1796/J XXI.GP

Eingelangt am: 29-01-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Einsparung der Bundessozialämter

 

 

Wie der Meldung der Tageszeitung "Die Presse" vom 5.9.00 zu entnehmen ist, hat Frau

Vizekanzlerin Riess - Passer die Absicht, die Bundessozialämter in die Länderverwaltung

auszugliedern bzw. aufzulösen, um damit Personaleinsparungen zu erzielen.

Dies würde auf den bisher von den Bundessozialämter betreuten Personenkreis

(Kriegsopfer, Wehrdienstopfer, Menschen mit Behinderung etc.) drastische negative

Auswirkungen haben. Wie alle Behindertenverbände uneingeschränkt feststellen, sind die

Bundessozialämter eine zentrale Anlauf - und Servicestelle für Menschen mit Behinderung in

ganz Österreich. Deshalb müssen diese entsprechend weiterentwickelt und nicht abgebaut

werden.

Lt. Beantwortung meiner mündlichen Anfrage im Budgetausschuß, Nr.173/JBA, durch

Bundesminister Dr. Haupt soll mit den Mitteln der "Behindertenmilliarde“ die berufliche

Integration von behinderten Menschen federführend durch die Bundessozialämter

ausgebaut werden.

 

Die Anfragenbeantwortung zu diesem Thema hat Frau Vizekanzlerin wie folgt beantwortet:

Da die einzelnen Fragen ausschließlich die Organisations - und Entscheidungskompetenz des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen fallen und mir hiefür

verfassungsgemäß keine Kompetenz zusteht, ersuche ich, diese Fragen an den

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu stellen.

Damit hat Frau Vizekanzlerin festgestellt, daß ihre Aussage vom 5.9.00 nicht einmal in

ihren Kompetenzbereich fällt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Planen Sie, und nicht Frau Vizekanzierin, tatsächlich die Auflösung der

    Bundessozialämter oder handelt es sich bei den Meldungen in den Medien um eine

    Falschmeldung?

 

2. Welche Aufgaben erfüllen die Bundessozialämter bis dato?

    (Detaillierte Angaben der Aufgaben)

3. Welche dieser Aufgaben sind Ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und daher

    nicht mehr notwendig?

 

4. Welche der verbleibenden Aufgaben sollen bei einer Auflösung von wem weiter

    übernommen werden?

 

5. Wurde bezüglich der Sinnhaftigkeit bzw. Nichtsinnhaftigkeit der Bundessozialämter mit

    den Vertreterinnen der Menschen mit Behinderung (ÖAR und SLIÖ) bereits

     Gespräche geführt?

     Wenn ja:  Wie ist die Meinung der ÖAR?

                      Wie ist die Meinung der SLIÖ?

     Wenn nein: Wann werden mit den VertreterInnen Gespräche geführt?

 

5. Mit welchem Datum planen Sie die Ausgliederung bzw. Auflösung?

 

6. Ist Ihnen bekannt, daß die Bundessozialämter federführend die berufliche Integration

    behinderter Menschen mit den Mitteln der "Behindertenmilliarde" weiter ausbauen

    sollen, und was bedeutet dies für Ihr Vorhaben der Ausgliederung bzw. Auflösung?

 

7. Ist Ihnen bekannt, daß Sie, als Bundesminister für soziale Sicherheit und

    Generationen, die unter Punkt 6 angeführten Aufgaben an die Bundessozialämter

    übertragen haben?

 

8. Wer wird diese Aufgaben übernehmen, wenn die Bundessozialämter aufgelöst

    werden?