173/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schender, Haller und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Verwendung der unter dem Titel ,,Kindergartenmilliarde“ bereitgestellten Bundes -

zuschüsse

 

Die Defizite sowohl in der quantitativen wie in der qualitativen Versorgung der Bevölkerung

mit Kinderbetreuungseinrichtungen sind seit langem bekannt. Da Finanzierung, Errichtung

und Verwaltung dieser Kinderbetreuungseinrichtungen in die Kompetenz der Länder fallen,

ist eine bundesweite Entschärfung des Problems nur in Form von entsprechenden Bundeszu -

schüssen möglich, die dem Finanzminister „abgerungen“ werden müssen.

 

Seit 1994 kam es daher zu wiederholten, teils von heftigen und unwürdigen koalitionsinternen

Auseinandersetzungen um die Ressortzuständigkeit begleiteten Forderungen nach Bereitstel -

lung solcher Bundeszuschüsse. Die politische Diskussion wurde unter dem Stichwort „Kin -

dergartenmilliarde“ geführt; entsprechende Zusagen wurden getroffen, zurückgezogen, bald

erneuert und wieder verworfen. Erst im März 1996 kam es zur Bereitstellung von 600 Millio -

nen Schilling durch den Bund zur Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die den

Ländern als „Initialzündung“ verkauft wurde. Mit der Genehmigung von weiteren 600 Milli -

onen Schilling für 1999 sollte es einem Pressedienst Ihres Ministeriums zufolge (OTS0152 v.

27.04.98) „nach einer genauen Analyse der Erfahrungen“ auch zu einer Anpassung der Förde -

rungsrichtlinien kommen. Angesichts der nach wie vor prekären Unterversorgung mit Kin -

derbetreuungseinrichtungen (siehe einschlägige Presseberichte, u.a. OÖ Nachrichten vom

17.11.1999: „In 54,4 Prozent der Gemeinden in Oberösterreich ist es für Mütter eigentlich

unmöglich, ganztags arbeiten zu gehen..“), stellt sich die Frage, ob die bereitgestellten Bun -

desmittel bisher auch ausreichend angenommen bzw. bedarfsgerecht verwendet worden sind

und ob es ein Versorgungsgefälle zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Jugend und Familie

folgende

 

Anfrage

 

1. Unter welchen Auflagen wurden die unter dem Stichwort ,,Kindergartenmilliarde“ bereit -

    gestellten Bundeszuschüsse den Ländern oder Gemeinden zugewiesen?

 

2. Wie hoch sind die Beträge, die bisher als Bundeszuschüsse unter dem Titel „Kindergar -

    tenmilliarde“ den Ländern oder Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden?

 

3. Wurden die bisher bereitgestellten Mittel auch ausgeschöpft?

    Wenn ja, in welcher Höhe - gegliedert nach Bundesländern?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wieviele Kinderbetreuungsplätze konnten - ebenfalls gegliedert nach Bundesländern -

    durch die unter dem Titel ,‚Kindergartenmilliarde“ bereitgestellten Bundesmittel neu ge -

    schaffen werden?

5. Sind die aus diesen Mittel finanzierten neuen Kinderbetreuungsplätze geeignet, die Ver -

    sorgungsdefizite nachhaltig zu verringern?

    Wenn ja, inwieweit - gemessen am Gesamtproblem und gegliedert nach Bundesländern?

 

6. Sind Ihnen Versorgungsengpässe in den einzelnen Bundesländern bekannt?

    Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

    Wenn nein, warum nicht?

 

7. Werden Sie Maßnahmen setzen, um diesen Versorgungsengpässen wirksam zu begegnen

    bzw. um den Deckungsgrad zu erhöhen?

    Wenn ja, welche und ab wann?

    Wenn nein, warum nicht?

 

8. Haben Sie die angekündigte „genaue Analyse der Erfahrungen“ bereits durchführen las -

    sen?

    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

9. Haben Sie die Förderungsrichtlinien infolge einer solchen „genauen Analyse“ den Erfah -

    rungen angepaßt?

    Wenn ja, in welcher Form?

    Wenn nein, warum nicht?

 

10. Werden Sie künftig eine solche Anpassung vornehmen?

      Wenn ja, ab wann?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Läßt sich, was Kosten und Notwendigkeit förderungswürdiger Projekte betreffend Kin -

     derbetreuung angeht, ein bestimmter Trend ablesen?

     Wenn ja, welcher?

 

12. Haben Sie vor, neben den bisher bereitgestellten Bundeszuschüssen weitere Mittel des

      Bundes für die Errichtung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen zur Ver -

      fügung zu stellen?

      Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe?

 

13. Wie hoch ist der budgetäre Anteil, der zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtun -

      gen vorgesehen ist, gemessen am jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtbudget Ihres

      Ressorts, und zwar sowohl prozentuell wie in absoluten Zahlen?