174/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

der Abg. Mag. Hartinger, Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Nebenbeschäftigung von Professoren an Universitäten

 

Im Zuge der medialen Berichterstattung um den Bundesrechnungshofbericht -

der RH kritisierte untragbare Zustände an den Universitätskliniken Graz bezüglich

der Dienstwahrnehmung von Bundesärzten - wurde der zuständige steirische

Gesundheitslandesrat Günter Dörflinger in der Kleine Zeitung vom 30.11.1999

mit nachstehender Aussage zitiert:

 

„Der Bund hat uns gesagt, daß es derartige Nebenbeschäftigungen im

Universitätsbereich nicht nur bei Medizinern gibt, sondern auch bei Professoren

anderer Fakultäten.“

 

Man kann davon ausgehen, daß Landesrat Dörflinger mit dem Wort „Bund“

entweder den zuständigen Minister oder einen Mitarbeiter des

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr als Informationsgeber gemeint

hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

 

A N F R A G E:

 

1.    Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium zur Kenntnis gelangt, daß

       Universitätsprofessoren der Universität Graz bzw. der einzelnen Fakultäten

       Nebenbeschäftigungen während ihrer Dienstzeit nachgehen?

       

      Wenn ja, welche und an welchen Fakultäten?

 

2.    Haben Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Ministeriums den steirischen Landesrat

       Günter Dörflinger darüber in Kenntnis gesetzt, daß nicht nur Mediziner im

       Universitätsbereich, sondern auch Professoren anderer Fakultäten einer

       Nebenbeschäftigung während der Dienstzeit nachgehen?

      

       Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang?

       Wenn nein, worauf bezieht sich Landesrat Dörflinger in seiner Äußerung?

 

3.    Haben Sie bereits eine entsprechende Überprüfung des in Frage 2

       angesprochenen Umstandes durch Ihr Bundesministerium durchführen

       lassen?

 

4.    Wird es für Universitätsprofessoren, die einer Nebenbeschäftigung

       während der Dienstzeit nachgehen, entsprechenden dienstrechtliche

       Konsequenzen geben und wenn ja, welche?

 

5.    Welche Systemänderung zur Verhinderung solcher Dienstverfehlungen

       schlagen Sie vor?

 

6. Sind ihnen ähnliche wie in Frage 2 beschriebene Mängel an anderen

    österreichischen Universitäten bekannt?

 

    Wenn ja, an welchen Universitäten und wieviel Professoren sind davon

     betroffen?