1792/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-01-2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordnetenen Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Struktur - und Aufgabenreform

 

Mit einem für die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport gefertigten Schreiben

vom 29. Dezember 2000 wurde das Bundesministerium für Inneres aufgefordert, zu

Vorschlägen zur Struktur - und Aufgabenreform im Innenressort Stellung zu nehmen. Diese

Vorschläge sehen nicht nur eine völlige Beseitigung der Sicherheitsdirektionen, sondern auch

die sehr weitgehende Auflösung aller Polizeidirektionen vor, die nur noch für den Bereich der

Sicherheitspolizei zuständig sein sollen. Eine Reduzierung auf alleine diese

Verwaltungsmaterie würden die Existenz von Bundespolizeidirektionen nicht rechtfertigen.

Vorgeschlagen wird weiters auch, die Bundesbehörden in den Ländern grundsätzlich zu

beseitigen. Die vorgeschlagene Übertragung der Behördenkompetenzen der

Polizeidirektionen an die Bezirksverwaltungsbehörde ist in Zusammenhang mit der

beabsichtigten Beseitigung der mittelbaren Bundesverwaltung zu sehen und würde den

Fortbestand eines Bundesministeriums für Inneres erübrigen.

 

Es versteht sich von selbst, dass diese Vorschläge zu einer starken Verunsicherung der

MitarbeiterInnen Ihres Ressorts führen. Darüber hinaus würde jedoch eine solche

Zerschlagung der österreichischen Sicherheitsexekutive den hohen Sicherheitsstandard in

unserem Lande bedrohen. Bei allem Verständnis für notwendige Sparsamkeit sollte jedoch

die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsverwaltung nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

 

 

1. Wie beurteilen Sie die im Schreiben der Bundesministerin für öffentliche Leistung und

     Sport vom 29.12.2000 Vorschläge zur Struktur - und Aufgabenreform?

 

2. Können Sie zusagen, dass es in der laufenden Legislaturperiode nicht zu einer Auflösung

    der Sicherheitsdirektionen kommen wird?

 

3. Können Sie zusagen, dass die Bundespolizeidirektionen für den Bereich der Sicherheitsverwaltung über die Sicherheitspolizei hinaus in dieser Legislaturperiode

zuständig bleiben?

 

4. Welche Maßnahmen werden Sie zugunsten der Beibehaltung von Bundesbehörden in

     Ihrem Ressortbereich ergreifen?

 

5. Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um der bestehenden Verunsicherung bei den

    BeamtInnen Ihres Ressorts entgegenzuwirken?