1665/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers

 

In der Zeitschrift Profil vom 4. Dezember 2000 erschien ein Artikel, in welchem aus der

neuesten Publikation von Joachim Riedl zitiert wird. Dabei wird dem Bundeskanzler

Wolfgang Schüssel unterstellt, dass dieser sich sein Optionsrecht auf eine leitende Funktion

im Wirtschaftsverlag samt Pensionsregelung abfinden ließ und zwar in Form einer

zweistelligen Millionensumme.

 

Dieser Sachverhalt wurde zunächst vom Bundeskanzler nicht kommentiert, in Folge

zurückgewiesen.

 

Da die Funktion des Bundeskanzlers eine der zentralsten politischen Funktionen ist, handelt

es sich bei solchen Rechtsgeschäften um keine Privatangelegenheit, sondern um eine

Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit das Recht auf volle Information hat.

 

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes

hinzuweisen, wonach Mitglieder der Bundesregierung während ihrer Amtstätigkeit keinen

Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen. Diese Verfassungsbestimmung hat ihren Sinn in

der Garantie der völlig unabhängien Ausübung der Funktion als Bundeskanzler.

 

Darüber hinaus müssen Mitglieder der Bundesregierung nach Amtsantritt und in Folge alle

zwei Jahre ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im Falle eines außergewöhnlichen

Vermögenszuwachses hat der Präsident des Rechnungshofes dies dem Präsidenten des

Nationalrates mitzuteilen.

 

Um Ihnen in Form einer Anfragebeantwortung (obwohl der Gegenstand der Anfrage nicht die

Vollziehung oder Regierungsakte betrifft) zu ermöglichen, umfassend zu diesen Vorwürfen

schriftliche Stellung zu beziehen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

 

Wie beurteilen Sie die genannten Sachverhalte und welche Stellungnahme möchten Sie

gegenüber dem Nationalrat und damit der Öffentlichkeit - abgeben?