monopolstellung des ÖAMTC und die

       vertraglich zugesagten Entgelte gerechtfertigt sind? Wenn ja, warum?

 

10.  Inwieweit wurde der Einsatz des ÖAMTC mit den dafür im Katastrophenplan der

       Länder beauftragten Einrichtungen abgestimmt bzw. in dem jeweiligen

       Katastrophenplan abgeändert?

 

11.  Betrachten Sie eine Vertragsbindung von 10 Jahren mit Kündigungsverzicht als

       korrekte Vorgangsweise im Sinne einer Kostenoptimierung und eines fairen

       Marktprozesses für Bund und Länder? Wenn ja, können Sie das begründen?

 

12.  Ist ihrem Ressort bekannt ob einige Bundesländer, wie z.B. das Land Kärnten und

       das Land Steiermark, Flugunternehmen selbst beauftragen wollen? Wenn ja, warum

       wurden diese Flugunternehmen nicht zur Anbotslegung eingeladen?

 

13.  Wurde die EU - Konformität dieser Vereinbarung überprüft und trifft es zu, daß in

       diesem Zusammenhang ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG - Vertrag

       anhängig ist?

 

14.  Können Sie ausschließen, daß es in diesem Zusammenhang zu einem Mahnschreiben

       der EU an die Republik Österreich kommen wird? Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

15.  Entspricht es den Tatsachen, daß im Burgenland derzeit bereits ein privater Anbieter

       solche Einsätze fliegt?

 

16.  Wieso wurde der Vertrag Ihrerseits, noch vor Abschluß eines anhängigen

       Schlichtungsverfahrens beim Vergabeamt, unterzeichnet?

 

17.  Welche Konsequenzen gedenken Sie aus dieser Vorgangsweise zu ziehen?

 

18.  Entspricht es den Tatsachen, daß Sie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des

       ÖAMTC waren?

 

19.  Wenn ja, können Sie ausschließen, daß dieser Umstand Einfluß auf die Entscheidung

       der Vergabe der Flugrettung an den ÖAMTC hatte?

 

20.  Was unterscheidet aus Sicht ihres Ressorts einen Kostenersatz von einem Entgeld,

       abgesehen von der Tatsache, daß beides Leistungen in Geld erbracht werden?

21.  In der gegenständlichen Vereinbarung ist in mehreren Bestimmungen eine

       Entgeltlichkeit gegeben (Länder sind durch die 15a Verträge zu Zahlungen

       verpflichtet, verpflichtete Zahlungen von transportierten Verunglückten stehen dem

       ÖAMTC zu, Kostenersätze stehen dem ÖAMTC zu), warum wurde trotzdem keine

       Ausschreibung vorgenommen?