1672/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Mag. Maier,
und Genossen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Heroinverwendung durch den Arzt Abg. z. NR Dr. Pumberger
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Abg. z. NR Dr. Alois Pumberger (FPÖ) hat in
seiner Wortmeldung zum Antrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen zur
Änderung des Suchtmittelgesetzes vom 23. November 2000 folgende Meinung kundgetan.
"Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich zur Grenzmenge
Stellung nehmen. Ich bin auch Arzt und habe beruflich mit Heroin zu tun. Wenn ich einem
schwer krebskranken Patienten, der sich im finalen Stadium vor Schmerzen windet, die
Schmerzen nehme, dann spritze ich ihm subkutan - nicht intravenös - 10 Milligramm. Die
Grenzmenge, die Sie beschlossen haben, beträgt 5000 Milligramm das Fünfhundertfache.
(Abg. Mag. Lunacek: Das ist doch etwas anderes!) Wenn wir auf 3000 Milligramm
heruntergehen, dann ist das noch die dreihundertftache Menge einer Dosis, die ausreicht, um
einem krebskranken Patienten die Schmerzen zu nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und
der ÖVP.)“
Diese Aussage irritierte nicht nur die Ärzteschaft, viele Ärzte sprechen sogar von einem
Kunstfehler, wenn schwer krebskranken Patienten, Heroin in dieser Form subkutan
verabreicht wird. Außerdem sei es nicht zulässig Heroin in Ordinationen zu verabreichen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wie sind schwer krebskranke PatientInnen nach den Regeln der Schulmedizin zu
behandeln, um diesen die Schmerzen zu nehmen?
2. Teilen Sie die vom Vorsitzenden des Gesundheitssausschusses des FPÖ Abg. z. NR
Dr. Alois Pumberger in dieser Rede vertretene Auffassung zur Behandlung von
schwer krebskranken Patienten?
3. Wenn ja, wie ist dies zu begründen?
4. Wenn nein, welche Maßnahmen müssten von der Ärztekammer in diesem Fall - so
weit Behandlungen in dieser Form tatsächlich erfolgt sind - ergriffen werden?
5. Ist es zulässig in ärztlichen Ordinationen Heroin an PatientInnen zu verabreichen?
6. Auf welche Art und Weise und auf Grund welcher Rechtsgrundlage erhalten
Praktische Ärzte - wie auch Dr. Pumberger - Heroin zur Behandlung von
PatientInnen?
7. Wird im Falle der Nichtzulässigkeit gegen das ärztliche Standesrecht und das
Ärztegesetz verstossen?
8. Welche Massnahmen müßten von der Ärztekammer in diesem Fall ergriffen werden
9. Halten Sie in diesem Fall den FPÖ Abg. z. NR Dr. Alois Pumberger als Vorsitzenden
des Gesundheitsausschusses noch tragbar?
10. Wenn ja, warum?