1811/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Maria Fekter

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem Konkurs Dkfm. Walter Pelzl bzw.

Europabank

 

Die Abgeordneten Dr. Maria Fekter und Kollegen haben am 16.07.1999 eine Anfrage Nr. 6648/J

XX.GP an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem

Konkurs Dkfm. Walter Pelzl bzw. Europabank gestellt. Grund dafür war, dass seit Bekanntwerden

des Veranlagungsbetruges von Dkfm. Pelzl 1990500 Gläubiger aus der Schweiz und der BRD

darauf warten, dass ihnen die österreichische Justiz zumindest aus den vorhandenen und noch

verwertbaren Vermögensresten in der Höhe von ATS 200 Mio. des „Bankiers“ Pelzl eine gewisse

aliquote Abfindung aufgrund eines Konkursverfahrens zugeteilt wird. Diese Anfrage wurde am

19.09.1999 mit 6315/AB XX. GP beantwortet.

 

Diese erste parlamentarische Anfrage vom Juli 1999 war in wichtigen Bereichen außerordentlich

erfolgreich, wenngleich die Anfrage - Beantwortung des damaligen Bundesministers für Justiz

irreführend und unverständlich war.

Die parlamentarische Anfrage brachte insofern Bewegung in das Verfahren, als der Oberste

Gerichtshof innerhalb von 2 Monaten (ab Vorlage) einen Beschluss fasste, in welchem er dem

Masseverwalter den „Fahrplan“ zur Verteilung des (Schuldner - )Vermögens an die Gläubiger

vorgab. Auch das Straflandesgericht hat dann im Sinne des OGH den ergänzten Erlagsantrag an das

Bezirksgericht Wien/Josefstadt gestellt.

 

Damit befindet sich heute - nach 7 Jahren - das Erlagsverfahren wieder auf dem Stand von 1994.

Der große positive Unterschied im Vergleich zu früher besteht darin, dass eine Entscheidung des

OGH vorliegt, die eine rechtliche einwandfreie und rasche Erledigung des Falles seitens des BG

Josefstadt gestatten würde.

 

Allerdings ist nach den bisherigen. äußerst negativen Erfahrungen mit diesem BG im

Erlagsverfahren zu befürchten, dass die Erledigung weiterhin mutwillig verzögert wird.

 

Ähnliche Befürchtungen beziehen sich auch auf das Landesgericht für ZRS Wien. Dort ist seit ca. 6

Monaten eine Erledigung der Ausfolgungsklage des Masseverwalters ausständig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesministerium für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Was werden Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz, untenehmen, um

    sicherzustellen, dass das BG Josefstadt nach 7 Jahren offenkundiger Rechtsverweigerung, die

    auch vom ÖRAK in seinem Wahrnehmungsbericht kritisiert wurde, die erforderlichen

    Beschlüsse fasst?

 

2. Werden Sie von der Möglichkeit des § 75 (1) 3. Satz GOG Gebrauch machen und eine

    außerordentliche Untersuchung anordnen, weil dieses Gericht in einem Schlüsselverfahren,

    nämlich der Klage des Masseverwalters auf Ausfolgung der Vermögenswerte an ihn, ca. X

    Monate benötigte, um den Zustellprozess überhaupt einzuleiten und nunmehr nach fast einem

    Jahr noch immer nicht klar ist, ob an alle beklagten Parteien zugestellt wurde?

 

3. Ist Ihrer Meinung nach sichergestellt, dass die beteiligten Gerichte (BG Josefstadt, LG für ZRS

    Wien) hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen in der Lage sind, in kürzester

    Frist die koordinierte und zielorientierte Erledigung der Verfahren in der Justizsache

    ,,Europabank“ zu gewährleisten?

4. In welcher Form werden Sie die Organe, die für die offenkundige Rechtsverweigerung in den

    "Europabank" - Verfahren verantwortlich sind, zur Rechenschaft ziehen, zumal auf Grund der

    Europäischen Menschenrechtskonvention mit Menschenrechtsbeschwerden und in der Folge

    allenfalls mit Schadenersatzforderungen betroffener Gläubiger gegen die Republik Österreich

    zu rechnen ist?