1677/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend der Einschränkung der Tätigkeit von JournalistInnen am 5. Dezember 2000

 

In Zusammenhang mit den Polizeieinsätzen gegen Checkpoint Austria am 5. Dezember 2000

berichten mehrere JournalistInnen, von der Polizei bei der Ausübung ihrer Arbeit behindert

worden zu sein.

 

Im Bereich Matzleinsdorfer Platz wurde um 6 Uhr 45 ein freier Pressefotograf von zwei

Polizisten in Zivil „auf eine Straßenecke geschmissen“, sein Blitzgerät wurde zerstört (zitiert

nach APA 139 vom 5. Dezember 2000).

 

Ähnliches wird in derselben APA -  Meldung vom Bereich Unter St. Veit berichtet: Ein freier

Fotograf, der im Auftrag einer Agentur unterwegs war, gab gegenüber der APA an, dass er das

Geschehen aus etwa acht Meter fotografiert hatte. Plötzlich seien zwei Beamte in Zivil auf ihn

zugekommen und hätten ihn angeherrscht, er solle sich „schleichen“. Als der Bildreporter

seinen Ausweis zeigen wollte, sei er von den Polizisten „auf die Straßenecke geschmissen“

worden. „Dann haben sie auf meine Kamera geschlagen. Dabei ist mein teures Blitzgerät

zerstört worden“, berichtete der Fotograf.

 

Einem uns vorliegenden und an Ihre Person gerichteten Brief eines weiteren

Medienvertreters entnehmen wir, dass er am 5. Dezember gegen 9 Uhr 45 im Bereich

Reinprechtsdorfer Str./Jahngasse bei seiner Arbeit behindert und von einem Beamten,

der seine Dienstnummer mit „683“ angab, beschimpft sowie aus unerklärlichen Gründen

„angezeigt“ wurde. Ohne vorherige Aufforderung hatte der Beamte dem Journalisten

den Presseausweis aus der Hand gerissen und dessen Daten in seinem privaten Kalender

notiert.

 

Einem Posting in der Internet - Ausgabe des Standard vom 5. Dezember 2000 entnehmen

wir weiters, dass gegen eine Mitarbeiterin von Radio Orange am selben Ort in ähnlicher

Weise vorgegangen wurde.

 

Die betroffenen Personen haben sich mit Presseausweisen legitimiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Wieviele Beschwerden über Behinderungen von bzw. Tätlichkeiten gegen

          MedienmitarbeiterInnen sind Ihnen in Zusammenhang mit den Polizeiaktionen gegen

          Checkpoint Austria am 5. Dezember 2000 bekannt geworden.

1 a) Wieviele dieser Beschwerden sind solche betreffend körperlicher Attacken einzelner

          BeamtInnen gegen MedienmitarbeiterInnen?

1 b) Wieviele dieser Beschwerden beziehen sich auf andersartige Behinderungen von

          MedienmitarbeiterInnen?

 

2) Von wievielen Personen haben Ihre BeamtInnen im Verlauf des 5. Dezembers 2000

          Personalien an Hand eines Presseausweises aufgenommen?

 

3) Wieviele Verfahren wurden auf Grund der Beschwerden von MedienmitarbeiterInnen

          eingeleitet.

3a) Welcher Art sind diese Verfahren (dienstrechtliche Verfahren, strafrechtliche

          Verfahren,...)?

3b) Gegen wieviel Personen wird bezüglich der Beschwerden über die Einschränkung der

          Arbeitsmöglichkeiten für MedienmitarbeiterInnen am 5. Dezember 2000 ermittelt?

3c) Welche Abteilungen Ihres Ministeriums sind mit diesen Ermittlungen betraut?

3d) Wann ist mit dem Vorliegen von Ermittlungsergebnissen zu rechnen?

3e) Konnte der Beamte mit der Dienstnummer 683 tatsächlich als jener Beamte identifiziert

          werden, der in den brieflich beschriebenen Vorfall involviert war?

3f) Ist der beschriebene Vorfall Gegenstand von Verfahren?

3g) Ist jener Beamte, der den beschriebenen Vorfall ausgelöst hat, bereits in der

          Vergangenheit durch Behinderung von MedienvertreterInnen aufgefallen?

 

4) Gibt es in Ihrem Zuständigkeitsbereich Dienstanweisungen bzw. Vorschriften für den

          Umgang der BeamtInnen mit MedienmitarbeiterInnen in Ausübung ihres Berufs?

4a) Wenn Ja: Wie lauten diese Dienstanweisungen bzw. Vorschriften?

4b) Wenn Nein: Warum nicht?

 

5) Werden sie auf Grund der auffälligen Häufung von Berichten über die Behinderung von

          MedienmitarbeiterInnen bei der Ausübung ihres Berufs durch BeamtInnen Ihres

          Ministeriums irgendwelche Handlungen setzen?

5a) Werden Sie (bzw.: haben Sie bereits) weiterreichende Dienstanweisungen für den

          Umgang Ihrer BeamtInnen mit MedienvertreterInnen erlassen?

5b) Wenn Ja: Was ist der Inhalt dieser Dienstanweisungen?

5c) Wenn Nein: Warum nicht?

6) Welche Bedeutung messen Sie der Arbeit von MedienvertreterInnen in einer Demokratie

          im Allgemeinen, bei der Beobachtung der Arbeit der Polizei im Speziellen, zu? Sehen

          Sie den Ruf der Polizei durch Vorfälle, bei den MedienmitarbeiterInnen von einzelnen

          BeamtInnen an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden, gefährdet?

 

7) Was gedenken Sie zu unternehmen, um den wenigen "schwarzen Schafen" unter Ihren

          BeamtInnen, die in MedienmitarbeiterInnen möglicherweise FeindInnen sehen, die

          Notwendigkeit der Einhaltung der Gesetze bzw. der Achtung der besonderen Bedeutung

          freier Medienberichterstattung in einer Demokratie verständlich zu machen?

 

8) Was werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass es in Zukunft nicht mehr zu einer

          derartigen Häufung von Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten von

          MedienmitarbeiterInnen durch PolizistInnen kommt?