1673/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“
Der Trend zum Piercing und Tätowieren hält in Österreich weiterhin an. Bis dato ist
es jedoch nicht gelungen, die rechtlichen Voraussetzungen für das Tätowieren und
Piercen durch Nichtmediziner zu schaffen.
Ihre Vorgängerin hat in einer Anfragebeantwortung vom 16.5.2000 (497/AB XXI. GP)
betreffend „Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und
Tätowieren“ (465/J XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen die
Haltung der Bundesministerin a.D. Lore Hostasch (12/AB XXI. GP) bekräftigt, dass
das Gesundheitsressort bemüht ist dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
durch entsprechende fachliche Hilfestellungen eine gesundheitspolitische vertretbare
Regelung des Piercens und Tätowierens zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf eine Arbeitsgruppe des Obersten
Sanitätsrates hingewiesen welches ein Konzept erarbeitet hat, das zur Vermeidung
eines Infektionsrisikos notwendigen Aus - und Fortbildungsinhalte darstellt, die im
Rahmen einer gewerberechtlichen Regelung des Tätowierens und Piercens zu
beachten wären. Dieses Konzept wurde bereits Bundesminister a.D. Hannes
Farnleitner übermittelt.
Bereits im April 2000 kündigte in einer Anfragebeantwortung (392/AB XXI. GP) der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die zur Schaffung der Voraussetzungen für
das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner erforderlichen rechtssetzenden
Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor an. Eine konkrete Regelung gibt es
jedoch bis heute nicht
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. Vertreten Sie in Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und
Tätowieren die gleichen Ansichten wie Ihre beiden Vorgängerinnen?
2. Wenn nein, wie lauten Ihre Ansichten?
3. Welche Maßnahmen hat Ihre Vorgängerin unternommen, damit das von einer
Arbeitsgruppe des Obersten Sanitätsrates o.g. Konzept auch umgesetzt wird?
4. Werden Sie sich beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - im Sinne der
gesundheitlichen Sicherheit - für die Umsetzung dieses Konzeptes einsetzen?
5. Werden Sie sich - im Sinne der gesundheitlichen Sicherheit - für die rasche
Schaffung der Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen durch
Nichtmediziner erforderlichen rechtssetzenden Maßnahmen auf dem
gewerblichen Sektor beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einsetzen?