1718/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.01.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend Niederlassungsverordnung

 

Für das Jahr 2001 wurde dem Hauptausschuss des Nationalrates bis Jahresende keine

Verordnung des Bundesministers für Inneres gemäss § 18 Fremdengesetz vorgelegt.

 

Daher ist anzunehmen, dass die im Jahr 2000 geltenden Quoten auch im Jahr 2001 zur

Anwendung kommen und das gesetzlich vorgeschriebene Ermittlungsverfahren eine

solche Fortschreibung der Quote nahelegt.

 

Auch die gegenteilige Annahme, nämlich die Missachtung eines geltenden Gesetzes nur

deshalb, weil eine Regierungspartei etwas anderes will und weder Bundeskanzler noch

Innenminister sich dagegen durchsetzen, ist aufgrund der bisherigen öffentlichen

Diskussion zulässig, sie würde allerdings einen wissentlichen Rechtsbruch durch die

Regierung bedeuten.

 

Da ein solcher Vorwurf nicht leichtfertig erhoben werden soll richten die unterzeichneten

Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

 

A n f r a g e :

 

1. Wie lauten die Zahlen, welche die einzelnen Bundesländer gemäss § 18 Abs. 1

    und 2 dem BMI für das Jahr 2001 bekanntgegeben haben und zwar detailliert

    nach Bundesländern und den Kategorien des § 18 Abs. 1 Fremdengesetz?

 

2. Hat das BMI einen Verordnungsentwurf gemäss § 18 Abs. 2 zur Stellungnahme

    ausgesandt, wenn ja wann und wie lautete er konkret?

    Wenn Nein, warum nicht?

 

3. Wie lauteten die Stellungnahmen der Wirtschaftskammer Österreichs, der

    Bundesarbeitskammer, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

    Österreichs, des Österreichischen Gemeindebundes, des Österreichischen

    Städtebundes, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Österreichischen

    Industriellenvereinigung und des Wirtschaftsforschungsinstituts?

 

4. Wie lautete insbesonders deren Stellungnahme zu den benötigten IT Fachkräften

    und hat eine der in Frage 3 genannten Stellen darauf hingewiesen, dass solche

    Arbeitskräfte auch im EU Raum in ausreichender Zahl vorhanden wären?

5. Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass die lndustriellenvereinigung nur deshalb IT

    Fachkräfte aus dem Nicht  - EU - Raum will, weil diese "billiger“ wären?

 

6. Sind Ihnen die offiziellen und bereits zwei Jahre alten EU Studien bekannt, die

    von einem eklatanten Mangel an IKT Fachkräften in der gesamten EU handeln

    und haben Sie mit dem Herrn Bundeskanzler über diese Studien und deren

    Konsequenzen für den österr. Arbeitsmarkt gesprochen oder war die Thematik

    wichtig genug, um in einer Sitzungen dieser Bundesregierung erörtert zu werden?

 

7. Ist Ihnen bekannt, ob die einzelnen Bundesländer für ihre Stellungnahme

    ihrerseits die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Interessenvertretungen

    der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäß § 18 Abs.2 letzter Satz des

    Fremdengesetzes durchgeführt haben?

 

8. Halten Sie es unter Berücksichtigung der bekannten saisonbedingten

    Schwankungen am Arbeitsmarkt für sachgerecht, die Zwölftelregelung des § 18

    Abs. 7 zur Anwendung kommen zu lassen?

 

9. In der Sitzung des Hauptausschusses am 15. Dezember 2000 hat die Frau

    Abgeordnete Dr. Partik - Pablé dem Erstanfragesteller erklärt, der Herr

    Innenminister werde schon noch rechtzeitig die Niederlassungsverordnung

    vorlegen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt der Frau Abgeordneten eine Zusage

    zur Vorlage eines Verordnungsentwurfes gemacht?