1671/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für öffentliche Leistungen und Sport

betreffend „Neue Kilometergeldregelung“

 

Frau Vizekanzlerin Dr. Riess - Passer hat auf die Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“

(XXI. GP. - Nr. 961/J) mitgeteilt, dass sie eine Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes -

im Sinne einer Erhöhung - nicht für notwendig hält. Eingehende Überprüfungen - so sie in

ihrer Beantwortung (XXI. GP. - NR. 882/AB) - hätten ergeben, dass das amtliche

Kilometergeld zwischenzeitig eine Höhe erreicht hat, die im internationalen Vergleich zu

hoch angesiedelt ist. Daher wurde von Ihnen die seinerzeitige Vereinbarung mit sofortiger

Wirkung auch gekündigt, wobei es ihnen ein Anliegen nun ist, gemeinsame Überlegungen

von pauschalierten Vergütungen für die dienstliche Benützung privater Beförderungsmittel

anzustellen. Ziel sei dabei, zu einem sparsamen und zweckmäßigen Ergebnis zu gelangen.

 

Verhandlungen über eine Neuregelung des amtlichen Kilometergeldes sollten demnach

geführt werden sobald der Dienstgeber ein neues Modell entwickelt hat. Dafür wurden seitens

Ihres Ressorts zunächst - so in der Anfragebeantwortung - verwaltungsintern die

Kilometergeldregelungen International analysiert. Aufgrund dieser Analysen erscheint es

Ihnen für sinnvoll, künftige Erhöhungen des Kilometergeldes auf der Basis des deutschen

Modells - das angeblich eine mit der österreichischen Regelung vergleichbare

Kilometergeldregelung besitzt - vorzunehmen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für öffentliche

Leistungen und Sport nachstehende Anfrage:

 

1. Gibt es von Ihrem Ressort bereits Pläne bzw. Ergebnisse wie ein neuen Modell zur

    Kilometergeldregelung aussehen soll?

 

2. Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

3. Wenn nein, wann ist mit solchen zu rechnen?

 

4. Wird die von Ihnen angestrebte Kilometergeldregelung - gerade in Anbetracht der in der

     Anfrage XXI. GP. - NR. 961/J beschriebene Kostensteigerungen - für die Kfz - Halter

     tatsächlich kostendeckend sein?

 

5. Wenn nein warum nicht?

 

6. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

     vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts die Schweiz?

7. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern 

     vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Belgien?

 

8. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

     vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Dänemark?

 

9. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

     vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Deutschland?

 

10. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

       vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Finnland?

 

11. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Frankreich?

 

12. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

       vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Griechenland?

 

13. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

       vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Großbritannien?

 

14. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Irland?

 

15. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Italien?

 

16. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Luxemburg?

 

17. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Niederlande?

 

18. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Portugal?

 

19. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Schweden?

 

20. Welche amtliche Kilometergeldregelung besitzt aufgrund der verwaltungsintern

        vorgenommenen Analyse Ihres Ressorts Spanien?

 

21. Wie viele „internationale“ Vergleiche (Aufschlüsselung der Länder) wurden von Ihrem

        Ressort in der Frage des amtlichen Kilometergeldes durchgeführt?

 

22. Ist es richtig, dass Personen die über ihren Privatkraftwagen dienstlich verwenden, dann

        wenn durch eine neue amtliche Kilometergeldregelung die tatsächlichen Kosten nicht zur

        Gänze abgedeckt werden, den Differenzbetrag steuerlich bei den jeweils zuständigen

        Finanzämtern geltend gemacht werden können?

23. Wenn nein, wie ist Ihre rechtliche Begründung dafür?

 

24. Nach welchen Kriterien sollen dann die tatsächliche Kosten, damit sie diese gegenüber

       den Finanzämtern geltend gemacht werden können, ermittelt werden?

 

25. Mit welchen Kosten für das Budget wird bei steuerlicher Geltendmachung der

       Mehrkosten - die sich bei Anwendung des deutschen Modells ergeben - im Jahr 2001?

 

26. Haben Sie bzw. werden Sie diesbezüglich mit dem Finanzminister Gespräche führen, wie

       dies verwaltungstechnisch von den Finanzämtern bewältigt werden kann, damit diese

       Mehrkosten steuerlich geltend gemacht werden können?

 

27. Wenn ja, gibt es bereits konkreten Pläne und wie sehen diese aus?

 

28. Wenn nein, wann ist mit diesen zu rechnen?