1762/J XXI.GP

Eingelangt am: 18. 01. 2001

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brix

und Genossen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Endbericht des Rechnungshofes hinsichtlich der Überprüfung der Gebarung des

BKA, BMF, BMA und des AMS, des seinerzeitigen BMAGS, BMwA und BMWV

hinsichtlich Förderungen und Aufträge an die Euroteam -Vienna Gruppe

 

 

Eine APA - Aussendung vom 9.11.2000 berichtet über eine Pressekonferenz des freiheitlichen

Abg. Reinhart Gaugg und dass dieser davon ausginge, dass es einen Schlussbericht des

Rechnungshofes hinsichtlich der Überprüfung von Geldflüssen an die Euroteam -Vienna

Gruppe vermutlich nicht geben werde.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt bloß ein Rohbericht und darauf bezughabende

Stellungnahmen der geprüften Ministerien und des AMS vor.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Rechnungshofes

nachstehende

 

 

                                                               Anfrage:

 

1.    Ist vom Rechnungshof in Aussicht genommen, einen Endbericht im Rahmen der

       Prüfung der Gebarung des BKA, BMF, BMA und des AMS, des seinerzeitigen

       BMAGS, BMwA und BMWV hinsichtlich Förderungen und Aufträge an die Euroteam -

       Vienna Gruppe zu erstellen?

 

2.    Wann ist mit der Fertigstellung eines entsprechenden Endberichtes zu rechnen und

       worin liegen die Gründe für eine verzögerte Vorlage dieses Endberichtes an den

       Nationalrat?

 

3.    Wird der Rechnungshof eine strafrechtliche Prüfung des Sachverhaltes durch die StA

       anregen?

4.    Hat der Rechnungshof nunmehr eine exakte Summe der Rückforderungen gegen die

       Euroteam - Gruppe errechnet?

 

5.    Aus welchen Gründen war es möglich, dass der Inhalt des Rechnungshof Rohberichtes

       der Öffentlichkeit durch einen Presseartikel bekannt gemacht wurde?

 

6.    Konnte der Rechnungshof feststellen, um welches Exemplar es sich bei dem bei der

       Presse zugespielten Rechnungshof Rohberichtes handelte bzw. von wem die

       Vertraulichkeit dieses Berichtes verletzt wurde?

 

7.    Wurde durch den Rechnungshof eine strafrechtliche Verfolgung dieses Verhaltens

       angeregt?

 

 

Unter einem wird ersucht, diese Anfrage im Hinblick auf den Fortgang der Erhebungen des

Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ möglichst kurzfristig zu beantworten.