1677/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der Einschränkung der Tätigkeit von JournalistInnen am 5. Dezember 2000
In Zusammenhang mit den Polizeieinsätzen gegen Checkpoint Austria am 5. Dezember 2000
berichten mehrere JournalistInnen, von der Polizei bei der Ausübung ihrer Arbeit behindert
worden zu sein.
Im Bereich Matzleinsdorfer Platz wurde um 6 Uhr 45 ein freier Pressefotograf von zwei
Polizisten in Zivil „auf eine Straßenecke geschmissen“, sein Blitzgerät wurde zerstört (zitiert
nach APA 139 vom 5. Dezember 2000).
Ähnliches wird in derselben APA - Meldung vom Bereich Unter St. Veit berichtet: Ein freier
Fotograf, der im Auftrag einer Agentur unterwegs war, gab gegenüber der APA an, dass er das
Geschehen aus etwa acht Meter fotografiert hatte. Plötzlich seien zwei Beamte in Zivil auf ihn
zugekommen und hätten ihn angeherrscht, er solle sich „schleichen“. Als der Bildreporter
seinen Ausweis zeigen wollte, sei er von den Polizisten „auf die Straßenecke geschmissen“
worden. „Dann haben sie auf meine Kamera geschlagen. Dabei ist mein teures Blitzgerät
zerstört worden“, berichtete der Fotograf.
Einem uns vorliegenden und an Ihre Person gerichteten Brief eines weiteren
Medienvertreters entnehmen wir, dass er am 5. Dezember gegen 9 Uhr 45 im Bereich
Reinprechtsdorfer Str./Jahngasse bei seiner Arbeit behindert und von einem Beamten,
der seine Dienstnummer mit „683“ angab, beschimpft sowie aus unerklärlichen Gründen
„angezeigt“ wurde. Ohne vorherige Aufforderung hatte der Beamte dem Journalisten
den Presseausweis aus der Hand gerissen und dessen Daten in seinem privaten Kalender
notiert.
Einem Posting in der Internet - Ausgabe des Standard vom 5. Dezember 2000 entnehmen
wir weiters, dass gegen eine Mitarbeiterin von Radio Orange am selben Ort in ähnlicher
Weise vorgegangen wurde.
Die betroffenen Personen haben sich mit
Presseausweisen legitimiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1) Wieviele Beschwerden über Behinderungen von bzw. Tätlichkeiten gegen
MedienmitarbeiterInnen sind Ihnen in Zusammenhang mit den Polizeiaktionen gegen
Checkpoint Austria am 5. Dezember 2000 bekannt geworden.
1 a) Wieviele dieser Beschwerden sind solche betreffend körperlicher Attacken einzelner
BeamtInnen gegen MedienmitarbeiterInnen?
1 b) Wieviele dieser Beschwerden beziehen sich auf andersartige Behinderungen von
MedienmitarbeiterInnen?
2) Von wievielen Personen haben Ihre BeamtInnen im Verlauf des 5. Dezembers 2000
Personalien an Hand eines Presseausweises aufgenommen?
3) Wieviele Verfahren wurden auf Grund der Beschwerden von MedienmitarbeiterInnen
eingeleitet.
3a) Welcher Art sind diese Verfahren (dienstrechtliche Verfahren, strafrechtliche
Verfahren,...)?
3b) Gegen wieviel Personen wird bezüglich der Beschwerden über die Einschränkung der
Arbeitsmöglichkeiten für MedienmitarbeiterInnen am 5. Dezember 2000 ermittelt?
3c) Welche Abteilungen Ihres Ministeriums sind mit diesen Ermittlungen betraut?
3d) Wann ist mit dem Vorliegen von Ermittlungsergebnissen zu rechnen?
3e) Konnte der Beamte mit der Dienstnummer 683 tatsächlich als jener Beamte identifiziert
werden, der in den brieflich beschriebenen Vorfall involviert war?
3f) Ist der beschriebene Vorfall Gegenstand von Verfahren?
3g) Ist jener Beamte, der den beschriebenen Vorfall ausgelöst hat, bereits in der
Vergangenheit durch Behinderung von MedienvertreterInnen aufgefallen?
4) Gibt es in Ihrem Zuständigkeitsbereich Dienstanweisungen bzw. Vorschriften für den
Umgang der BeamtInnen mit MedienmitarbeiterInnen in Ausübung ihres Berufs?
4a) Wenn Ja: Wie lauten diese Dienstanweisungen bzw. Vorschriften?
4b) Wenn Nein: Warum nicht?
5) Werden sie auf Grund der auffälligen Häufung von Berichten über die Behinderung von
MedienmitarbeiterInnen bei der Ausübung ihres Berufs durch BeamtInnen Ihres
Ministeriums irgendwelche Handlungen setzen?
5a) Werden Sie (bzw.: haben Sie bereits) weiterreichende Dienstanweisungen für den
Umgang Ihrer BeamtInnen mit MedienvertreterInnen erlassen?
5b) Wenn Ja: Was ist der Inhalt dieser Dienstanweisungen?
5c) Wenn Nein: Warum nicht?
6) Welche Bedeutung messen Sie der Arbeit von MedienvertreterInnen in einer Demokratie
im Allgemeinen, bei der Beobachtung der Arbeit der Polizei im Speziellen, zu? Sehen
Sie den Ruf der Polizei durch Vorfälle, bei den MedienmitarbeiterInnen von einzelnen
BeamtInnen an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden, gefährdet?
7) Was gedenken Sie zu unternehmen, um den wenigen "schwarzen Schafen" unter Ihren
BeamtInnen, die in MedienmitarbeiterInnen möglicherweise FeindInnen sehen, die
Notwendigkeit der Einhaltung der Gesetze bzw. der Achtung der besonderen Bedeutung
freier Medienberichterstattung in einer Demokratie verständlich zu machen?
8) Was werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass es in Zukunft nicht mehr zu einer
derartigen Häufung von Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten von
MedienmitarbeiterInnen durch PolizistInnen kommt?