1687/J XXI.GP
Eingelangt am: 14. 12. 2000
Anfrage
der Abgeordneten Schasching
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Werbeabgabe für Kulturvereine
Viele Kulturschaffende Österreichs haben sich bereits in der Vergangenheit zu
Kulturinitiativen und Gruppierungen auf Vereinsbasis zusammengeschlossen.
Sie sind Träger und Ausdruck des kulturellen Potentials unserer Gesellschaft sowohl
in den Städten aber vor allem auch in den ländlichen Regionen. Tausende
ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre arbeiten in Osterreich in diesen
Vereinen und kämpfen vielfach um das finanzielle Überleben.
Durch das Werbeabgabegesetz, dass keine Ausnahmen für gemeinnützige
Organisationen vorsieht, entstehen für Kulturinitiativen und Kulturvereine, die zur
Finanzierung ihrer Aktivitäten sehr stark auf Sponsoring angewiesen sind, große
Nachteile.
Es ist sehr zu begrüßen, dass es für gemeinnützige Sportvereine gelungen ist in
einer Erlassregelung eine Ausnahmebestimmung zu erwirken. Eine vergleichbare
Erlassregelung sollte auch für gemeinnützige Kulturinitiativen wirksam werden, um
auch diese entsprechend zu entlasten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wurde im Vorfeld geprüft, welche finanziellen Auswirkungen das
Werbeabgabegesetz für gemeinnützige Kulturinitiativen hat?
2. Wenn ja, wie stellen sich diese im Detail dar?
3. Wenn nein, wird diese Frage noch geprüft werden?
4. Als Bundeskanzler sind Sie auch für den Bereich Kunst zuständig. Betrachten Sie
es daher auch als Ihre Aufgabe, sich für die Interessen gemeinnütziger
Kulturinitiativen einzusetzen?
5. Können Sie sich für gemeinnützige Kulturinitiativen eine Erlassregelung
vergleichbar der für gemeinnützige Sportvereine vorstellen?
6. Welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?