1724/J XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Dr. Eva Lichtenberger Freunden und Freundinnen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend: Militärschießstätte Wien  - Stammersdorf

 

Begründung

1938 wurde an Stelle einer kleineren, nördlich gelegenen Anlage die Militärschießstätte In den

Gabrissen 91 in Wien - Stammersdorf (21.Bezirk) errichtet. Mittlerweile erfolgten mehrere

Ausbauten.

Neben dem Österreichischen Bundesheer werden Teile der Anlage auch von der Sektion

Schießen des HSV (Heeressportverein) Wien genützt.

Dies führte schon vor Jahren zu Protesten und Unterschriftenaktionen der im weiteren Umkreis

der Anlage wohnenden StammersdorferInnen, die sich durch den Lärm gestört fühlten. Im Jahr

1997 wurde der Betrieb einer Tontaubenwurfanlage eingestellt, und 1998/99 wurden die

Schußzeiten für Großkaliber an Wochentagen mit 18 Uhr und an Samstagen mit 13 Uhr begrenzt

(Kleinkaliber: Wochentags bis 19 Uhr, Samstags bis 18 Uhr). An gesetzlichen Feiertagen, am

Karfreitag, Karsamstag, am 2.November und am 24.Dezember darf nicht geschossen werden.

Laut Auskunft betroffener BürgerInnen werden diese Schußzeiten jedoch nicht immer

eingehalten. Die Kritik richtet sich dabei nicht gegen das Bundesheer, das sich an die

Vereinbarungen hält, sondern gegen die Sektion Schießen des HSV. Diese streitet jedoch

Überschreitungen der Schußzeiten ab und klagte schon mehrmals einen Anrainer, der sich

beschwerte.

Dennoch soll es laut Auskunft von AnrainerInnen auch heuer wieder - beispielsweise am

Karfreitag, den 21.April 2000 (Beginn trotz Feiertags - Schießverbots um 15 Uhr, Stopp erst nach

einem Protestanruf um ca. 15.30 Uhr), am 2Juni 2000 (Beginn um 7.30 statt um 8.00 Uhr) oder

am 25.November 2000, (bis 16 Uhr) - Überschreitungen der Schußzeiten gegeben haben.

Die StammersdorferInnen werden mit ihren Beschwerden "im Kreis geschickt" - niemand (sei es

Bezirksvorstehung, Bundesheer oder Polizei) fühlt bzw. erklärt sich zuständig. Eines der

Argumente lautet, dass der HSV ein "privater Verein" nach dem Vereinsgesetz sei. Dieser hat

jedoch einen Bittleihvertrag über den Schießplatz mit dem Verteidigungsministerium.

Herr Vizeleutnant Alfred Tauber, seit Juni 1997 Leiter der HSV - Sektion Schießen erklärte jedoch

laut Tonbandprotokoll der mündlichen Verhandlung über die Unterlassungsklage des

Heeressportvereins Wien gegen Franz Andrä am 8. 10. 1998 beim Bezirksgericht Floridsdorf (GZ.

5 C 1273/98k):

Es ist so, daß wir vom Bundesministerium als Sachspenden Großkalibermunition bekommen,

weiters stellt dieser Bittleihvertrag eine Sachspende da, wir bekommen auch Baumaschinen, falls

erforderlich, vom Ministerium entliehen. Und zwar unentgeltlich. Es ist auch so, daß die Möglichkeit

besteht, Gefangene anzufordern, die Arbeiten auf dem Platz verrichten“.

Das BMLV hat also sehr wohl Möglichkeiten der Einflußnahme auf den HSV und trägt damit eine

Verantwortung für dessen Verhalten der Stammersdorfer Bevölkerung gegenüber.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1. Sind Ihnen die Beschwerden von AnrainerInnen der Militärschießstätte in Stammersdorf

bekannt, wonach es immer wieder zur Nichteinhaltung vereinbarter Schußzeiten an

Samstagen und Feiertagen kommen soll?

 

2. Stimmt es, dass es in der Schießstätte eine Kantine gibt, in der alkoholische Getränke

ausgeschenkt werden dürfen?

 

3. Ist Ihnen bekannt, dass trotz angeblich restriktiver Schußzeiten im Internet

(http://www.hpt.at/sport-union/angebot/schiessen.htm) für "regelmäßige

Schießveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Heeressportverein Wien auf der

Schießstätte Stammersdorf" geworben wird?

 

4. "Gibt es außer dem HSV Wien noch andere private Vereine, die die Anlage des HSV für

Schießzwecke nutzen, und wenn ja, welche?"

 

5. Welche Mengen und welche Art von Munition hat der HSV in den Jahren 1999 und 2000 vom

BMLV unentgeltlich erhalten?

 

6. Wurden in den Jahren 1999 und 2000 Strafgefangene in der Militärschießstätte Stammersdorf

eingesetzt?

 

7. Wenn ja, wie viele, wie oft und zu welchen Arbeiten?

 

8. Sind Sie bereit, sich bei einem persönlichen Gespräch mit den betroffenen AnrainerInnen

deren Beschwerden anzuhören?

 

9. Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Schußzeiten für Großkaliber an Wochentagen

mit 17 (statt 18) Uhr und an Samstagen mit 12 (statt 13) Uhr begrenzt werden?

 

10. Sind Sie bereit, der Sektion Schießen des HSV die materielle Unterstützung und den

Bittleihvertrag aufzukündigen, wenn es weiterhin zu berechtigten Beschwerden über die

Nichteinhaltung von Schußzeiten kommt?