1684/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Entsorgung „infektiösen“ Tiermehls

 

Im Zuge der Bewältigung der BSE - Krise stellt sich immer mehr die Frage, wie am

sinnvollsten und kostensparendsten die anfallenden Tiermehle entsorgt werden können.

Derzeit ist jedenfalls noch unklar, um welche Mengen an Tiermehl es sich handelt, welche

Qualität diese aufweist, wo die Mengen gegenwärtig verbleiben und wo sie zwischengelagert

werden. Außerdem ist auch offen, ob Tiermehl als Abfall oder Produkt einzustufen ist. Im

Bundesland Nordrhein - Westfalen gibt es jedenfalls einen Erlass, wonach Tiermehl Abfall zur

Beseitigung ist.

 

In erster Linie ist für die Entsorgung wohl eine Abfallverbrennung mit entsprechender

Rauchgasreinigung vorzusehen. Probleme für die industrielle Müllverbrennung ergeben sich

aus den hohen Stickstoff - , Chlor(Chlorid) -  und Phosphorwerten. All dies führt zu

betriebstechnischen Problemen und erhöhten potentielle Emissionen wie z.B. von

Stickoxyden. Aus diesem Grund sind effiziente Maßnahmen zu Stickoxydminderung (SCR -

Katalysatoren) jedenfalls zu fordern. Besondere Probleme bereitet wohl auch angesichts der

Kontaminationsproblematik für Böden und Grundwasser die Frage der Lagerung des

Tiermehls. Ein besonders technisches Problem stellt darüber hinaus die Applikation des

Mehls für alle thermische Verfahren dar.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in tiefer Sorge an den Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

 

1. Welche Mengen an Tiermehl fallen in Österreich an und sind daher zu entsorgen?

2. Woher stammen die in Österreich bei Entsorgung anfallenden Tiermehle? Welche

    Mengen werden davon importiert und wer garantiert für Ihre Qualität?

3. Ist Tiermehl Abfall oder Produkt? Wird für Tiermehle eine Herkunftskontrolle

    eingeführt, etwa in Form des Begleitscheinverfahrens für gefährliche Abfälle?

4. Welche Anlagen sind in Österreich für die Verbrennung besonders geeignet? Wird es

    einen speziellen Anforderungskatalog für die Tiermehlverbrennung geben?

5. Welche technischen Möglichkeiten sehen Sie neben der Verbrennung? Ist z.B. eine

    Biogas -  und Biodieselerzeugung aus dem energetischen Material denkbar?

6. Welche besonderen Vorkehrungen werden für die Lagerung und Transport von

    Tiermehlen vorgesehen werden? Wird eine Lagerung in abgeschlossenen Räumen

    vorgeschrieben, um die Kontaminationsproblematik potentiell zu mindern? Ist es

    nicht sinnvoll, aus dem selben Grund, möglichst kurze Transportwege

    vorzuschreiben?

7. Wie beurteilen Sie im Sinne des Arbeitnehmerschutzes die potentielle

    Gesundheitsgefährdung des hantierenden Personals? Wird es dafür besondere

    Schutzvorkehrungen geben, welche Sie im Einvernehmen mit dem

    Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu erarbeiten hätten?

8. Wann und in welcher Form werden Sie die nötige technische Rechtsgrundlage für die

    Entsorgung von Tiermehl erlassen?