1734/J XXI.GP
Eingelangt am: 18-01-2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Lebensmittelkontrolle
Die strenge Überprüfung der Lebensmittelproduktion sowie Lebensmitteln, die
täglich angeboten werden, ist neben strengen Produktions - und
Kennzeichnungsregeln sowie einer aktiven Informationspolitik ein zentraler Schritt,
um der gestiegenen Verunsicherung und dem wachsenden Misstrauen der
österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten entgegenzutreten. Kontrolle ist
sehr zeit - und personalaufwendig und bedarf daher auch einer entsprechenden
finanziellen Ausstattung. Gerade im Bereich der Kontrolle wurde jedoch in den
letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund von Sparpaketen, der Rotstift angesetzt. So
sinkt zum Beispiel zur Zeit der Personalstand der staatlichen
Lebensmitteluntersuchungsanstalten kontinuierlich. Allein von 1994 bis 1998 sank
der Personalstand um knapp 10%. Selbst die ehemalige Bundesministerin für
VerbraucherInnenschutz hält Einsparungen im Bereich der Lebensmittelkontrolle für
äußerst problematisch. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der
Grünen aus dem Jahr 1997 heißt es: „Budgetbedingte Einsparungen bei den
Anlagen in den letzten drei Jahren sind aus unserer Sicht problematisch, da von den
Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung zusätzliche Aufgaben verstärkt
bewältigt werden müssen (z.B. Monitoring gentechnisch veränderter Lebensmittel)“.
Ein weiterer Kritikpunkt an der derzeitigen Kontrollpraxis ist die nicht vorhandene
Transparenz und die "Nichtinformation" der Bevölkerung über die konkreten
Kontrollergebnisse. Es gibt weder eine konsumentInnengerechte Aufbereitung der
Daten, noch ein Informationskonzept, wie diese Daten weitergegeben werden sollen!
Die Kontrollaktivitäten des Bundes, aber auch der Länder werden geradezu wie
Staatsgeheimnisse behandelt. Möchte man an Ergebnissen von Kontrollen durch die
öffentliche Hand herankommen, sieht man sich nicht selten in der Rolle eines
Bittstellers und wird mit dem Hinweis der Vertraulichkeit der Daten abgewiesen. In
anderen EU - Mitgliedstaaten, wie etwa Dänemark oder den Niederlanden ist die
regelmäßige und aufbereitete (Verständlichkeit) Information der Bevölkerung über
Kontrolltätigkeiten eine Selbstverständlichkeit. Kontrollen werden regelmäßig auch
durch die Bundesarbeitskammer, die Länderkammern, den VKI sowie auch von
unabhängigen Organisationen durchgeführt. Diese Ergebnisse werden relativ rasch
und unbürokratisch veröffentlicht und an die Konsumentinnen und Konsumenten
weitergeleitet. So hatten 1999 auch die Grünen eigene Kontrollen bei Futtermitteln
durchgeführt und entdeckten bei 8 von 9
Proben, dass diese gentechnisch
verändertes Soja beinhalteten. Die Grünen veröffentlichten diese Daten umgehend
und forderten den Landwirtschaftsminister auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, wie
etwa die verpflichtende Kennzeichnung von Futtermitteln zu verabschieden, den
Bauern konkrete Hilfestellungen zu geben, damit diese gentechnikfreie Futtermittel
beziehen können und regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Aus Grüner Sicht hat
eine regelmäßige, verständliche Information der Bevölkerung über die
Kontrollaktivitäten zu erfolgen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
ANFRAGE:
1. Können Sie ausschließen, dass auch nur eine einzige
Lebensmitteluntersuchungsanstalt aufgelöst wird?
2. Können Sie ausschließen, dass Personal in der amtlichen
Lebensmittelüberwachung abgebaut wird?
3. In der Anfragenbeantwortung 1276 / AB verweisen Sie auf die Tatsache, dass
Ihnen die Rechtsformen, in denen in den einzelnen EU - Mitgliedstaaten die
Prüflaboratorien betrieben werden, nicht bekannt sind. Finden Sie angesichts
der aktuellen Diskussion über die Einrichtung eines Bundeslabors es nicht
angebracht, sich über die Situationen in den übrigen EU - Mitgliedstaaten zu
erkundigen?
4. Werden Sie darüber Einkünfte einholen?
5. Wenn ja, bis wann werden Ergebnisse vorliegen und könnten Sie diese bitte an
uns weitergeben?
6. In der Anfragenbeantwortung 1276 / AB sprechen Sie von einer ausreichenden
Finanzierung der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Angesichts der neuen +
alten Herausforderungen (Stichwort: BSE, Gentechnik, Zusatzstoffe,
Salmonellen etc ...) halten Sie diese Aussagen von Ihnen nicht für bedenklich?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sollten Sie als Vertreter der Konsumentenschutzinteressen in Sachen
Lebensmittel nicht auf ein höheres Budget und einer erhöhten Kontrolidichte
und - frequenz eintreten?
8. Sie selbst sprechen von einem erhöhten Kontrollaufwand aufgrund des EU -
Binnenmarktes. Gleichzeitig sprechen Sie von einer EU - weiten Kooperation der
Lebensmittelüberwachungsbehörden. Dazu einige Fragen:
a) Verfügt Ihrer Meinung nach die Lebensmittelüberwachung in den
einzelnen EU - Mitgliedstaaten über das gleiche Qualitätsniveau wie in
Österreich?
b) Gibt es aus Ihrer Sicht EU - Mitgliedstaaten, die über eine schlechtere
Qualität der Lebensmittelkontrolle verfügen; wenn ja in welchen?
c) In diesem Zusammenhang sind einige Schlüsselindikatoren von
Bedeutung. Wie hoch ist das jeweilige Kontrollbudget in den einzelnen
EU - Mitgliedstaaten im Vergleich zu Österreich (Wir ersuchen Sie um eine
tabellarische Übersicht aller 15 EU - Mitgliedstaaten)?
d) Wie hoch ist die Kontrolldichte bzw. - frequenz in den einzelnen EU -
Mitgliedstaaten im Vergleich zu Österreich (Wir ersuchen Sie um eine
tabellarische Übersicht aller 15 EU - Mitgliedstaaten; Kontrolldichte,
Kontrollen je Einwohner sowie Vergleich des Kontrollpersonals)?
9. In der Anfragenbeantwortung 1276 / AB sprechen Sie davon, dass an keine
Erhöhung der Vorgaben im Proben - und Revisionsplan gedacht ist. Sichtlich
sind Ihnen die Sparvorgaben der Bundesregierung wichtiger als die
umfassende Sicherheit der KonsumentInnen in diesem Land. Aus welchem
Jahr stammt der derzeit gültige Proben - und Revisionsplan? Wie oft wurde er
seit 1975 revidiert und auf die veränderten Verhältnisse hin adaptiert? Wann
soll der derzeitig gültige überarbeitet werden?
10. Was konkret werden Sie für die folgenden Bereiche hinsichtlich
Lebensmittelsicherheit unternehmen:
• Gentechnisch veränderte Lebensmittel (hinsichtlich Zulassung,
Kennzeichnung, lnverkehrbringen)
• BSE
• Zusatzstoffe
• Salmonellen
• Importprodukte
11. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen vorgesehen, welche für mit
gentechnisch veränderten Organismen verunreinigte Lebensmittel klare
Deklarationsgrenzen vorsehen? Wenn ja, wie sehen diese Kennzeichnungen
aus? Wenn nein, warum nicht?
12. Ist von Seiten Ihres Ressorts eine lückenlose Dokumentationspflicht für
gentechnikfreie Lebensmittel und Lebensmittelspezialitäten vorgesehen?
a) Wenn ja, wie sieht diese Dokumentationsschiene aus und welche Stellen
sind in welchen Zeiträumen und in welcher Art und Weise mit den
entsprechenden Kontrollen befasst?
b) Wenn nein, warum nicht?