1794/J XXI.GP
Eingelangt am: 26-01-2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Abdul M. Jebara
Seit 1998 sind in diversen rechtsextremen Publikationen, von der „Deutschen
Stimme“ der NPD bis hin zur „Aulau der Freiheitlichen Akademikerverbände,
Spendenaufrufe der Hilfsaktion „S.0.S. Irak“ inseriert, die in der BRD von
Rechtsextremen wie Franz Schönhuber, Gert Sudholt und Frank Rennicke, in
Österreich von dem Rechtsextremisten Christian Rogler und dem Exportkaufmann
Abdul M. Jebara aus St. Veit /Glan unterstützt wird.
Der irakische Staatsbürger Abdul M. Jebara, der in den rechtsextremen
Publikationen als „der Koordinator der Hilfsaktion deutscher Patrioten“ bezeichnet
wird, lebt seit 1990 in Österreich
„als Import - Export - Unternehmer für Maschinen und Kraftfahrzeuge“ und „verfügt
über regelmäßige Kontakte zur irakischen Regierung“, wie in einer einschlägigen
Publikation zu lesen ist.
Nicht uninteressant ist die Vorgeschichte des seit 1990 in Kärnten lebenden Irakers,
dem Aktivitäten für mehrere Geheimdienste nachgesagt werden.
1988 war Jebara in München wegen illegalen Waffenhandels, Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz, räuberischer Erpressung und Geheimdiensttätigkeit
angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt worden.
Noch während seines damaligen Prozesses wurde gegen Jebara ein neues
Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er aus der Untersuchungshaft gegen hohes
Honorar zwei Mithäftlinge „für eine Geiselnahme an Angehörigen der Vertretung
einer Münchner Elektronikfirma im Irak“ (Süddeutsche Zeitung (SZ), 3.2.1988)
animieren wollte. Auch einen Mordanschlag gegen den vorsitzenden Richter soll
Jebara geplant haben.
Die beiden Mithäftlinge, die mit Unterstützung eines Justizwachebeamten über die
grüne Grenze nach Österreich geflohen waren, nahmen in Kufstein Kontakt zur
irakischen Botschaft auf und reisten auf deren Kosten im Taxi von Kufstein nach
Wien. „Die Bitte um Unterstützung für Jebaras Pläne sei ihnen dann jedoch
verweigert worden“, heißt es in der SZ weiter, worauf sie sich in Wien der Polizei
gestellt haben und ins Münchner Gefängnis zurückgebracht wurden.
Im August 1990 kam dann Jebara selbst nach
Österreich.
Völlig überraschend wurde der Iraker aus der Haft entlassen und mit der Auflage,
sofort Deutschland zu verlassen, des Landes verwiesen. Die SZ vom 23.8.90 dazu:
„Ins Gerede gekommen ist die vorzeitige Haftentlassung jetzt, weil sie nur sechs
Tage nach Saddam Husseins Einmarsch in Kuwait genehmigt wurde und mit
Jebaras Gefälligkeiten für deutsche Behörden in Verbindung gebracht wird."
Abdul M. Jebara reiste allerdings nicht via Österreich in den Irak aus, um sein Land
zu unterstützen (Jebara: „Der Einmarsch in Kuwait hatte Gründe“), sondern ließ sich
im Bundesland Kärnten nieder.
Ob ihm der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND), der irakische Geheimdienst
oder österreichische Gönner zu diesem Exilquartier verholfen haben, entzieht sich
unserer Kenntnis.
Jedenfalls dürfte auch der damalige Kärntner Landeshauptmann, der für seine
eigenartigen Ansichten zur Resozialisierung von Straftätern im allgemeinen und von
Ausländern im besonderen bekannt ist, keine Einwände gegen den Aufenthalt von
Jebara geltend gemacht haben. Im Gegenteil. Nicht nur allgemein politisch
ideologische Übereinstimmungen, wie sie etwa im Irak - Besuch diverser freiheitlicher
Politiker, in der Teilnahme an Feierlichkeiten in der irakischen Botschaft (von
Saddams Geburtstagsfeier bis zum Nationalfeiertag) oder in diversen national -
freiheitlichen Publikationen („Zur Zeit“, „Aula“) zum Ausdruck kommen, sondern auch
zart freundschaftliche Bande dürften existieren. Jebara: „Den Jörg Haider kenne ich
auch recht gut" (Format 1/01).
Bei der Prüfung des Einkommens von Abdul Jebara soll die Behörde damit zufrieden
gewesen sein, dass Jebara, der als Beruf Import - Export - Kaufmann angibt, ein
Einkommen aus dem Ausland geltend gemacht hat.
Letzten Informationen zufolge soll Jebara von seinem jüngsten Irak-Besuch nicht
mehr nach Österreich zurückgekehrt sein.
Nicht zuletzt deshalb, weil der begründete Verdacht besteht, dass Abdul M. Jebara
während seines langjährigen Aufenthaltes in Österreich nicht nur in rechtsradikale
Aktivitäten verwickelt war, sondern auch seine angestammten Tätigkeiten als
Geheimdienstmann bzw. Waffenhändler weiterbetrieben hat, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1) Seit wann hat sich Abdul M. Jebara in Österreich aufgehalten?
2) Welcher Art ist der Aufenthaltsstatus von Abdul M. Jebara?
3) Welche Behörden waren bzw. sind mit der Aufenthaltsgenehmigung für Abdul
M. Jebara befasst?
4) Warum wurde Abdul M. Jebara 1990 nach seiner Abschiebung aus der BRD
Aufenthalt in Österreich gewährt?
5) Hat es damals ein Ersuchen bundesrepublikanischer Behörden, z.B. des
Bundenachrichtendienstes oder des Außenministeriums, gegeben, Abdul M.
Jebara Aufenthalt in Österreich zu gewähren?
5a) Wenn ja, welchen Inhalts und mit welcher Antwort seitens Österreichs?
6) Welche Stellungnahmen wurden damals zum Aufenthaltsersuchen von Abdul
M. Jebara von österreichischen Behörden abgegeben?
6a) Gab es auch eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung bzw. des
Landeshauptmannes?
7) Haben sich österreichische Behörden gegen die Erteilung einer
Aufenthaltsgenehmigung für Abdul M. Jebara ausgesprochen?
7a) Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?
8) Wurde bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung bzw. deren Verlängerung
die Einkommenssituation von Abdul M. Jebara überprüft?
8a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
9) Aus welchen Aktivitäten hat Abdul M. Jebara ein Einkommen erzielt?
10) War den österreichischen Behörden 1990 die Verurteilung von Abdul M.
Jebara, seine Geheimdiensttätigkeit und seine Verwicklung in den
internationalen Waffenhandel bekannt?
10a) Wenn ja, warum erhielt Abdul M. Jebara dennoch Aufenthaltsstatus?
11) Sind den österreichischen Behörden bzw. der Exekutive die Aktivitäten von
Abdul M. Jebara in der rechtsradikalen Szene bekannt?
11 a) Wenn ja, seit wann liegen Ihren Behörden entsprechende Erkenntnisse
vor und welche?
12) Liegen Ihren Behörden Erkenntnisse über geheimdienstliche Aktivitäten von
Abdul M. Jebara vor?
13) Liegen Ihren Behörden Erkenntnisse über die Natur der Import - Export -
Geschäfte von Abdul M. Jebara vor?
13a) Wenn ja, welche?