1652/J XXI.GP
Eingelangt am:
12.12.2000
der Abgeordneten Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Pistotnig, Dr. Pumberger, Wattaul
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Vereinbarung mit dem Christophorus Flugrettungsverein
(ÖAMTC) - Hubschrauberrettungsdienste vom 18. Oktober 2000
Seit bereits mehr als einem Jahr hat der Bundesminister für Inneres die Ausgliederung
der Flugrettung angekündigt. Mit 18. Oktober d. J. hat der Bund, vertreten durch den
Bundesminister für Inneres, mit dem ÖAMTC eine Vereinbarung über die Übertragung
der Aufgaben des Bundes im Bereich der Flugrettung geschlossen, die dem
Christophorus Flugrettungsverein (ÖAMTC) eine Monopolstellung garantiert. Im Zuge
der vom ÖAMTC entfachten Diskussion über die Überlassung von
Bundesheerstandorten, wie z.B. Aigen i. E., wurde eine Vielzahl offener und
problematischer Aspekte dieser Vorgangsweise einer breiteren Öffentlichkeit
offenkundig. Viele ungeklärte Fragen und ungelöste Problemstellungen, wie z.B. die
Erfordernisse einer Ausschreibung, deren Umgehung, die Frage der
verfassungsrechtlichen Grundlage eines solchen Vertrages, verschiedenste
Bestimmungen der Vereinbarung, die Nichtberücksichtigung anderer ziviler
Organisationen und des Bundesheeres (mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, seinem
großen Hubschrauberpark und seinen Erfahrungen), sind noch offen. Hauptgrund für
diese Vereinbarung sind laut Angaben des BMI fehlende Budgetmittel.
Diese Vereinbarung wurde ohne Absprache mit den Ländern in Eigenverantwortung des
Bundesminister für Inneres getroffen. Die Bundesländer Kärnten und Steiermark werden
wie es derzeit aussieht diesen Vertrag nicht akzeptieren, weil insgesamt große Bedenken
und Vorbehalte zur Vorgangsweise aber auch zum Inhalt der Vereinbarung bestehen.
Der Bundesminister für Inneres beteuerte, daß diese Vertragsvergabe an Christophorus
(ÖAMTC) aufgrund des besten Angebotes vergeben wurde. Der ÖAMTC verfügt über
die gleiche gewerberechtliche Genehmigung zur Durchführung von Rettungsflügen wie
alle andere Anbieter auch. Dabei stellt sich eindeutig die Frage, was tatsächlich
ausschlaggebend für die Vergabe an den ÖAMTC war! Weiters hat es keine
Ausschreibung gegeben. Auch wurde dieser Vertrag weder im Ministerrat thematisiert,
noch wurde EU - Konformität sichergestellt, ist doch in diesem Sachzusammenhang ein
Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1. Wer sind konkret die anderen Bewerber der rd. 20 existierenden Flugunternehmen in
Österreich?
2. Nach welchen Grundsätzen wurden die Bewerbungen eingeholt und bewertet?
3. Wieso wurde dieser
Vertrag nicht im Ministerrat präsentiert?
4. Wer hat diesen Vertrag und deren Inhalte für die Republik Österreich überprüft?
5. Welche Verhandlungen und Gespräche, im Sinne einer 15 a Vereinbarung, gab es
diesbezüglich mit den Ländern? Wenn keine, warum?
6. Welche Vereinbarungen wurden bezüglich Rettungssanitäter mit dem Roten Kreuz
getroffen?
7. Welche Vereinbarungen wurden mit den Ländern in bezug auf die einzusetzenden
Notärzte getroffen?
8. Welche Qualitätskriterien wurden in bezug auf die Piloten dieser
Rettungshubschrauber festgelegt, außer daß diese dem BM für Inneres angehören
müssen?
9. Meinen Sie, daß die damit eingeräumte Monopolstellung des ÖAMTC und die
vertraglich zugesagten Entgelte gerechtfertigt sind? Wenn ja, warum?
10. Inwieweit wurde der Einsatz des ÖAMTC mit den dafür im Katastrophenplan der
Länder beauftragten Einrichtungen abgestimmt bzw. in dem jeweiligen
Katastrophenplan abgeändert?
11. Betrachten Sie eine Vertragsbindung von 10 Jahren mit Kündigungsverzicht als
korrekte Vorgangsweise im Sinne einer Kostenoptimierung und eines fairen
Marktprozesses für Bund und Länder? Wenn ja, können Sie das begründen?
12. Ist ihrem Ressort bekannt ob einige Bundesländer, wie z.B. das Land Kärnten und
das Land Steiermark, Flugunternehmen selbst beauftragen wollen? Wenn ja, warum
wurden diese Flugunternehmen nicht zur Anbotslegung eingeladen?
13. Wurde die EU - Konformität dieser Vereinbarung überprüft und trifft es zu, daß in
diesem Zusammenhang ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG - Vertrag
anhängig ist?
14. Können Sie ausschließen, daß es in diesem Zusammenhang zu einem Mahnschreiben
der EU an die Republik Österreich kommen wird? Wenn ja, aus welchen Gründen?
15. Entspricht es den Tatsachen, daß im Burgenland derzeit bereits ein privater Anbieter
solche Einsätze fliegt?
16. Wieso wurde der Vertrag Ihrerseits, noch vor Abschluß eines anhängigen
Schlichtungsverfahrens beim Vergabeamt, unterzeichnet?
17. Welche Konsequenzen gedenken Sie aus dieser Vorgangsweise zu ziehen?
18. Entspricht es den Tatsachen, daß Sie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des
ÖAMTC waren?
19. Wenn ja, können Sie ausschließen, daß dieser Umstand Einfluß auf die Entscheidung
der Vergabe der Flugrettung an den ÖAMTC hatte?
20. Was unterscheidet aus Sicht ihres Ressorts einen Kostenersatz von einem Entgeld,
abgesehen
von der Tatsache, daß beides Leistungen in Geld erbracht werden?
21. In der gegenständlichen Vereinbarung ist in mehreren Bestimmungen eine
Entgeltlichkeit gegeben (Länder sind durch die 15a Verträge zu Zahlungen
verpflichtet, verpflichtete Zahlungen von transportierten Verunglückten stehen dem
ÖAMTC zu, Kostenersätze stehen dem ÖAMTC zu), warum wurde trotzdem keine
Ausschreibung vorgenommen?