1715/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.01.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „Rechnungslegung für Dienstgeberbestätigung durch Ärzte“
In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über die Praxis von Ärzten für eine
Dienstgeberbestätigung für den Arztbesuch eine Rechnung zu legen. Beträge von
ATS 150, - wurden bereits dafür verlangt.
Ärzte verweisen in diesem Zusammenhang auf ihre Kosten durch Anschaffung und
Betrieb von EDV - Anlagen, Kosten von Stempeln, Kugelschreibern und ähnlichem.
Auch der Hinweis auf die Vorgehensweise anderer freien Berufe - wie
Rechtsanwälten, die ebenfalls für einfache Bestätigungen Honorare verlangen - wird
bemüht.
Diese zusätzlichen Kosten für einen Arztbesuch, d.h. für den Fall einer Erkrankung,
zahlt der Arbeitnehmer, sprich der Erkrankte. Der Arbeitgeber der diese Bestätigung
vom Arbeitnehmer verlangt, wäre jedoch als anfordernde Stelle honorarpflichtig. In
der Praxis sieht es allerdings so aus, dass diese „Leistung“ vom Arbeitnehmer
beglichen werden muss.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. Welchen Standpunkt haben Sie zu der oben geschilderten Vorgehensweise
mancher Ärzte für Dienstgeberbestätigungen ein Honorar zu verlangen?
2. Würden Sie eine Bezahlung dieser Leistung durch den Arzt von den
Krankenkassen befürworten?
3. Wenn ja, werden Sie Gespräche mit den Krankenkassen dazu aufnehmen?
4. Wenn nein, weshalb nicht?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Ärzte diesen Betrag direkt von der
anfordernden Stelle (Dienstgeber) verlangen?
6. Wenn ja, welche Pläne gibt es dazu und werden Sie Gespräche mit der
Ärztekammer in dieser Frage aufnehmen?
7. Wenn nein, weshalb nicht?