1709/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schadensersatzforderungen

 

Einige Tage nach dem Gletscherbahnunglück in Kaprun meldete sich der US Anwalt

Ed Fagan und kündigte an, in diesem Zusammenhang Schadenersatzprozesse in den USA zu

führen, wobei er gleichzeitig eine voraussichtlich zweistellige Milliarden Dollar Summe

ansprach.

In der Folge reiste der US Anwalt nach Kaprun an die Unglücksstelle. Dort sprach Ed Fagan

mit den verschiedensten Personen und erhielt, nach Zeitungsmeldungen, auch die

Zusicherung in alle Strafakten des Gerichtes bzw. der Behörden Einsicht nehmen zu dürfen.

Einer weiteren Meldung zufolge hat er die Akteneinsicht auch vorgenommen und Kopien aus

dem Akt anfertigen dürfen.

In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.) Wie beurteilen Sie die Chancen einer Prozeßführung in den USA wegen eines Schadens

      der in Österreich entstanden ist?

 

2.) Auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmung kann ein US Anwalt in alle Akten des

      Gerichtes bzw. der Behörden Einsicht nehmen?

 

3.) Kennen Sie diesbezügliche Zusagen der befaßten gerichtlichen oder staatsanwaltlichen

      Dienststellen?

4.) Hat sich der US Anwalt eines Korrespondenzanwaltes in Österreich bedient?

      Wenn ja, wie heißt dieser?

      Wenn nein, sehen Sie den Tatbestand des Amtsmißbrauches verwirklicht?

 

5.) Hat der US Anwalt eine Vollmacht von berechtigten Privatbeteiligten des Verfahrens

      vorlegen können?

      Wenn ja, wen vertritt er (Eltern, Geschwister, Kinder u.ä.)

      Wenn nein, wie beurteilen Sie die Behördenpraxis?