1741/J XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

Anfrage

 

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Falschinformation der Aktionäre der Euroteam Beteiligungsverwaltung AG

durch den Vorstand.

 

Am 14.4.2000 führte die Euroteam Beteiligungsverwaltung Aktiengesellschaft eine

außerordentliche Hauptversammlung durch. Als ein Aktionärsvertreter Vorstand Lukas

Stuhlpfarrer bei der Debatte des Tagesordnungspunktes "Entlastung des Vorstands" um

Informationen über den Bericht des Rechnungshofes sowie offener gerichtlicher

Vorerhebungen gegen Euroteam ersuchte, antwortete Stuhlpfarrer gegenüber den anwesenden

Aktionärsvertretern, daß er "mit nichts konfrontiert wurde und auch die Wirtschaftspolizei

keine Erhebungen bei ihm durchgeführt hat". (Zitiert nach dem Protokoll der

außerordentlichen Hauptversammlung).

 

Diese Darstellung ist offensichtlich unrichtig:

 

So hat der Rechnungshof zwischen dem 20. September und dem 26. November 1999 bei

sämtlichen Unternehmen der Euroteam - Gruppe, darunter auch der in Rede stehenden

Euroteam Beteiligungsverwaltung AG, eine umfangreiche Überprüfüng vorgenommen.

 

Am 4. August 1999 teilt das Finanzministerium NR - Abg. Öllinger in einem Schreiben mit,

daß die von ihm in der Causa Euroteam "übermittelten Unterlagen mit dem Auftrag,

Prüfüngsmaßnahmen im Sinne der gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zu

ergreifen, an die zuständigen Abgabenbehörden weitergeleitet wurden."

 

Am 13. August 1999 meldet die Tageszeitung Kurier, dass bereits zwei Wochen zuvor die

Wirtschaftspolizei in der Causa Euroteam eingeschaltet worden sei. Auch die

Staatsanwaltschaft prüfe den Verdacht doppelter sowie fingierter Rechnungen, so der Kurier.

 

Am 6. September 1999 meldet das Nachrichtenmagazin Format, dass es nach Angaben von

Staatsanwalt Schön keine Anklage gegen Euroteam vor der Nationalratswahl am 3. Oktober

1999 geben werde. Er habe von der Wirtschaftspolizei einen Zwischenbericht angefordert.

Einen solchen kann es freilich nur geben, wenn die Wirtschaftspolizei entgegen den

Behauptungen von Euroteam - Vorstand Stuhlpfarrer - zuvor bei Euroteam Einschau in die

Unterlagen gehalten hat.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1) Wurde im Zusammenhang mit den gegen die Euroteam - Gruppe erhobenen Vorwürfen die

Wirtschaftspolizei eingeschaltet?

 

2) Wenn ja wann, aufgrund welcher Fakten und wie lautet der Stand der Ermittlungen?

3) Gibt es Vorerhebungen gegen den Vorstand der Euroteam Beteiligungsverwaltung AG

wegen des Verdachts des Verstoßes gegen aktienrechtliche Bestimmungen, insbesondere

gegen § 255 AktG?