1708/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2000
der Abgeordneten Parnigoni
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Meldestelle Kinderpornographie“
In der Tageszeitung „Die Presse“ vom 7.12.2000 wird auf Seite 15 unter dem Titel
„Kinderpornos: Hinweise haben sich verdoppelt“ folgendes berichtet: „Die Arbeit der
österreichischen „Cyber - Cops“ hat sich im Gegensatz zum vergangenen Jahr mehr als
verdoppelt. Trotz größerer Arbeitsbelastung ist die Anzahl der Mitarbeiter der „Meldestelle
Kinderpornographie“ im Innenministerium aber gleichgeblieben: Lediglich drei Fahnder
gingen heuer bereits mehr als 1400 Hinweisen nach, 529 davon waren verwertbar, 41 hatten
einen Österreich - Bezug. Im Vorjahr kamen insgesamt 504 Hinweise. „In der derzeitigen
Situation würden wir Schichtdienste brauchen. Viele der einschlägigen Newsgroups sind nur
in der Nacht aktiv“, berichtet Manfred Österreicher, einer der drei Kinderporno - Fahnder.
Mit seinen Kollegen mußte er in diesem Jahr nicht weniger als 100.000 Pornos auswerten.
Mehr als 10.000 dieser Bilder zeigten Kleinkinder. Die Fahnder führten heuer in ganz
Österreich bisher elf Hausdurchsuchungen durch. Dabei wurden Computer, CDs und Videos
beschlagnahmt und dann zusammen mit der Datensicherungs - Gruppe des Innenministeriums
ausgewertet ....."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie der Auffassung, daß die organisatorischen Voraussetzungen der
„Meldestelle
Kinderpornographie“ für eine effiziente Ermittlungstätigkeit
ausreichen?
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die derzeitige Personalsituation in der
Meldestelle zu verbessern?
3. Welche Initiativen werden von Ihnen gesetzt, um gesetzliche Grundlagen zur
Verhinderung des Mißbrauchs des Internets für Kinderpornographie zu schaffen?
4. Sind Ihrer Meinung nach die österreichischen Aktivitäten zur internationalen
Zusammenarbeit bei der Kinderpornographie - Fahndung ausreichend?
5. Welche Schritte planen Sie im Hinblick auf eine Harmonisierung von internationalen
Rechtsvorschriften gegen Kinderpornographie im Internet?