1730/J XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend den Tod eines kosovo - albanischen Flüchtlingskindes nach Entlassung der

Familie aus der Bundesbetreuung und fehlender Unterstützung durch das Land

Kärnten

 

 

Laut Medienberichten wurde die Familie Bardhi, die letztes Jahr aus dem Kosovo nach

Österreich geflüchtet war, am 10. Oktober 2000 aus der Bundesbetreuung entlassen.

Das Flüchtlingsreferat des Landes Kärnten hat der Familie darauf hin Bahnfahrscheine

nach Traiskirchen ausgehändigt, mit denen sie von Kärnten zur Bundesbetreuungs -

stelle Traiskirchen gefahren ist. Dort wurde sie allerdings nicht aufgenommen, sondern

wieder nach Kärnten zurückgeschickt. Ohne die Hilfe von der Caritas wäre die Familie

auf der Straße gestanden, da sie weder in Bundesbetreuung war noch Sozialhilfe vom

Land Kärnten erhielt. Zwei Wochen nach Aufnahme im Garitas Flüchtlingsheim, am 28.

November, ist der sieben Monate alte Sohn der Familie an einer Lungenblutung

gestorben.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie die Umstände, die zum Tod des mit seiner Familie in einem

Caritas - Heim in Kärnten untergebrachten kosovo - albanischen Flüchtlingskindes

Samuel Bardhi geführt haben?

 

2. Kann man von einer funktionierenden Kommunikation und Kooperation zwischen

Bund und Ländern ausgehen, wenn nach Österreich geflüchtete Menschen

zwischen Bund und Ländern hin und her geschickt werden, um letztendlich auf die

Versorgung durch die Caritas angewiesen zu sein?

 

3. Wurde bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern betreffend

Kostenübernahme von verbliebenen Kosovo - Flüchtlingen, die ab 27. September

2000 wieder aufgenommen worden waren, eine Einigung erzielt? Wenn ja, wie

lautet diese konkret? Wenn nein, was wurde konkret vereinbart, was mit diesen

Flüchtlingen und deren Versorgung geschehen soll?

4. Wie stellen Bund und Länder seit 27.9.2000 sicher, daß die wenigen verbliebenen

Kosovo - Flüchtlinge (im Fall von Kärnten derzeit nur mehr 17 Personen)

Unterbringungsmöglichkeiten vorfinden?

 

5. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß das Flüchtlingsreferat Kärnten ohne

Begleitschreiben bzw. ohne die Betreuungsstelle Traiskirchen über die Krankheiten

des Säuglings und seiner Mutter zu informieren, der Familie Bardhi Fahrscheine

nach Traiskirchen in die Hand drückt? Ist es eine gängige, zwischen Bund und

Ländern abgesprochene Vorgangsweise, daß man Vertriebene auf gut Glück durch

Österreich verschickt?

 

6. Sind Ihnen seit dem 27.9.2000 andere Fälle bekannt, in denen das Land Kärnten

oder ein anderes Bundesland unversorgte Kosovo - Vertriebene nach Traiskirchen

bzw. in eine andere Flüchtlingsbetreuungsstelle des Bundes geschickt hat?

 

7. Wie stellen Bund und Länder sicher daß die wenigen verbliebenen Kosovo -

Flüchtlinge medizinisch betreut werden können?

 

8. Hatte die Familie Bardhi nach Beendigung der Bundesbetreuung einen

Krankenversicherungsschutz? Wenn ja, durch wen wurde die Familie

krankenversichert?

 

9. Es gibt die Vermutung, daß der Säugling durch die Umstände (lange Wartezeit im

Flüchtlingslager Traiskirchen, Rückfahrt nach Kärnten in einem Wagen mit kaputten

Fenstern) sich eine Lungenentzündung geholt haben könnte. Wie lautet der

Obduktionsbericht zur Todesursache des Kindes?

 

10. Lediglich zwei Wochen nach dem tragischen Tod ihres Säuglings sollte die Familie

nach dem Willen des Innenministeriums am 15.12. in den Kosovo abgeschoben

werden. Halten Sie es für human, eine trauernde Familie kurz nach dem Tod ihres

Kindes aus Österreich abzuschieben?

 

11. Wurde die Abschiebung der Familie lediglich aufgeschoben? Gibt es einen

konkreten Termin für die geplante Abschiebung?

 

12. Wie wollen Sie verhindern, daß es zu weiteren Fällen kommen kann, in denen nicht

versorgte Flüchtlinge oder AsylwerberInnen zwischen Bund und Ländern hin und

her geschickt werden?