1715/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Rechnungslegung für Dienstgeberbestätigung durch Ärzte“

 

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über die Praxis von Ärzten für eine

Dienstgeberbestätigung für den Arztbesuch eine Rechnung zu legen. Beträge von

ATS 150, -  wurden bereits dafür verlangt.

Ärzte verweisen in diesem Zusammenhang auf ihre Kosten durch Anschaffung und

Betrieb von EDV - Anlagen, Kosten von Stempeln, Kugelschreibern und ähnlichem.

Auch der Hinweis auf die Vorgehensweise anderer freien Berufe - wie

Rechtsanwälten, die ebenfalls für einfache Bestätigungen Honorare verlangen - wird

bemüht.

Diese zusätzlichen Kosten für einen Arztbesuch, d.h. für den Fall einer Erkrankung,

zahlt der Arbeitnehmer, sprich der Erkrankte. Der Arbeitgeber der diese Bestätigung

vom Arbeitnehmer verlangt, wäre jedoch als anfordernde Stelle honorarpflichtig. In

der Praxis sieht es allerdings so aus, dass diese „Leistung“ vom Arbeitnehmer

beglichen werden muss.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Welchen Standpunkt haben Sie zu der oben geschilderten Vorgehensweise

    mancher Ärzte für Dienstgeberbestätigungen ein Honorar zu verlangen?

 

2. Würden Sie eine Bezahlung dieser Leistung durch den Arzt von den

    Krankenkassen befürworten?

 

3. Wenn ja, werden Sie Gespräche mit den Krankenkassen dazu aufnehmen?

 

4. Wenn nein, weshalb nicht?

 

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Ärzte diesen Betrag direkt von der

    anfordernden Stelle (Dienstgeber) verlangen?

 

6. Wenn ja, welche Pläne gibt es dazu und werden Sie Gespräche mit der

    Ärztekammer in dieser Frage aufnehmen?

 

7. Wenn nein, weshalb nicht?