1788/J XXI.GP
Eingelangt am:19.01.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen auf nationale Politik
Es liegen nun die Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Europäischer Rat, Nizza, vom 7., 8. und
9. Dezember 2000) samt den 6 Anlagen vor. Die Ergebnisse selbst wurden in den
Mitgliedsstaaten unterschiedlich beurteilt, Jubelstimmung gab es allerdings keine. Die Rede
war u.a. von einem erträglichen Kompromiss, einem Misserfolg oder sogar einer Niederlage
der Demokratie in Europa. Zu besonders heftigen Reaktionen kam es auch im Europäischen
Parlament. So schloss der deutsche Erweiterungskommissar, Verheugen, ein Scheitern des
EU - Vertrages von Nizza im Europaparlament nicht aus, da die Rolle des Parlaments nicht
gestärkt worden ist.
Die Republik Österreich hat vor dem Rat in Nizza seine Position in der Stellungnahme des
Hauptausschusses vom 6. Dezember 2000 festgelegt. Aufgrund der nun vorliegenden
Schlussfolgerungen ergeben sich natürlich eine Reihe von Fragen:
Anfrage:
1. Welche Position hat Österreich beim Europäischen Rat in Nizza Ihre Ressortagenden
betreffend eingenommen?
2. Mussten in Nizza bei Angelegenheiten ihres Ressorts von der österreichischen
Position Abstriche vorgenommen werden?
3. Wenn ja, in welchen konkreten Angelegenheiten?
4. Welche Beschlüsse von Nizza haben Auswirkungen auf Ihre
Ressortangelegenheiten?
5. Sind nun legislative Maßnahmen Ihres Ressorts notwendig, um den
Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates zu entsprechen?
6. Wenn ja, in welchen konkreten Angelegenheiten?
7. Gibt es für die Umsetzung ihrerseits bereits einen Zeitplan?
8. Welche Anliegen sollen Ihr Ressort betreffend beim nächsten Europäischen Rat
vertreten werden?
9. Wie schätzen Sie persönlich die Ergebnisse von Nizza ein?