1696/J XXI.GP

Eingelangt am: 14. 12. 2000

 

                                                               ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Kosten und Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Rinderseuche BSE

 

 

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen aufgrund der Rinderseuche BSE bzw. der

transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) werden Milliarden an Kosten

durch die Finanzierung des Tiermehl - Verfütterungsverbotes, der BSE - Tests, der

Vernichtung von EU - weit 2 Millionen Rindern und der Interventionen am Rindermarkt

entstehen. Die (viel zu spät!) gesetzten Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die

richtige Richtung, beseitigen aber nicht die Ursachen. Die unterfertigten

Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                               ANFRAGE:

 

1.  Welche Kontrollmaßnahmen werden Sie ergreifen, damit die EU - Bestimmungen

     (Verbot der Verfütterung von Tiermehl, Beseitigung und Entsorgung des

     Risikomaterials und der nicht getesteten über 30 Monate alten Rinder, BSE - Tests)

     in Österreich konsequent umgesetzt werden?

 

2.  Wieviele BSE - Tests werden ab 2001 in Österreich voraussichtlich durchgeführt

     werden, welche Kapazitäten stehen dafür in welchen konkreten Labors zur

     Verfügung und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

 

3.  Wie werden die nicht BSE - getesteten, über 30 Monate alten Rinder, die zur

     Schlachtung kommen, entsorgt werden? Mit welcher Anzahl diesbezüglicher

     Rinder und welchen Entsorgungskosten ist in Österreich zu rechnen?

 

4.  Welche Kosten entstehen in Österreich aufgrund der Vernichtung von Tiermehl

     und wie soll es entsorgt werden?

 

5.  Was geschieht mit den verendeten und euthanasierten Tieren, die bisher zu

     Tiermehl verarbeitet wurden?

 

6.  Wie wird das BSE - Risikomaterial entsorgt und welche Kosten sind damit

     verbunden?

7.  Bei der Regierungskonferenz in Nizza ist die österreichische Bundesregierung für

     ein unbefristes Verbot der Verfütterung von Tiermehl eingetreten, auf der

     nationalen Ebene wurde nur ein bis 30. Juni 2001 befristetes Verbot verhängt.

     Wie erklären Sie diese unkonsequente Haltung?

 

8.  Werden Sie eine verpflichtende, klare, transparente Produktkennzeichnung von

     allen tierischen Produkten (einschließlich von verarbeiteten Produkten) einführen?

 

9.  Gab oder gibt es in Österreich Forschungsprojekte über Entstehung und

     Übertragung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) und wie

     hoch waren/sind sie dotiert?

 

10.  Können Sie eine genaue Aufstellung aller durchgeführten BSE - Tests im

        Zeitraum Jänner bis Dezember 2000 mit Angabe des Probenziehungsortes, des

        Analyselabors und der Prüfergebnisse abgeben? Wenn nicht, womit begründen

        Sie dies? Ist Österreich aufgrund bisher vorliegender Untersuchungsergebnisse

        nach wie vor „BSE - frei“?

 

11.  Welche weiterreichenden BSE - Vorsorgemaßnahmen werden Sie in Ihrem

        Ressort für das Jahr 2001 vorbereiten und umsetzen?