1709/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2000
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schadensersatzforderungen
Einige Tage nach dem Gletscherbahnunglück in Kaprun meldete sich der US Anwalt
Ed Fagan und kündigte an, in diesem Zusammenhang Schadenersatzprozesse in den USA zu
führen, wobei er gleichzeitig eine voraussichtlich zweistellige Milliarden Dollar Summe
ansprach.
In der Folge reiste der US Anwalt nach Kaprun an die Unglücksstelle. Dort sprach Ed Fagan
mit den verschiedensten Personen und erhielt, nach Zeitungsmeldungen, auch die
Zusicherung in alle Strafakten des Gerichtes bzw. der Behörden Einsicht nehmen zu dürfen.
Einer weiteren Meldung zufolge hat er die Akteneinsicht auch vorgenommen und Kopien aus
dem Akt anfertigen dürfen.
In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundesminister für Justiz folgende
1.) Wie beurteilen Sie die Chancen einer Prozeßführung in den USA wegen eines Schadens
der in Österreich entstanden ist?
2.) Auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmung kann ein US Anwalt in alle Akten des
Gerichtes bzw. der Behörden Einsicht nehmen?
3.) Kennen Sie diesbezügliche Zusagen der befaßten gerichtlichen oder staatsanwaltlichen
Dienststellen?
4.) Hat sich der US Anwalt eines Korrespondenzanwaltes in Österreich bedient?
Wenn ja, wie heißt dieser?
Wenn nein, sehen Sie den Tatbestand des Amtsmißbrauches verwirklicht?
5.) Hat der US Anwalt eine Vollmacht von berechtigten Privatbeteiligten des Verfahrens
vorlegen können?
Wenn ja, wen vertritt er (Eltern, Geschwister, Kinder u.ä.)
Wenn nein, wie beurteilen Sie die Behördenpraxis?