1811/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2001
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem Konkurs Dkfm. Walter Pelzl bzw.
Europabank
Die Abgeordneten Dr. Maria Fekter und Kollegen haben am 16.07.1999 eine Anfrage Nr. 6648/J
XX.GP an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem
Konkurs Dkfm. Walter Pelzl bzw. Europabank gestellt. Grund dafür war, dass seit Bekanntwerden
des Veranlagungsbetruges von Dkfm. Pelzl 1990500 Gläubiger aus der Schweiz und der BRD
darauf warten, dass ihnen die österreichische Justiz zumindest aus den vorhandenen und noch
verwertbaren Vermögensresten in der Höhe von ATS 200 Mio. des „Bankiers“ Pelzl eine gewisse
aliquote Abfindung aufgrund eines Konkursverfahrens zugeteilt wird. Diese Anfrage wurde am
19.09.1999 mit 6315/AB XX. GP beantwortet.
Diese erste parlamentarische Anfrage vom Juli 1999 war in wichtigen Bereichen außerordentlich
erfolgreich, wenngleich die Anfrage - Beantwortung des damaligen Bundesministers für Justiz
irreführend und unverständlich war.
Die parlamentarische Anfrage brachte insofern Bewegung in das Verfahren, als der Oberste
Gerichtshof innerhalb von 2 Monaten (ab Vorlage) einen Beschluss fasste, in welchem er dem
Masseverwalter den „Fahrplan“ zur Verteilung des (Schuldner - )Vermögens an die Gläubiger
vorgab. Auch das Straflandesgericht hat dann im Sinne des OGH den ergänzten Erlagsantrag an das
Bezirksgericht Wien/Josefstadt gestellt.
Damit befindet sich heute - nach 7 Jahren - das Erlagsverfahren wieder auf dem Stand von 1994.
Der große positive Unterschied im Vergleich zu früher besteht darin, dass eine Entscheidung des
OGH vorliegt, die eine rechtliche einwandfreie und rasche Erledigung des Falles seitens des BG
Josefstadt gestatten würde.
Allerdings ist nach den bisherigen. äußerst negativen Erfahrungen mit diesem BG im
Erlagsverfahren zu befürchten, dass die Erledigung weiterhin mutwillig verzögert wird.
Ähnliche Befürchtungen beziehen sich auch auf das Landesgericht für ZRS Wien. Dort ist seit ca. 6
Monaten eine Erledigung der Ausfolgungsklage des Masseverwalters ausständig.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesministerium für Justiz folgende
Anfrage:
1. Was werden Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz, untenehmen, um
sicherzustellen, dass das BG Josefstadt nach 7 Jahren offenkundiger Rechtsverweigerung, die
auch vom ÖRAK in seinem Wahrnehmungsbericht kritisiert wurde, die erforderlichen
Beschlüsse fasst?
2. Werden Sie von der Möglichkeit des § 75 (1) 3. Satz GOG Gebrauch machen und eine
außerordentliche Untersuchung anordnen, weil dieses Gericht in einem Schlüsselverfahren,
nämlich der Klage des Masseverwalters auf Ausfolgung der Vermögenswerte an ihn, ca. X
Monate benötigte, um den Zustellprozess überhaupt einzuleiten und nunmehr nach fast einem
Jahr noch immer nicht klar ist, ob an alle beklagten Parteien zugestellt wurde?
3. Ist Ihrer Meinung nach sichergestellt, dass die beteiligten Gerichte (BG Josefstadt, LG für ZRS
Wien) hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen in der Lage sind, in kürzester
Frist die koordinierte und zielorientierte Erledigung der Verfahren in der Justizsache
,,Europabank“ zu
gewährleisten?
4. In welcher Form werden Sie die Organe, die für die offenkundige Rechtsverweigerung in den
"Europabank" - Verfahren verantwortlich sind, zur Rechenschaft ziehen, zumal auf Grund der
Europäischen Menschenrechtskonvention mit Menschenrechtsbeschwerden und in der Folge
allenfalls mit Schadenersatzforderungen betroffener Gläubiger gegen die Republik Österreich
zu rechnen ist?