1675/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Wolfmayr

und Kollegen

 

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend: Finanzielle Entwicklung der ausgegliederten Bundesmuseen

 

In § 6 Bundesmuseen - Gesetz ist die sukzessive Vollrechtsfähigkeit der

Bundesmuseen vorgesehen. Demnach hat das Kunsthistorische Museum bereits am

1. Jänner 1999 eigene Rechtspersönlichkeit in Form einer wissenschaftlichen Anstalt

öffentlichen Rechts des Bundes erlangt. Die graphische Sammlung Belvedere, die

Österreichische Galerie, das österreichsiche Museum für angewandte Kunst sowie

das Technische Museum folgten mit 1. Jänner 2000. Die Überleitung soll spätestens

Ende 2002 abgeschlossen sein.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,

Wissenschaft und Kultur folgende

 

Anfrage:

 

1. Welche Erfahrungen haben Sie beim Übergang zur Vollrechtsfähigkeit in den

     einzelnen Häusern gemacht?

 

2. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die wissenschaftliche und

     museumspädagogische Entwicklung der Bundesmuseen?

 

3. Wie haben sich seither in den einzelnen Häusern die Besucherzahlen entwickelt?

 

4. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die betriebswirtschaftliche

Entwicklung der Bundesmuseen und welche Auswirkungen haben sich auf den

Bundeshaushalt ergeben?

 

5. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die organisatorische Effizienz

sowie auf die Mitarbeiter der Bundesmuseen und wie hat sich die neue

Leitungsstruktur bewährt?

 

6. Wie sieht die wissenschaftliche (einschließlich Forschung) und die

museumspädagogische Planung sowie das Ausstellungskonzept auf der Basis des

Museums - Entwicklungsplanes für die Jahre 2001 bis 2003 aus?

 

7. Wie sieht die finanzielle und betriebswirtschaftliche Planung der Bundesmuseen

für die Jahre 2001 bis 2003 aus und welche Beiträge sind aus dem Bundesbudget

vorgesehen bzw. möglich?