1794/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-01-2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Abdul M. Jebara

 

Seit 1998 sind in diversen rechtsextremen Publikationen, von der „Deutschen

Stimme“ der NPD bis hin zur „Aulau der Freiheitlichen Akademikerverbände,

Spendenaufrufe der Hilfsaktion „S.0.S. Irak“ inseriert, die in der BRD von

Rechtsextremen wie Franz Schönhuber, Gert Sudholt und Frank Rennicke, in

Österreich von dem Rechtsextremisten Christian Rogler und dem Exportkaufmann

Abdul M. Jebara aus St. Veit /Glan unterstützt wird.

 

Der irakische Staatsbürger Abdul M. Jebara, der in den rechtsextremen

Publikationen als „der Koordinator der Hilfsaktion deutscher Patrioten“ bezeichnet

wird, lebt seit 1990 in Österreich

„als Import - Export - Unternehmer für Maschinen und Kraftfahrzeuge“ und „verfügt

über regelmäßige Kontakte zur irakischen Regierung“, wie in einer einschlägigen

Publikation zu lesen ist.

 

Nicht uninteressant ist die Vorgeschichte des seit 1990 in Kärnten lebenden Irakers,

dem Aktivitäten für mehrere Geheimdienste nachgesagt werden.

 

1988 war Jebara in München wegen illegalen Waffenhandels, Verstoßes gegen das

Kriegswaffenkontrollgesetz, räuberischer Erpressung und Geheimdiensttätigkeit

angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt worden.

 

Noch während seines damaligen Prozesses wurde gegen Jebara ein neues

Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er aus der Untersuchungshaft gegen hohes

Honorar zwei Mithäftlinge „für eine Geiselnahme an Angehörigen der Vertretung

einer Münchner Elektronikfirma im Irak“ (Süddeutsche Zeitung (SZ), 3.2.1988)

animieren wollte. Auch einen Mordanschlag gegen den vorsitzenden Richter soll

Jebara geplant haben.

Die beiden Mithäftlinge, die mit Unterstützung eines Justizwachebeamten über die

grüne Grenze nach Österreich geflohen waren, nahmen in Kufstein Kontakt zur

irakischen Botschaft auf und reisten auf deren Kosten im Taxi von Kufstein nach

Wien. „Die Bitte um Unterstützung für Jebaras Pläne sei ihnen dann jedoch

verweigert worden“, heißt es in der SZ weiter, worauf sie sich in Wien der Polizei

gestellt haben und ins Münchner Gefängnis zurückgebracht wurden.

 

Im August 1990 kam dann Jebara selbst nach Österreich.

Völlig überraschend wurde der Iraker aus der Haft entlassen und mit der Auflage,

sofort Deutschland zu verlassen, des Landes verwiesen. Die SZ vom 23.8.90 dazu:

„Ins Gerede gekommen ist die vorzeitige Haftentlassung jetzt, weil sie nur sechs

Tage nach Saddam Husseins Einmarsch in Kuwait genehmigt wurde und mit

Jebaras Gefälligkeiten für deutsche Behörden in Verbindung gebracht wird."

Abdul M. Jebara reiste allerdings nicht via Österreich in den Irak aus, um sein Land

zu unterstützen (Jebara: „Der Einmarsch in Kuwait hatte Gründe“), sondern ließ sich

im Bundesland Kärnten nieder.

 

Ob ihm der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND), der irakische Geheimdienst

oder österreichische Gönner zu diesem Exilquartier verholfen haben, entzieht sich

unserer Kenntnis.

 

Jedenfalls dürfte auch der damalige Kärntner Landeshauptmann, der für seine

eigenartigen Ansichten zur Resozialisierung von Straftätern im allgemeinen und von

Ausländern im besonderen bekannt ist, keine Einwände gegen den Aufenthalt von

Jebara geltend gemacht haben. Im Gegenteil. Nicht nur allgemein politisch

ideologische Übereinstimmungen, wie sie etwa im Irak - Besuch diverser freiheitlicher

Politiker, in der Teilnahme an Feierlichkeiten in der irakischen Botschaft (von

Saddams Geburtstagsfeier bis zum Nationalfeiertag) oder in diversen national -

freiheitlichen Publikationen („Zur Zeit“, „Aula“) zum Ausdruck kommen, sondern auch

zart freundschaftliche Bande dürften existieren. Jebara: „Den Jörg Haider kenne ich

auch recht gut" (Format 1/01).

 

Bei der Prüfung des Einkommens von Abdul Jebara soll die Behörde damit zufrieden

gewesen sein, dass Jebara, der als Beruf Import - Export -  Kaufmann angibt, ein

Einkommen aus dem Ausland geltend gemacht hat.

 

Letzten Informationen zufolge soll Jebara von seinem jüngsten Irak-Besuch nicht

mehr nach Österreich zurückgekehrt sein.

 

Nicht zuletzt deshalb, weil der begründete Verdacht besteht, dass Abdul M. Jebara

während seines langjährigen Aufenthaltes in Österreich nicht nur in rechtsradikale

Aktivitäten verwickelt war, sondern auch seine angestammten Tätigkeiten als

Geheimdienstmann bzw. Waffenhändler weiterbetrieben hat, stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Seit wann hat sich Abdul M. Jebara in Österreich aufgehalten?

 

2) Welcher Art ist der Aufenthaltsstatus von Abdul M. Jebara?

 

3) Welche Behörden waren bzw. sind mit der Aufenthaltsgenehmigung für Abdul

     M. Jebara befasst?

4) Warum wurde Abdul M. Jebara 1990 nach seiner Abschiebung aus der BRD

     Aufenthalt in Österreich gewährt?

 

5) Hat es damals ein Ersuchen bundesrepublikanischer Behörden, z.B. des

    Bundenachrichtendienstes oder des Außenministeriums, gegeben, Abdul M.

    Jebara Aufenthalt in Österreich zu gewähren?

    5a) Wenn ja, welchen Inhalts und mit welcher Antwort seitens Österreichs?

 

6) Welche Stellungnahmen wurden damals zum Aufenthaltsersuchen von Abdul

     M. Jebara von österreichischen Behörden abgegeben?

     6a) Gab es auch eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung bzw. des

            Landeshauptmannes?

 

7) Haben sich österreichische Behörden gegen die Erteilung einer

    Aufenthaltsgenehmigung für Abdul M. Jebara ausgesprochen?

    7a) Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

 

8) Wurde bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung bzw. deren Verlängerung

    die Einkommenssituation von Abdul M. Jebara überprüft?

    8a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

9) Aus welchen Aktivitäten hat Abdul M. Jebara ein Einkommen erzielt?

 

10) War den österreichischen Behörden 1990 die Verurteilung von Abdul M.

       Jebara, seine Geheimdiensttätigkeit und seine Verwicklung in den

       internationalen Waffenhandel bekannt?

       10a) Wenn ja, warum erhielt Abdul M. Jebara dennoch Aufenthaltsstatus?

 

11) Sind den österreichischen Behörden bzw. der Exekutive die Aktivitäten von

      Abdul M. Jebara in der rechtsradikalen Szene bekannt?

      11 a) Wenn ja, seit wann liegen Ihren Behörden entsprechende Erkenntnisse

                vor und welche?

 

12) Liegen Ihren Behörden Erkenntnisse über geheimdienstliche Aktivitäten von

       Abdul M. Jebara vor?

 

13) Liegen Ihren Behörden Erkenntnisse über die Natur der Import - Export -

       Geschäfte von Abdul M. Jebara vor?

       13a) Wenn ja, welche?