1737/J XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kogler, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Auschreibung der österreichischen Nationalagentur für das EU -

Bildungsprogramm "Jugend"

 

Das BMSG hat am 21 Juli 2000 die österreichische Nationalagentur für das EU -

Bildungsprogramm "Jugend" nach dem Bundesvergabegesetz 1997 öffentlich

ausgeschrieben. Das BMSG hat am 21. November 2000 seine Absicht

bekanntgegeben, den Zuschlag an die Fa. EuroTech Management Consulting

GesmbH zu erteilen. Das Auftragsvolumen beträgt über ÖS 40 Mio und wird zur

Hälfte von der Republik Österreich und zur Hälfte von der Europäischen Union

finanziert. Die beauftragte Nationalagentur wird in Umsetzung des Programmes

Jugend Fördermittel im Umfang von ca öS 20 Mio / Jahr verwalten.

Das Interkulturelle Zentrum als Bieter im Verfahren hat beim Bundesvergabeamt

einen Antrag auf Prüfung dieses Vergabeverfahrens eingebracht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Warum wurde die Nationalagentur "Jugend" erst am 21. Juli 2000

ausgeschrieben und nicht schon unmittelbar nach dem Beschluß des

Programmes "Jugend" durch den Rat und das Europäische Parlament am 13.

April 2000?

 

2. Wer oder was hat diese lange Verzögerung verursacht, obwohl die

Rahmenbedingungen für die Ausschreibung schon lange zuvor bekannt waren

und die Entscheidung für eine Ausschreibung schon im März 2000 getroffen

wurde?

 

3. Ist es richtig, daß das Bundesvergabeamt in einem Bescheid bemängelt hat,

daß sich das BMSG "offensichtlich mit der Durchführung des

Vergabeverfahrens zu viel Zeit gelassen hat"?

 

4. Ist es richtig, daß aufgrund dieser Verzögerung und der dadurch entstandenen

Dringlichkeit der Zuschlagsentscheidung der Rechtsschutz für nicht

berücksichtigte Bieter gemäß BVG 1997 nicht gewährt werden konnte?

 

5. Welche und wie viele Bieter haben im Rahmen dieser Ausschreibung ein Anbot

gelegt?

6. Wie erfolgte die Bewertung der Anbote?

 

7. Welche Gesamtbewertung bzw. welche Bewertung erhielten die Anbote durch

die einzelnen Mitglieder der Anbotsprüfungskommission?

 

8. Die Firma EuroTech ist gemäß ihrer Web - site offensichtlich eine Management

Consulting Firma spezialisiert auf die Bereiche Technologie und Infrastruktur.

Welche spezifischen Erfahrungen und fachlichen Voraussetzungen besitzt die

Firma EuroTech

- im Bereich der ausserschulischen Jugendarbeit,

- im Bereich der internationalen und interkulturellen Bildungsarbeit,

- im Bereich der Beratung und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen,

- mit der Betreuung von Aktionsprogrammen der Europäischen Union und

mit der Verwaltung von Fördermitteln der Europäischen Union für Dritte?

 

9. Ist es richtig, daß bei der Fa. EuroTech zum Zeitpunkt der Anbotslegung keine

Mitarbeiterinnen mit Jugend - bzw. internationaler / interkultureller

Bildungskompetenz beschäftigt waren und erst nach der Zuschlagserteilung

entsprechendes Personal eingestellt werden soll?

 

10. Warum wurde die Firma EuroTech der bisherigen Nationalagentur

Interkulturelles Zentrum vorgezogen, die die Vorgängerprogramme seit 1994

erfolgreich umgesetzt hat und hohes Ansehen bei der Europäischen

Kommission sowie bei den Nationalagenturen in anderen Ländern genießt?

 

11. Warum wurde bei einer derart komplexen und sensiblen Tätigkeit die Qualität

des Anbots im Rahmen der Anbotsprüfungen nur mit 50% gewichtet?

 

12. Die Firma Eurotech ist als GesmbH per Definition gewinnerzielungsorientiert

und hat auch Gewinnabsicht mit der Tätigkeit als Nationalagentur geäußert. Die

Fa. EuroTech würde außerdem zwangsläufig Gewinn machen, da sie einerseits

Umsatzsteuer veranschlagt und andererseits voll vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Ein Gewinn durch die Tätigkeit als Nationalagentur ist jedoch gemäß den

Vorgaben der Europäischen Kommission nicht zulässig. Daraus folgt, dass nur

eine non - profit - Organisation als Nationalagentur beauftragt werden darf.

 

13. Warum wurde die Firma Euro - Tech dennoch zur Anbotslegung geladen?

 

14. Warum beabsichtigt das BMSG trotzdem den Zuschlag an die Firma EuroTech

zu erteilen und riskiert damit die nachträgliche Aufhebung der

Zuschlagserteilung durch Gemeinschaftsorgane (Kommission, EuGH>?

15. Erfüllt die Beauftragung der Firma EuroTech trotz dieser rechtlichen Bedenken

den Tatbestand des Amtsmißbrauches?

16. Welche Gewerbeberechtigungen sind nach Ansicht des BMSG für die Tätigkeit

als Nationalagentur erforderlich?

17. Wurde seitens des BMSG geprüft, ob die Fa. EuroTech die nötigen

Gewerbeberechtigungen besitzt?

18. Warum hat das BMSG bis dato die Fa. EuroTech nicht vom Verfahren

ausgeschlossen, falls sie nicht die nötigen Gewerbeberechtigungen besitzt?

19. Warum plant das BMSG die Vergabe an die Firma EuroTech, deren

Bruttoanbotssumme um etwa öS 500.000,— höher ist, als die eines anderen

Bieters (Interkulturelles Zentrum)?

20. Warum wurden bei der Anbotsbewertung für die Bewertung des

Leistungsumfanges die Kosten für die Leistung berücksichtigt anstatt z.B. der

Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden durch qualifiziertes Personal?

 

21. Ist es richtig, dass die Arbeitsstunde der Firma EuroTech im Durchschnitt ca.

doppelt so teuer ist wie eine vom IZ angebotene?

 

22. Ist es richtig, dass die Firma EuroTech daher nur etwa halb so viele

Arbeitsstunden anbietet wie das IZ?

 

23. Wurde bei der Anbotsbewertung das Preis - Leistungs - Verhältnis bewertet?

 

24. Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

25. Wie erklärt sich vor diesem Hintergrund der geplante Zuschlag an die Firma

EuroTech?

 

26. Warum wurde ein Verhandlungsverfahren gewählt?

 

27. Ist es richtig, dass nur mit der Firma EuroTech verhandelt wurde?

 

28. Wurde das Anbot der Firma EuroTech nach der Anbotsiegung verändert?

Wenn ja, weshalb?

 

29. Wurde hier der im Bundesvergabegesetz verankerte

Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt?

 

30. Wenn die Fa. EuroTech die nötigen Gewerbeberechtigungen nicht besitzt,

und / oder das Anbot der Fa. EuroTech nach Anbotslegung verändert wurde

und / oder mit anderen Bieter nicht verhandelt wurde und / oder die Fa. EuroTech

entgegen den Ausschreibungsbedingungen Gewinnerzielungsabsichten

verfolgt, wäre dann der Zuschlag an die Fa. EuroTech rechtswidrig?

 

31. Erfüllt die Beauftragung der Firma EuroTech trotz dieser rechtlichen Bedenken

den Tatbestand des Amtsmißbrauches?

 

32. Gibt oder gab es Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. EuroTech bzw. mit

EuroTech direkt oder indirekt verbundenen Firmen und der Fa. Quantum, die

vom BMSG damit beauftragt war, die Anträge zur Zulassung zur Anbotslegung

sowie die Anbote selbst zu prüfen bzw. zu bewerten und die

Vergabekommission zu beraten?

 

33. Wenn ja, welcher Art sind bzw. waren diese Geschäftsbeziehungen und

welches Finanzvolumen haben bzw. hatten sie?

 

34. Wenn ja, läge dann nicht eine Befangenheit der Fa. Quantum bei der

Bewertung des Anbots der Fa. EuroTech vor?

 

35. Ist es richtig, daß das Bundesvergabeamt angekündigt hat, die Beurteilung der

gemeinschaftsrechtlichen Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung

vorzulegen?

 

36. Was geschieht, wenn die Organe der Europäischen Union feststellen, daß die

Fa. EuroTech nicht den Mindestanforderungen an Nationalagenturen gemäß

den Vorgaben der Europäischen Kommission entspricht und daher mit der Fa.

EuroTech kein diesbezüglicher Vertrag abgeschlossen werden kann?

 

37. Falls es dann ab 1. Februar 2001 keine Nationalagentur für das Programm

"Jugend" in Österreich gibt, läge dann ein Fall von Amtsmißbrauch vor?

38. Welcher Schaden droht der Republik Österreich, wenn die angerufenen

Kontrollinstanzen im Nachhinein eine Zuschlagserteilung an die Firma EuroTech

für rechtswidrig erklären?

 

39. Könnte der übergangenen (tatsächliche) Bestbieter Schadenersatzforderungen

in Millionenhöhe gegenüber der Republik Österreich geltend machen?

 

40. Welche Rolle spielte die vorläufig suspendierte Sektionschefin Dr. Veronika

Holzer, in deren Zuständigkeit das Programm "Jugend" fiel, bei der Planung

und Durchführung des Vergabeverfahrens?