1694/J XXI.GP

Eingelangt am: 14. 12. 2000

 

                                                               Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Wolfmayr

und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

 

 

betreffend: Finanzielle Entwicklung der ausgegliederten Bundestheater

 

 

Im Kulturausschuss wurde zuletzt der Bericht des Österreichischen

Bundestheaterverbandes betreffend die Spielzeit 1998/1999 beraten. Im Jahr 1998

wurde im Bundestheaterorganisationsgesetz beschlossen, die Bundestheater

auszugliedern und als Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(,,Bühnengesellschaften“) unter der Leitung einer Bundestheater - Holding - GesmbH

und mit Unterstützung einer Theaterservice - GesmbH zu führen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

                                                               Anfrage:

 

1. Welche Erfahrungen haben Sie beim Übergang von der früheren zur neuen

    Organisationsform gemacht?

 

2. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die künstlerische Entwicklung

    und die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages der Bundestheater?

 

3. Wie haben sich seither in den einzelnen Häusern die Besucherzahlen und die

    Zahl der Spieltage entwickelt?

 

4. Wie sieht das künstlerische Konzept für die Jahre 2001 bis 2003 aus?

 

5. Wie hat sich das ,,Publikumsforum" bewährt?

 

6. Welche Auswirkungen der Ausgliederung auf die betriebswirtschaftliche

    Entwicklung der einzelnen Häuser erwarten Sie (insbesondere ab dem Jahr

    2000), welche Auswirkungen haben sich auf den Bundeshaushalt ergeben und

    wie werden die Mittel gemäß Bundestheaterorganisationsgesetz auf die einzelnen

    Häuser aufgeteilt?

 

7.. Welche Auswirkungen hat die Ausgliederung auf die organisatorische Effizienz

     sowie auf die Mitarbeiter der Bundestheater und wie hat sich die neue

     Leitungsstruktur bewährt?

 

8. Wie sieht die finanzielle und betriebswirtschaftliche Planung der Bundestheater

    für die Jahre 2001 bis 2003 aus und sind in diesem Zeitraum über die Mittel gem.

    § 7 Abs 2 (ATS 1.839 Mio.) des Bundestheaterorganisationsgesetzes hinaus

    Beiträge aus dem Bundesbudget erforderlich?