1788/J XXI.GP

Eingelangt am:19.01.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Europäischer Rat in Nizza - Auswirkungen auf nationale Politik

 

Es liegen nun die Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Europäischer Rat, Nizza, vom 7., 8. und

9. Dezember 2000) samt den 6 Anlagen vor. Die Ergebnisse selbst wurden in den

Mitgliedsstaaten unterschiedlich beurteilt, Jubelstimmung gab es allerdings keine. Die Rede

war u.a. von einem erträglichen Kompromiss, einem Misserfolg oder sogar einer Niederlage

der Demokratie in Europa. Zu besonders heftigen Reaktionen kam es auch im Europäischen

Parlament. So schloss der deutsche Erweiterungskommissar, Verheugen, ein Scheitern des

EU - Vertrages von Nizza im Europaparlament nicht aus, da die Rolle des Parlaments nicht

gestärkt worden ist.

 

Die Republik Österreich hat vor dem Rat in Nizza seine Position in der Stellungnahme des

Hauptausschusses vom 6. Dezember 2000 festgelegt. Aufgrund der nun vorliegenden

Schlussfolgerungen ergeben sich natürlich eine Reihe von Fragen:

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Position hat Österreich beim Europäischen Rat in Nizza Ihre Ressortagenden

    betreffend eingenommen?

 

2. Mussten in Nizza bei Angelegenheiten ihres Ressorts von der österreichischen

    Position Abstriche vorgenommen werden?

 

3. Wenn ja, in welchen konkreten Angelegenheiten?

 

4. Welche Beschlüsse von Nizza haben Auswirkungen auf Ihre

    Ressortangelegenheiten?

5. Sind nun legislative Maßnahmen Ihres Ressorts notwendig, um den

    Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates zu entsprechen?

 

6. Wenn ja, in welchen konkreten Angelegenheiten?

 

7. Gibt es für die Umsetzung ihrerseits bereits einen Zeitplan?

 

8. Welche Anliegen sollen Ihr Ressort betreffend beim nächsten Europäischen Rat

     vertreten werden?

 

9. Wie schätzen Sie persönlich die Ergebnisse von Nizza ein?