1687/J XXI.GP

Eingelangt am: 14. 12. 2000

 

                                                               Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schasching

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

 

betreffend Werbeabgabe für Kulturvereine

 

Viele Kulturschaffende Österreichs haben sich bereits in der Vergangenheit zu

Kulturinitiativen und Gruppierungen auf Vereinsbasis zusammengeschlossen.

Sie sind Träger und Ausdruck des kulturellen Potentials unserer Gesellschaft sowohl

in den Städten aber vor allem auch in den ländlichen Regionen. Tausende

ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre arbeiten in Osterreich in diesen

Vereinen und kämpfen vielfach um das finanzielle Überleben.

 

Durch das Werbeabgabegesetz, dass keine Ausnahmen für gemeinnützige

Organisationen vorsieht, entstehen für Kulturinitiativen und Kulturvereine, die zur

Finanzierung ihrer Aktivitäten sehr stark auf Sponsoring angewiesen sind, große

Nachteile.

 

Es ist sehr zu begrüßen, dass es für gemeinnützige Sportvereine gelungen ist in

einer Erlassregelung eine Ausnahmebestimmung zu erwirken. Eine vergleichbare

Erlassregelung sollte auch für gemeinnützige Kulturinitiativen wirksam werden, um

auch diese entsprechend zu entlasten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                               Anfrage:

 

 

1. Wurde im Vorfeld geprüft, welche finanziellen Auswirkungen das

    Werbeabgabegesetz für gemeinnützige Kulturinitiativen hat?

 

2. Wenn ja, wie stellen sich diese im Detail dar?

 

3. Wenn nein, wird diese Frage noch geprüft werden?

 

4. Als Bundeskanzler sind Sie auch für den Bereich Kunst zuständig. Betrachten Sie

    es daher auch als Ihre Aufgabe, sich für die Interessen gemeinnütziger

    Kulturinitiativen einzusetzen?

 

5. Können Sie sich für gemeinnützige Kulturinitiativen eine Erlassregelung

    vergleichbar der für gemeinnützige Sportvereine vorstellen?

 

6. Welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?