1729/J XXI.GP
Eingelangt am: 18-01-2001
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Umgang mit österreichischen StaatsbürgerInnen in österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland und im Außenamt
Der Standard vom 5.12.2000 berichtete von rassistischen Aussagen, die von
leitender Stelle im Außenamt getätigt wurden und die im Zusammenhang mit der
langen Wartezeit für die Ausstellung eines Ersatzpasses für einen österreichischen
Staatsbürger in der Botschaft in Lagos stehen. Beim Antragsteller Peter A., der in
Nigeria seinen Reisepass verloren hatte und nun zur Heimreise einen Ersatzpass
seiner Vertretungsbehörde im Ausland benötigte, handelt es sich um einen
österreichischen Staatsbürger, der gebürtiger Nigerianer ist. Peter A. konnte sich in
der Botschaft in Lagos mit Ersatzdokumenten wie Personalausweis und
Führerschein ausweisen, und die Ausstellung eines Ersatzpasses wäre lediglich eine
Routineangelegenheit gewesen, doch der Antragsteller mußte 2 Wochen auf das
Ersatzdokument warten und mehrmals in der Botschaft vorsprechen.
Lt. Standard soll der stellvertretende Leiter der Abteilung Grenzverkehr im
Außenamt, Botschafter Christian Berlakovits, die Vermutung geäußert haben, dass
der Antragsteller seinen Pass nur als gestohlen gemeldet und dann in Nigeria
verkauft hat: "Der Verdacht ist halt größer, auch bei Österreichern, die einer anderen
- wenn ich den Ausdruck verwenden darf - Rasse angehören, und vielleicht die
Sprache nicht so beherrschen, als bei einem waschechten Österreicher - das ist
normal, oder?"
Mögliche Probleme bei der Identifizierung des Antragstellers wurden von Botschafter
Berlakovits kommentiert: "Als Rosa farbiger erkennt man einen anderen
Rosa farbigen am Foto leichter als jemand, der einer anderen Rasse angehört. Das
ist dasselbe wie bei den Chinesen, die geben auch immer untereinander die Pässe
weiter und wir merken nichts.“
Der Standard vom 5.12.2000 berichtete weiters von der Übersendung einer
Sachverhaltsdarstellung über Peter A. seitens der österreichischen Botschaft in
Lagos an die Staatsanwaltschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht es dem offiziellen Arbeitsauftrag in Ihrem Ministerium, dass leitende
Beamte zwischen "Österreichern" und "waschechten Österreichern"
unterscheiden können?
2. Wenn nein, welchen Arbeitsauftrag haben die BeamtInnen im
Außenministerium im Umgang mit eingebürgerten Österreicherinnen und
Österreichern?
3. Sehen Sie Handlungsbedarf, wenn BeamtInnen, die tagtäglich Umgang mit
Dokumenten und Identitätsausweisen haben, zwar zwischen "Rosafarbigen"
unterscheiden können, aber offenbar nicht zwischen Chinesen?
4. Wie und in welcher Form gedenken Sie zu reagieren, wenn BeamtInnen Ihres
Ressorts diskriminierende Aussagen gegenüber rat - und hilfesuchenden
Österreicherrinnen und Österreicher im In - und Ausland tätigen?
5. Werden Sie konkrete Schulungsmaßnahmen ins Auge fassen, um die Ihnen
unterstehenden BeamtInnen im Umgang mit eingebürgerten Österreicherinnen
und Österreichern bzw. gegen Rassismus zu sensibilisieren?
6. Welche konkreten Schulungsmaßnahmen werden gesetzt, um solche
diskriminierenden Äußerungen von BeamtInnen in Zukunft zu vermeiden?
7. Wie lange dauert üblicherweise die Ausstellung eines Ersatzpasses im
Ausland, und welche Identitätsausweise sind von antragstellender Seite
beizubringen?
8. Wie oft muß ein Antragsteller in einer österreichischen Vertretungsbehörde im
Ausland vorsprechen, um einen Ersatzpass ausgestellt zu bekommen?
9. Halten Sie die Wartezeit von zwei Wochen für die Ausstellung eines
Ersatzpasses durch die Österreichische Botschaft in Lagos für gerechtfertigt?
10. Gab es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Ersatzdokumente des
Antragstellers Peter. A.?
11. Ist es üblich, dass eine Sachverhaltsdarstellung über österreichische
Staatsangehörige, die im Ausland den Pass verloren haben, angefertigt und an
die Staatsanwaltschaft übermittelt wird? Was ist der Inhalt dieser
Sachverhaltsdarstellung?
12. Auf Grund welcher Gesetzesgrundlage wurde diese Sachverhaltsdarstellung
angefertigt?
13. Gibt es Verdachtsmomente gegenüber Peter A., die das Verfassen einer
Sachverhaltsdarstellung notwendig machen?