1684/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Entsorgung „infektiösen“ Tiermehls
Im Zuge der Bewältigung der BSE - Krise stellt sich immer mehr die Frage, wie am
sinnvollsten und kostensparendsten die anfallenden Tiermehle entsorgt werden können.
Derzeit ist jedenfalls noch unklar, um welche Mengen an Tiermehl es sich handelt, welche
Qualität diese aufweist, wo die Mengen gegenwärtig verbleiben und wo sie zwischengelagert
werden. Außerdem ist auch offen, ob Tiermehl als Abfall oder Produkt einzustufen ist. Im
Bundesland Nordrhein - Westfalen gibt es jedenfalls einen Erlass, wonach Tiermehl Abfall zur
Beseitigung ist.
In erster Linie ist für die Entsorgung wohl eine Abfallverbrennung mit entsprechender
Rauchgasreinigung vorzusehen. Probleme für die industrielle Müllverbrennung ergeben sich
aus den hohen Stickstoff - , Chlor(Chlorid) - und Phosphorwerten. All dies führt zu
betriebstechnischen Problemen und erhöhten potentielle Emissionen wie z.B. von
Stickoxyden. Aus diesem Grund sind effiziente Maßnahmen zu Stickoxydminderung (SCR -
Katalysatoren) jedenfalls zu fordern. Besondere Probleme bereitet wohl auch angesichts der
Kontaminationsproblematik für Böden und Grundwasser die Frage der Lagerung des
Tiermehls. Ein besonders technisches Problem stellt darüber hinaus die Applikation des
Mehls für alle thermische Verfahren dar.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in tiefer Sorge an den Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche Mengen an Tiermehl fallen in Österreich an und sind daher zu entsorgen?
2. Woher stammen die in Österreich bei Entsorgung anfallenden Tiermehle? Welche
Mengen werden davon importiert und wer garantiert für Ihre Qualität?
3. Ist Tiermehl Abfall oder Produkt? Wird für Tiermehle eine Herkunftskontrolle
eingeführt, etwa in Form des Begleitscheinverfahrens für gefährliche Abfälle?
4. Welche Anlagen sind in Österreich für die Verbrennung besonders geeignet? Wird es
einen speziellen Anforderungskatalog für die Tiermehlverbrennung geben?
5. Welche technischen Möglichkeiten sehen Sie neben der Verbrennung? Ist z.B. eine
Biogas - und Biodieselerzeugung aus dem energetischen Material denkbar?
6. Welche besonderen Vorkehrungen werden für die Lagerung und Transport von
Tiermehlen vorgesehen werden? Wird eine Lagerung in abgeschlossenen Räumen
vorgeschrieben, um die Kontaminationsproblematik potentiell zu mindern? Ist es
nicht sinnvoll, aus dem selben Grund, möglichst kurze Transportwege
vorzuschreiben?
7. Wie beurteilen Sie im Sinne des Arbeitnehmerschutzes die potentielle
Gesundheitsgefährdung des hantierenden Personals? Wird es dafür besondere
Schutzvorkehrungen geben, welche Sie im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu erarbeiten hätten?
8. Wann und in welcher Form werden Sie die nötige technische Rechtsgrundlage für die
Entsorgung von Tiermehl erlassen?