1795/J XXI.GP

Eingelangt am: 23-01-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmene (Statistik 1999)

 

Neben amnesty international, der Volksanwaltschaft und dem Europarat hat bereits die UNO -

Menschenrechtsorganisation Fehlverhalten von SicherheitswachebeamtInnen kritisiert. Den Poh -

zeiverantwortlichen ist es bis dato nicht gelungen, diesen unbefriedigenden Zustand abzustellen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten vermissen nach wie vor:

 

* die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im polizeilichen Dienst;

* die Schaffung einer unabhängigen Kommission, die Übergriffe der Polizei unter -

   sucht;

* die grundlegende Änderung der Aus - und Fortbildung;

* die Beiziehung einer Vertrauensperson unmittelbar nach der Festnahme;

* die routinemäßigen Aufzeichnungen von Vernehmungen mittels Tonband oder Vi -

   deo;

* sowie die routinemäßige ärztliche Untersuchung eines Häftlings von einem Arzt

   seines Wunsches unmittelbar nach seiner Festnahme wie auch unmittelbar vor

   seiner Freilassung oder seiner Überstellung an das Gericht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten halten ein entschlosseneres Vorgehen, als das bisher der Fall

war, für notwendig und auch erfolgversprechend.

 

Solange Kontrolleinrichtungen nicht in ausreichendem Maße geschaffen werden, solange der

jährliche Sicherheitsbericht nicht auch regelmäßig Aufschluß über den Bereich der Polizeigewalt

gibt, ist die konsequente Weiterverfolgung von Einzelfällen im Wege der parlamentarischen An -

frage das einzige Mittel, beharrlich auf die Schwachpunkte in Sicherheitsverwaltung und Justiz

hinzuweisen, die den "schwarzen Schafen in Uniform" erst die Möglichkeit für ihre Übergriffe

bieten.

 

Um den Bemühungen zur Bekämpfung von Polizeigewalt auch weiterhin Nachdruck zu verleihen,

stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

1. In wie vielen Fällen wurde 1999 gegen BeamtInnen der Sicherheitsbehörden Beschwerde

    wegen unzulässiger Gewaltausübung im Dienst geführt gegliedert nach Behörden bzw. im

    Bereich der BPO Wien, gegliedert nach Kommissariaten und dem Wiener - und nieder -

    österreichischen Sicherheitsbüro)?

2. In wie vielen Fällen wurden 1999 gegen BeamtInnen von Sicherheitsbehörden wegen un -

    zulässiger Gewaltanwendung im Dienst (insbesondere §§ 83 f, 105, 107, 302 StGB) Anzeige

    bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht erstattet (gegliedert nach Behörden bzw. im

    Bereich der BPO Wien gegliedert nach Kommissariaten und dem Wiener - und nieder -

    österreichischen Sicherheitsbüro)?

 

3.a) In wie vielen der unter Punkt 2 genannten Fälle erfolgte eine Verurteilung der BeamtInnen

        zu weichen Strafen und wegen welcher Delikte?

 

b)    Welche dienstrechtlichen Folgen hatten die Verurteilungen?

 

c)    Halten Sie die dienstrechtlichen Konsequenzen für ausreichend?

 

4.a) Wie viele Disziplinarverfahren wurden gegen BeamtInnen der Sicherheitsbehörden im Jahre

        1999 insgesamt eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten diese Disziplinarverfahren?

 

b)     Wie viele dieser Disziplinarverfahren wurden gegen BeamtInnen der Sicherheitsbehörde

         wegen Beschwerden über unzulässige Gewaltausübung im Dienst eingeleitet und mit wel -

         chem Ergebnis endeten diese Disziplinarverfahren?

 

c)      Wie viele dieser Disziplinarverfahren gegen BeamtInnen der Sicherheitsbehörden wurden

         wegen Beschwerden gemäß § 88 Abs 1 SPG eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten

         die Disziplinarverfahren?

 

d)      Wie viele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen der Sicherheitsbehörden wurden

wegen Beschwerden gemäß § 88 Abs 2 SPG eingeleitet und mit weichem Ergebnis endeten

die Disziplinarverfahren?

 

e) Wie viele dieser Disziplinarverfahren gegen BeamtInnen von Sicherheitsbehörden wurden

     wegen Beschwerde betreffend die Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten (§ 89

     StPG) eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten die Disziplinarverfahren?

 

f) Wie viele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen von Sicherheitsbehörden wurden

    wegen Beschwerden über die Verletzung der Bestimmungen über den Datenschutz einge -

    leitet und mit welchem Ergebnis endeten diese Disziplinarverfahren?

 

5.a) In wie vielen Fällen wurden gegen den/die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der

        Erstattung der Anzeige strafrechtliche Schritte eingeleitet (etwa wegen § 297 StGB Ver -

        leumdung und anderer Delikte)?

 

b)    in wie vielen Fällen wurden gegen Zeuginnen strafrechtliche Schritte (etwa wegen § 297

       StGB, Verleumdung und andere Delikte) eingeleitet?

 

c)   Wie endeten diese Verfahren?

 

6.a) in wie vielen Fällen wurde in Zusammenhang mit dem Vorfall gegen die Betroffene bzw.

        den Betroffenen ein Verfahren wegen § 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) ein -

        geleitet?

 

b)    Wie endeten diese \/erfahi-en?

 

7.    Sind Sie bereit, diese unter Punkt 1 bis 6 genannten Angaben im jährlichen Sicherheitsbe -

       richt aufzunehmen?

 

8. Wenn nein, warum nicht?

9.   Wie viele Beschwerden wurden im Jahr 1999 gemäß § 88 Abs 1 SPG erhoben?

 

10. Wie viele Beschwerden wurden im Jahr 1999 gemäß § 88 Abs 2 SPG erhoben?

 

11. Wie viele Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten (§ 89 SPG)

      wurden im Jahr 1999 gegen BeamtInnen der Sicherheitsbehörden erhoben?

 

12. Wie viele Beschwerden wegen Verletzung der Bestimmungen über den Datenschutz wur -

      den im Jahre 1999 gegen Beamtinnen der Sicherheitsbehörden erhoben?

 

13. In wie vielen dieser Fälle (Fragen 9 bis 12) wurde den Beschwerdeführerinnen Recht gege -

      ben?