1729/J XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Umgang mit österreichischen StaatsbürgerInnen in österreichischen

Vertretungsbehörden im Ausland und im Außenamt

 

Der Standard vom 5.12.2000 berichtete von rassistischen Aussagen, die von

leitender Stelle im Außenamt getätigt wurden und die im Zusammenhang mit der

langen Wartezeit für die Ausstellung eines Ersatzpasses für einen österreichischen

Staatsbürger in der Botschaft in Lagos stehen. Beim Antragsteller Peter A., der in

Nigeria seinen Reisepass verloren hatte und nun zur Heimreise einen Ersatzpass

seiner Vertretungsbehörde im Ausland benötigte, handelt es sich um einen

österreichischen Staatsbürger, der gebürtiger Nigerianer ist. Peter A. konnte sich in

der Botschaft in Lagos mit Ersatzdokumenten wie Personalausweis und

Führerschein ausweisen, und die Ausstellung eines Ersatzpasses wäre lediglich eine

Routineangelegenheit gewesen, doch der Antragsteller mußte 2 Wochen auf das

Ersatzdokument warten und mehrmals in der Botschaft vorsprechen.

 

Lt. Standard soll der stellvertretende Leiter der Abteilung Grenzverkehr im

Außenamt, Botschafter Christian Berlakovits, die Vermutung geäußert haben, dass

der Antragsteller seinen Pass nur als gestohlen gemeldet und dann in Nigeria

verkauft hat: "Der Verdacht ist halt größer, auch bei Österreichern, die einer anderen

- wenn ich den Ausdruck verwenden darf - Rasse angehören, und vielleicht die

Sprache nicht so beherrschen, als bei einem waschechten Österreicher - das ist

normal, oder?"

 

Mögliche Probleme bei der Identifizierung des Antragstellers wurden von Botschafter

Berlakovits kommentiert: "Als Rosa farbiger erkennt man einen anderen

Rosa farbigen am Foto leichter als jemand, der einer anderen Rasse angehört. Das

ist dasselbe wie bei den Chinesen, die geben auch immer untereinander die Pässe

weiter und wir merken nichts.“

 

Der Standard vom 5.12.2000 berichtete weiters von der Übersendung einer

Sachverhaltsdarstellung über Peter A. seitens der österreichischen Botschaft in

Lagos an die Staatsanwaltschaft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                                        ANFRAGE:

1. Entspricht es dem offiziellen Arbeitsauftrag in Ihrem Ministerium, dass leitende

Beamte zwischen "Österreichern" und "waschechten Österreichern"

unterscheiden können?

 

2. Wenn nein, welchen Arbeitsauftrag haben die BeamtInnen im

Außenministerium im Umgang mit eingebürgerten Österreicherinnen und

Österreichern?

 

3. Sehen Sie Handlungsbedarf, wenn BeamtInnen, die tagtäglich Umgang mit

Dokumenten und Identitätsausweisen haben, zwar zwischen "Rosafarbigen"

unterscheiden können, aber offenbar nicht zwischen Chinesen?

 

4. Wie und in welcher Form gedenken Sie zu reagieren, wenn BeamtInnen Ihres

Ressorts diskriminierende Aussagen gegenüber rat - und hilfesuchenden

Österreicherrinnen und Österreicher im In - und Ausland tätigen?

 

5. Werden Sie konkrete Schulungsmaßnahmen ins Auge fassen, um die Ihnen

unterstehenden BeamtInnen im Umgang mit eingebürgerten Österreicherinnen

und Österreichern bzw. gegen Rassismus zu sensibilisieren?

 

6. Welche konkreten Schulungsmaßnahmen werden gesetzt, um solche

diskriminierenden Äußerungen von BeamtInnen in Zukunft zu vermeiden?

 

7. Wie lange dauert üblicherweise die Ausstellung eines Ersatzpasses im

Ausland, und welche Identitätsausweise sind von antragstellender Seite

beizubringen?

 

8. Wie oft muß ein Antragsteller in einer österreichischen Vertretungsbehörde im

Ausland vorsprechen, um einen Ersatzpass ausgestellt zu bekommen?

 

9. Halten Sie die Wartezeit von zwei Wochen für die Ausstellung eines

Ersatzpasses durch die Österreichische Botschaft in Lagos für gerechtfertigt?

 

10. Gab es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Ersatzdokumente des

Antragstellers Peter. A.?

 

11. Ist es üblich, dass eine Sachverhaltsdarstellung über österreichische

Staatsangehörige, die im Ausland den Pass verloren haben, angefertigt und an

die Staatsanwaltschaft übermittelt wird? Was ist der Inhalt dieser

Sachverhaltsdarstellung?

 

12. Auf Grund welcher Gesetzesgrundlage wurde diese Sachverhaltsdarstellung

angefertigt?

 

13. Gibt es Verdachtsmomente gegenüber Peter A., die das Verfassen einer

Sachverhaltsdarstellung notwendig machen?