1734/J XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Lebensmittelkontrolle

 

 

 

Die strenge Überprüfung der Lebensmittelproduktion sowie Lebensmitteln, die

täglich angeboten werden, ist neben strengen Produktions - und

Kennzeichnungsregeln sowie einer aktiven Informationspolitik ein zentraler Schritt,

um der gestiegenen Verunsicherung und dem wachsenden Misstrauen der

österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten entgegenzutreten. Kontrolle ist

sehr zeit - und personalaufwendig und bedarf daher auch einer entsprechenden

finanziellen Ausstattung. Gerade im Bereich der Kontrolle wurde jedoch in den

letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund von Sparpaketen, der Rotstift angesetzt. So

sinkt zum Beispiel zur Zeit der Personalstand der staatlichen

Lebensmitteluntersuchungsanstalten kontinuierlich. Allein von 1994 bis 1998 sank

der Personalstand um knapp 10%. Selbst die ehemalige Bundesministerin für

VerbraucherInnenschutz hält Einsparungen im Bereich der Lebensmittelkontrolle für

äußerst problematisch. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der

Grünen aus dem Jahr 1997 heißt es: „Budgetbedingte Einsparungen bei den

Anlagen in den letzten drei Jahren sind aus unserer Sicht problematisch, da von den

Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung zusätzliche Aufgaben verstärkt

bewältigt werden müssen (z.B. Monitoring gentechnisch veränderter Lebensmittel)“.

Ein weiterer Kritikpunkt an der derzeitigen Kontrollpraxis ist die nicht vorhandene

Transparenz und die "Nichtinformation" der Bevölkerung über die konkreten

Kontrollergebnisse. Es gibt weder eine konsumentInnengerechte Aufbereitung der

Daten, noch ein Informationskonzept, wie diese Daten weitergegeben werden sollen!

Die Kontrollaktivitäten des Bundes, aber auch der Länder werden geradezu wie

Staatsgeheimnisse behandelt. Möchte man an Ergebnissen von Kontrollen durch die

öffentliche Hand herankommen, sieht man sich nicht selten in der Rolle eines

Bittstellers und wird mit dem Hinweis der Vertraulichkeit der Daten abgewiesen. In

anderen EU - Mitgliedstaaten, wie etwa Dänemark oder den Niederlanden ist die

regelmäßige und aufbereitete (Verständlichkeit) Information der Bevölkerung über

Kontrolltätigkeiten eine Selbstverständlichkeit. Kontrollen werden regelmäßig auch

durch die Bundesarbeitskammer, die Länderkammern, den VKI sowie auch von

unabhängigen Organisationen durchgeführt. Diese Ergebnisse werden relativ rasch

und unbürokratisch veröffentlicht und an die Konsumentinnen und Konsumenten

weitergeleitet. So hatten 1999 auch die Grünen eigene Kontrollen bei Futtermitteln

durchgeführt und entdeckten bei 8 von 9 Proben, dass diese gentechnisch

verändertes Soja beinhalteten. Die Grünen veröffentlichten diese Daten umgehend

und forderten den Landwirtschaftsminister auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, wie

etwa die verpflichtende Kennzeichnung von Futtermitteln zu verabschieden, den

Bauern konkrete Hilfestellungen zu geben, damit diese gentechnikfreie Futtermittel

beziehen können und regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Aus Grüner Sicht hat

eine regelmäßige, verständliche Information der Bevölkerung über die

Kontrollaktivitäten zu erfolgen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Können Sie ausschließen, dass auch nur eine einzige

Lebensmitteluntersuchungsanstalt aufgelöst wird?

 

2. Können Sie ausschließen, dass Personal in der amtlichen

Lebensmittelüberwachung abgebaut wird?

 

3. In der Anfragenbeantwortung 1276 / AB verweisen Sie auf die Tatsache, dass

Ihnen die Rechtsformen, in denen in den einzelnen EU - Mitgliedstaaten die

Prüflaboratorien betrieben werden, nicht bekannt sind. Finden Sie angesichts

der aktuellen Diskussion über die Einrichtung eines Bundeslabors es nicht

angebracht, sich über die Situationen in den übrigen EU - Mitgliedstaaten zu

erkundigen?

 

4. Werden Sie darüber Einkünfte einholen?

 

5. Wenn ja, bis wann werden Ergebnisse vorliegen und könnten Sie diese bitte an

uns weitergeben?

 

6. In der Anfragenbeantwortung 1276 / AB sprechen Sie von einer ausreichenden

Finanzierung der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Angesichts der neuen +

alten Herausforderungen (Stichwort: BSE, Gentechnik, Zusatzstoffe,

Salmonellen etc ...) halten Sie diese Aussagen von Ihnen nicht für bedenklich?

Wenn nein, warum nicht?

 

7. Sollten Sie als Vertreter der Konsumentenschutzinteressen in Sachen

Lebensmittel nicht auf ein höheres Budget und einer erhöhten Kontrolidichte

und - frequenz eintreten?

 

8. Sie selbst sprechen von einem erhöhten Kontrollaufwand aufgrund des EU -

Binnenmarktes. Gleichzeitig sprechen Sie von einer EU - weiten Kooperation der

Lebensmittelüberwachungsbehörden. Dazu einige Fragen:

 

a) Verfügt Ihrer Meinung nach die Lebensmittelüberwachung in den

einzelnen EU - Mitgliedstaaten über das gleiche Qualitätsniveau wie in

Österreich?

b) Gibt es aus Ihrer Sicht EU - Mitgliedstaaten, die über eine schlechtere

Qualität der Lebensmittelkontrolle verfügen; wenn ja in welchen?

 

c) In diesem Zusammenhang sind einige Schlüsselindikatoren von

Bedeutung. Wie hoch ist das jeweilige Kontrollbudget in den einzelnen

EU - Mitgliedstaaten im Vergleich zu Österreich (Wir ersuchen Sie um eine

tabellarische Übersicht aller 15 EU - Mitgliedstaaten)?

 

d) Wie hoch ist die Kontrolldichte bzw. - frequenz in den einzelnen EU -

Mitgliedstaaten im Vergleich zu Österreich (Wir ersuchen Sie um eine

tabellarische Übersicht aller 15 EU - Mitgliedstaaten; Kontrolldichte,

Kontrollen je Einwohner sowie Vergleich des Kontrollpersonals)?

 

9. In der Anfragenbeantwortung 1276 / AB sprechen Sie davon, dass an keine

Erhöhung der Vorgaben im Proben - und Revisionsplan gedacht ist. Sichtlich

sind Ihnen die Sparvorgaben der Bundesregierung wichtiger als die

umfassende Sicherheit der KonsumentInnen in diesem Land. Aus welchem

Jahr stammt der derzeit gültige Proben - und Revisionsplan? Wie oft wurde er

seit 1975 revidiert und auf die veränderten Verhältnisse hin adaptiert? Wann

soll der derzeitig gültige überarbeitet werden?

 

10. Was konkret werden Sie für die folgenden Bereiche hinsichtlich

Lebensmittelsicherheit unternehmen:

 

• Gentechnisch veränderte Lebensmittel (hinsichtlich Zulassung,

   Kennzeichnung, lnverkehrbringen)

 

• BSE

 

• Zusatzstoffe

 

• Salmonellen

 

• Importprodukte

 

11. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen vorgesehen, welche für mit

gentechnisch veränderten Organismen verunreinigte Lebensmittel klare

Deklarationsgrenzen vorsehen? Wenn ja, wie sehen diese Kennzeichnungen

aus? Wenn nein, warum nicht?

 

12. Ist von Seiten Ihres Ressorts eine lückenlose Dokumentationspflicht für

gentechnikfreie Lebensmittel und Lebensmittelspezialitäten vorgesehen?

 

a) Wenn ja, wie sieht diese Dokumentationsschiene aus und welche Stellen

sind in welchen Zeiträumen und in welcher Art und Weise mit den

entsprechenden Kontrollen befasst?

 

b) Wenn nein, warum nicht?