1673/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“

 

Der Trend zum Piercing und Tätowieren hält in Österreich weiterhin an. Bis dato ist

es jedoch nicht gelungen, die rechtlichen Voraussetzungen für das Tätowieren und

Piercen durch Nichtmediziner zu schaffen.

Ihre Vorgängerin hat in einer Anfragebeantwortung vom 16.5.2000 (497/AB XXI. GP)

betreffend „Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und

Tätowieren“ (465/J XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen die

Haltung der Bundesministerin a.D. Lore Hostasch (12/AB XXI. GP) bekräftigt, dass

das Gesundheitsressort bemüht ist dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

durch entsprechende fachliche Hilfestellungen eine gesundheitspolitische vertretbare

Regelung des Piercens und Tätowierens zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf eine Arbeitsgruppe des Obersten

Sanitätsrates hingewiesen welches ein Konzept erarbeitet hat, das zur Vermeidung

eines Infektionsrisikos notwendigen Aus -  und Fortbildungsinhalte darstellt, die im

Rahmen einer gewerberechtlichen Regelung des Tätowierens und Piercens zu

beachten wären. Dieses Konzept wurde bereits Bundesminister a.D. Hannes

Farnleitner übermittelt.

 

Bereits im April 2000 kündigte in einer Anfragebeantwortung (392/AB XXI. GP) der

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die zur Schaffung der Voraussetzungen für

das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner erforderlichen rechtssetzenden

Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor an. Eine konkrete Regelung gibt es

jedoch bis heute nicht

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Vertreten Sie in Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und

     Tätowieren die gleichen Ansichten wie Ihre beiden Vorgängerinnen?

 

2. Wenn nein, wie lauten Ihre Ansichten?

 

3. Welche Maßnahmen hat Ihre Vorgängerin unternommen, damit das von einer

     Arbeitsgruppe des Obersten Sanitätsrates o.g. Konzept auch umgesetzt wird?

 

4. Werden Sie sich beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - im Sinne der

     gesundheitlichen Sicherheit - für die Umsetzung dieses Konzeptes einsetzen?

 

5. Werden Sie sich - im Sinne der gesundheitlichen Sicherheit - für die rasche

     Schaffung der Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen durch

     Nichtmediziner erforderlichen rechtssetzenden Maßnahmen auf dem

     gewerblichen Sektor beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einsetzen?