1790/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.01.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Priklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Umsetzung der Biodiversitätskonvention im Bereich Land - und

Forstwirtschaft

 

 

 

Österreich hat 1994 die Biodiversitätskonvention ratifiziert. Entsprechend den

Vorgaben in der Konvention wurde im Jahr 1997 ein erster nationaler Bericht erstellt

und im Jahr 1998 eine österreichische Strategie zur Umsetzung des

Übereinkommens verabschiedet. Die Strategie enthält für die in der Konvention

behandelten Bereiche Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele, so

auch für den Bereich Land - und Forstwirtschaft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.        Welche Maßnahmen im Bereich Land - und Forstwirtschaft wurden seit

           Vorliegen des Strategiepapiers zur Erreichung der angebenen Ziele getroffen

 

a)       hinsichtlich der Prüfung und Anpassung des landwirtschaftlichen

           Förderungswesens auf die Erfordernisse der Biodiversität?

 

b)       zur Sicherung gefährdeter Haustierrassen

           (Rinder/Schweine Schafe/Ziegen/Bienen)?

 

c)       hinsichtlich der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen für die

           Landwirtschaft und Ernährung?

 

d)       zur langfristigen Sicherung des Genpools an Obstsorten (Sammlung,

           Erhaltung, Dokumentation, Charakterisierung, Evaluierung)?

 

e)       zur Erhaltung alter heimischer Rebsorten (Sorten - , Klonsammlung)?

 

f)        zur Erhaltung bzw. Steigerung der Anzahl und Diversität von Biotopen in der

           Kulturlandschaft?

 

g)          zur Erhaltung und Förderung von Landschaftsstrukturelementen?

 

h)       damit es wieder einen Aufwärtstrend (Zunahme der Betriebe) bei den

           biologisch wirtschaftenden Betrieben gibt?

 

i)         hinsichtlich der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft?

 

j)         für landwirtschaftliche Maßnahmen mit positiver Wirkung auf die biologische

           Vielfalt nicht genutzter Arten (Bodenleben, Ackerbegleitflora, Landtiere)?

 

k)        für eine naturnahe Waldbewirtschaftung (Baumartenmischung und - verteilung

           entsprechend den natürlichen Voraussetzungen integrierter Forstschutz;

           bestmögliche natürliche Verjüngung; kleinflächige, pflegliche Holznutzung;

           Förderung ökologisch orientierter Waldbaumaßnahmen; Monitoring;

           Forschung)?

 

2.        Inwiefern wird bei der Erschließung der Forststraßen auf ästhetische und

           funktional - ökologische Belange Bedacht genommen?

 

3.        In welcher Weise werden Landschaftsformen, die in traditionell extensiver

           Weise bewirtschaftet werden (z.B. Heckenlandschaften, Streuobstwiesen,

           Lärch(en)wiesen, Trocken - und Magerrasen, Streuwiesen und andere

           Feuchtgebietskomplexe) geschützt und in der Förderungspraxis der Land - und

           Forstwirtschaft begünstigt?

 

4.        Was wird unternommen zur Erhaltung gewachsener kleinräumiger Strukturen

           und zur Schaffung von Strukturierungen in großflächig ausgeräumten

           Landschaften?

 

5.        Welche Förderungsmaßnahmen wurden gesetzt, um eine kleinräumig

           Bewirtschaftung für die Bäuerinnen und Bauern attraktiver zu gestalten?

 

6.        Was wird unternommen zur Erhaltung und Förderung ökologisch relevanter

           Landschaftsstrukturen wie z.B. Kleingewässern, Hecken, Feldgehölze, alte

           Obstgärten insbesondere in agrarisch genutzten Gebieten?

 

7.        Ist in den Richtlinien der landwirtschaftlichen Forschung die

           Förderungswürdigkeit von Forschungsvorhaben im Bereich der Biodiversität

           festgeschrieben? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Höhe wurden

           sie dotiert?

 

8.        Durch welche Maßnahmen/Programme und in welcher Höhe wird eine

           artgerechte Tierhaltung gefördert?