1796/J XXI.GP
Eingelangt am: 29-01-2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Einsparung der Bundessozialämter
Wie der Meldung der Tageszeitung "Die Presse" vom 5.9.00 zu entnehmen ist, hat Frau
Vizekanzlerin Riess - Passer die Absicht, die Bundessozialämter in die Länderverwaltung
auszugliedern bzw. aufzulösen, um damit Personaleinsparungen zu erzielen.
Dies würde auf den bisher von den Bundessozialämter betreuten Personenkreis
(Kriegsopfer, Wehrdienstopfer, Menschen mit Behinderung etc.) drastische negative
Auswirkungen haben. Wie alle Behindertenverbände uneingeschränkt feststellen, sind die
Bundessozialämter eine zentrale Anlauf - und Servicestelle für Menschen mit Behinderung in
ganz Österreich. Deshalb müssen diese entsprechend weiterentwickelt und nicht abgebaut
werden.
Lt. Beantwortung meiner mündlichen Anfrage im Budgetausschuß, Nr.173/JBA, durch
Bundesminister Dr. Haupt soll mit den Mitteln der "Behindertenmilliarde“ die berufliche
Integration von behinderten Menschen federführend durch die Bundessozialämter
ausgebaut werden.
Die Anfragenbeantwortung zu diesem Thema hat Frau Vizekanzlerin wie folgt beantwortet:
Da die einzelnen Fragen ausschließlich die Organisations - und Entscheidungskompetenz des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen fallen und mir hiefür
verfassungsgemäß keine Kompetenz zusteht, ersuche ich, diese Fragen an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu stellen.
Damit hat Frau Vizekanzlerin festgestellt, daß ihre Aussage vom 5.9.00 nicht einmal in
ihren Kompetenzbereich fällt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Planen Sie, und nicht Frau Vizekanzierin, tatsächlich die Auflösung der
Bundessozialämter oder handelt es sich bei den Meldungen in den Medien um eine
Falschmeldung?
2. Welche Aufgaben erfüllen die Bundessozialämter bis dato?
(Detaillierte Angaben der
Aufgaben)
3. Welche dieser Aufgaben sind Ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und daher
nicht mehr notwendig?
4. Welche der verbleibenden Aufgaben sollen bei einer Auflösung von wem weiter
übernommen werden?
5. Wurde bezüglich der Sinnhaftigkeit bzw. Nichtsinnhaftigkeit der Bundessozialämter mit
den Vertreterinnen der Menschen mit Behinderung (ÖAR und SLIÖ) bereits
Gespräche geführt?
Wenn ja: Wie ist die Meinung der ÖAR?
Wie ist die Meinung der SLIÖ?
Wenn nein: Wann werden mit den VertreterInnen Gespräche geführt?
5. Mit welchem Datum planen Sie die Ausgliederung bzw. Auflösung?
6. Ist Ihnen bekannt, daß die Bundessozialämter federführend die berufliche Integration
behinderter Menschen mit den Mitteln der "Behindertenmilliarde" weiter ausbauen
sollen, und was bedeutet dies für Ihr Vorhaben der Ausgliederung bzw. Auflösung?
7. Ist Ihnen bekannt, daß Sie, als Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen, die unter Punkt 6 angeführten Aufgaben an die Bundessozialämter
übertragen haben?
8. Wer wird diese Aufgaben übernehmen, wenn die Bundessozialämter aufgelöst
werden?