1730/J XXI.GP
Eingelangt am: 18-01-2001
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend den Tod eines kosovo - albanischen Flüchtlingskindes nach Entlassung der
Familie aus der Bundesbetreuung und fehlender Unterstützung durch das Land
Kärnten
Laut Medienberichten wurde die Familie Bardhi, die letztes Jahr aus dem Kosovo nach
Österreich geflüchtet war, am 10. Oktober 2000 aus der Bundesbetreuung entlassen.
Das Flüchtlingsreferat des Landes Kärnten hat der Familie darauf hin Bahnfahrscheine
nach Traiskirchen ausgehändigt, mit denen sie von Kärnten zur Bundesbetreuungs -
stelle Traiskirchen gefahren ist. Dort wurde sie allerdings nicht aufgenommen, sondern
wieder nach Kärnten zurückgeschickt. Ohne die Hilfe von der Caritas wäre die Familie
auf der Straße gestanden, da sie weder in Bundesbetreuung war noch Sozialhilfe vom
Land Kärnten erhielt. Zwei Wochen nach Aufnahme im Garitas Flüchtlingsheim, am 28.
November, ist der sieben Monate alte Sohn der Familie an einer Lungenblutung
gestorben.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die Umstände, die zum Tod des mit seiner Familie in einem
Caritas - Heim in Kärnten untergebrachten kosovo - albanischen Flüchtlingskindes
Samuel Bardhi geführt haben?
2. Kann man von einer funktionierenden Kommunikation und Kooperation zwischen
Bund und Ländern ausgehen, wenn nach Österreich geflüchtete Menschen
zwischen Bund und Ländern hin und her geschickt werden, um letztendlich auf die
Versorgung durch die Caritas angewiesen zu sein?
3. Wurde bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern betreffend
Kostenübernahme von verbliebenen Kosovo - Flüchtlingen, die ab 27. September
2000 wieder aufgenommen worden waren, eine Einigung erzielt? Wenn ja, wie
lautet diese konkret? Wenn nein, was wurde konkret vereinbart, was mit diesen
Flüchtlingen und deren Versorgung
geschehen soll?
4. Wie stellen Bund und Länder seit 27.9.2000 sicher, daß die wenigen verbliebenen
Kosovo - Flüchtlinge (im Fall von Kärnten derzeit nur mehr 17 Personen)
Unterbringungsmöglichkeiten vorfinden?
5. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß das Flüchtlingsreferat Kärnten ohne
Begleitschreiben bzw. ohne die Betreuungsstelle Traiskirchen über die Krankheiten
des Säuglings und seiner Mutter zu informieren, der Familie Bardhi Fahrscheine
nach Traiskirchen in die Hand drückt? Ist es eine gängige, zwischen Bund und
Ländern abgesprochene Vorgangsweise, daß man Vertriebene auf gut Glück durch
Österreich verschickt?
6. Sind Ihnen seit dem 27.9.2000 andere Fälle bekannt, in denen das Land Kärnten
oder ein anderes Bundesland unversorgte Kosovo - Vertriebene nach Traiskirchen
bzw. in eine andere Flüchtlingsbetreuungsstelle des Bundes geschickt hat?
7. Wie stellen Bund und Länder sicher daß die wenigen verbliebenen Kosovo -
Flüchtlinge medizinisch betreut werden können?
8. Hatte die Familie Bardhi nach Beendigung der Bundesbetreuung einen
Krankenversicherungsschutz? Wenn ja, durch wen wurde die Familie
krankenversichert?
9. Es gibt die Vermutung, daß der Säugling durch die Umstände (lange Wartezeit im
Flüchtlingslager Traiskirchen, Rückfahrt nach Kärnten in einem Wagen mit kaputten
Fenstern) sich eine Lungenentzündung geholt haben könnte. Wie lautet der
Obduktionsbericht zur Todesursache des Kindes?
10. Lediglich zwei Wochen nach dem tragischen Tod ihres Säuglings sollte die Familie
nach dem Willen des Innenministeriums am 15.12. in den Kosovo abgeschoben
werden. Halten Sie es für human, eine trauernde Familie kurz nach dem Tod ihres
Kindes aus Österreich abzuschieben?
11. Wurde die Abschiebung der Familie lediglich aufgeschoben? Gibt es einen
konkreten Termin für die geplante Abschiebung?
12. Wie wollen Sie verhindern, daß es zu weiteren Fällen kommen kann, in denen nicht
versorgte Flüchtlinge oder AsylwerberInnen zwischen Bund und Ländern hin und
her geschickt werden?