1823/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.1.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Drogensituation in Österreich
Anlässlich der Debatte rund um die Grenzmengenverordnung laut SMG sind die
Themen Drogen und Sucht allgemein zum Punkt öffentlichen Interesses geworden.
richt für Österreich zu erstellen verhindert. Die per Entschließungsantrag
beschlossene Vorlage des ÖBIG - Drogenberichts zur parlamentarischen Diskussion
ist zwar begrüßenswert, wer aber die ÖBIG - Berichte liest, wird feststellen, dass in
diesen Berichten wiederholt auf die mangelnde Datenlage in Österreich hingewiesen
wird.
Von unserer Seite besteht die Bereitschaft und der Wunsch, eine Diskussion zum
Thema Sucht und Kriminalität auf einer sachlichen Ebene zu führen, wozu wir einen
umfassenden Bericht zum Ist - Stand der gegenwärtigen Situation und der
Maßnahmen der Bundesregierung, im speziellen Ihres Ressorts nunmehr eben über
eine parlamentarische Anfrage anfordern.
Gerade im Bereich der Suchtarbeit oder dem Blick auf die
Lebensgeschichten/Karrieren von rauschmittelkonsumierenden Menschen ist es
kaum möglich, eine Grenze zwischen Gebrauch, Missbrauch und süchtigem
Verhalten zu ziehen. Ebenso wird immer nur, und auch nur bedingt, in Einzelfällen
eine eindeutige Zuordnung von Ursachen und Auswirkungen festzustellen sein.
Daher wollen wir, auch im Hinblick auf legale Rauschmittel, die Art des
Zusammenhanges für noch zu führende Dispute offen lassen, und vorerst nur
erfragen von welchem Umfang, beziehungsweise von wie vielen Betroffenen wir
ausgehen können.
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass diese Anfrage nur einen Teil der offenen
Fragen abdecken kann. Bereiche wie menschliches Leid, geminderte oder gänzlich
zerstörte Chancen und teilweise irreparable seelische Verletzungen aller Beteiligten
sind von eminenter Wichtigkeit, aber zu mindest auf dieser Ebene nicht messbar und
deshalb, und nur deshalb, nicht Bestandteil unserer Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie viele budgetäre Mittel wurden in Ihrem Ministerium in den Jahren 1997,
1998, 1999 und 2000 zum Thema legale (Alkohol, Nikotin und Medikamente)
und illegale Drogen (laut SMG) verwendet? Gliedern Sie diese Aufstellung bitte
nach Bundesländern und einzelnen Institutionen:
a) Kostenaufwand für Einrichtungen und Institutionen, die medizinische
Aufgaben wahrnehmen (Substitutionstherapien, psychotherapeutische
Maßnahmen, Notfallsmedizin, Forschung im universitären Bereich)
b) Kostenaufwand für Präventionsmaßnahmen (aufgeschlüsselt in die
Bereiche primäre, sekundäre und tertiäre Prävention)
c) Kostenaufwand für Therapieeinrichtungen (ebenfalls aufgegliedert nach
den Bereichen legale und illegale Drogen, sowie nach den Bereichen
ambulante und stationäre Therapie)
d) Kostenaufwand für Institutionen, die sich der Beratung, der
Grundversorgung, der Wohnungslosenhilfe oder der beruflichen
Reintegration von suchtkranken Menschen widmen (nach
Bundesländern aufgegliedert).
2.) Wie vielen namentlich bekannten Einzelpersonen kommen diese Mittel analog
zu den unter Punkt 1 angeführten Kategorien je Schwerpunkt zu Gute?
3.) Wie groß ist der Verwaltungsaufwand in Ihrem Ressort zum Thema Sucht,
aufgeschlüsselt in die Bereiche legale und illegale Suchtmittel nach SMG?
a) Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind mit diesen Belangen
beschäftigt?
b) Wie viel Geld wurde in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 für
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ausgegeben?
c) Wie hoch waren die Materialkosten die in ihrem Ressort in Bezug auf
Suchterkrankungen in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000
aufgewendet wurden?
4.) Mit welcher volkswirtschaftlichen Zielsetzung werden diese Mittel eingesetzt?
5.) Wie werden AmtsärztInnen im Bereich von Ländern und Gemeinden, die mit
ihrem Ressort in Verbindung stehen in Bezug auf illegale Drogen und illegalen
Drogenkonsum geschult?
a) Wie viele Unterrichtseinheiten sind dafür vorgesehen und wer unterrichtet
diese?
6.) Wie ist die im Regierungsübereinkommen festgeschriebene Zielsetzung -
„Mehr Primärprävention für suchtkranke Menschen“ - zu verstehen?
a) Wie zeigt sich diese Zielsetzung im bisher von Ihrem Ressort getätigtem,
budgetären Mitteleinsatz?
b) Welche konkreten Maßnahmen werden von Ihrem Ressort gesetzt?
7.) In welcher Art und Weise und mit welchen Ländern und Institutionen arbeiten
Sie im internationalen Bereich zusammen?
a) Wie stehen Sie zu den Initiativen der Heroinabgabe und sog.
Gesundheitsräume im gesamten deutschsprachigem Raum gegenüber?
b) Wie viel budgetäre Mittel wurden für den bilateralen und internationalen
Erfahrungsaustausch seit der Regierungsbildung aufgewendet?
8.) Wie stehen Sie zur Stockholmer und zur Frankfurter Resolution?
9.) Wie groß ist der Mitteleinsatz in Ihrem Ressort aufgrund von Unfällen und
Erkrankungen in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol und/oder
Medikamenten?
a) Geben Sie bitte die absolute Summe, die in den Jahren 1997, 1998, 1999
und 2000 aufgewendet wurde, an.
b) In welcher Relation steht diese in Bezug auf Unfälle und Erkrankungen
auf Grund von Drogen, die im SMG unter Strafe gestellt sind. Gliedern
Sie diese Aufstellung bitte nach den Bereichen Arbeits - und
Freizeitunfälle.
c) Wie viele von derartigen Unfällen betroffene Personen haben diese nicht
(mit) verursacht?
10.) Wie viele Todesfälle waren in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 auf
Alkohol, Nikotin, Cannabisprodukte, Heroin, Medikamente und Kokain sowie
aus deren Konsum resultierende Folgeerkrankungen zurück zu führen? Geben
Sie bitte die Anzahl der Todesfälle gegliedert nach den genannten Kriterien an.
11.) Wie viele der in Punkt 10 angesprochenen Todesfälle waren nachweislich
Suizide?
12.) Im Regierungsübereinkommen wurde die Absenkung der erlaubten
Grenzmengen vereinbart.
a) Wie hoch waren die erlaubten Grenzmengen, die Sie nunmehr mittels
Grenzmengenverordnung absenken wollen?