1716/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.01.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend ,,Kraftnahrung für Hobbysportler"
Nach jüngsten Berichten werden alleine in Österreich rund 300 Tonnen an
Eiweißpräparaten als Kraftnahrung an heimische Hobbysportler pro Jahr verkauft.
Ein rascherer Muskelaufbau wird dabei meist durch „reines, hochwertiges Eiweiß“
versprochen. Völlig unklar für den Konsumenten bleiben allerdings die Quellen aus
welchen diese Powerpulver erzeugt werden.
Wie nun öffentlich bekannt wurde sind viele der legal als
,,Nahrungsergänzungsmittel“ verkauften Eiweißpräparate zu einem großen Teil aus
Schlachtabfällen hergestellt.
Ähnlich wie bei der Gewinnung des durch den BSE - Skandal in Verruf geratenem
Tiermehl wird das tierische Eiweiß bei solcher Kraftnahrung unter anderem aus
Knochen, Sehnen und Blut von Rindern gewonnen. Laut Prof. Hans Holdhaus,
Direktor des Instituts für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung in
Niederösterreich ist die BSE - Gefahr durch solche Präparate keinesfalls
auszuschließen.
Einzige Sicherheit für den Verbraucher solcher Produkte sind daher eindeutige
Herkunftsbezeichnungen der Eiweißquellen. Eine neue gesetzliche Regelung zur
Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Gebot der Stunde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. In welchen dieser Nahrungsergänzungsmittel, die in Österreich verkauft werden
befindet sich tierisches Eiweiß?
2. Werden Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied Kontrollen dahingehend
veranlassen, dass geklärt wird ob in solchen Nahrungsergänzungsmittel
Risikomaterialien enthalten sind?
3. Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie das ab?
4. Sehen Sie - im Zuge der Erkenntnisse der BSE - Seuche - bei der Herstellung,
Verkauf und Kennzeichnung (im Sinne der Gesundheitsvorsorge) von
Kraftnahrung als Nahrungsergänzungsmittel für Sportlern von Ihrer Seite einen
Handlungsbedarf?
5. Wenn ja, welchen?
6. Wenn nein, weshalb nicht?
7. Werden Sie eine Änderung der Kennzeichnungspflicht bei o.g. Produkten
dahingehend veranlassen, dass tierisches Eiweiß angegeben werden muss?
8. Wenn ja, wie soll diese konkret aussehen?
9. Wenn nein, weshalb nicht?