1675/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Dr. Wolfmayr
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend: Finanzielle Entwicklung der ausgegliederten Bundesmuseen
In § 6 Bundesmuseen - Gesetz ist die sukzessive Vollrechtsfähigkeit der
Bundesmuseen vorgesehen. Demnach hat das Kunsthistorische Museum bereits am
1. Jänner 1999 eigene Rechtspersönlichkeit in Form einer wissenschaftlichen Anstalt
öffentlichen Rechts des Bundes erlangt. Die graphische Sammlung Belvedere, die
Österreichische Galerie, das österreichsiche Museum für angewandte Kunst sowie
das Technische Museum folgten mit 1. Jänner 2000. Die Überleitung soll spätestens
Ende 2002 abgeschlossen sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Welche Erfahrungen haben Sie beim Übergang zur Vollrechtsfähigkeit in den
einzelnen Häusern gemacht?
2. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die wissenschaftliche und
museumspädagogische Entwicklung der Bundesmuseen?
3. Wie haben sich seither in den einzelnen Häusern die Besucherzahlen entwickelt?
4. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die betriebswirtschaftliche
Entwicklung der Bundesmuseen und welche Auswirkungen haben sich auf den
Bundeshaushalt ergeben?
5. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die organisatorische Effizienz
sowie auf die Mitarbeiter der Bundesmuseen und wie hat sich die neue
Leitungsstruktur bewährt?
6. Wie sieht die wissenschaftliche (einschließlich Forschung) und die
museumspädagogische Planung sowie das Ausstellungskonzept auf der Basis des
Museums - Entwicklungsplanes für die Jahre 2001 bis 2003 aus?
7. Wie sieht die finanzielle und betriebswirtschaftliche Planung der Bundesmuseen
für die Jahre 2001 bis 2003 aus und welche Beiträge sind aus dem Bundesbudget
vorgesehen bzw. möglich?