1823/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.1.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Drogensituation in Österreich

 

 

Anlässlich der Debatte rund um die Grenzmengenverordnung laut SMG sind die

Themen Drogen und Sucht allgemein zum Punkt öffentlichen Interesses geworden.

richt für Österreich zu erstellen verhindert. Die per Entschließungsantrag

beschlossene Vorlage des ÖBIG - Drogenberichts zur parlamentarischen Diskussion

ist zwar begrüßenswert, wer aber die ÖBIG - Berichte liest, wird feststellen, dass in

diesen Berichten wiederholt auf die mangelnde Datenlage in Österreich hingewiesen

wird.

Von unserer Seite besteht die Bereitschaft und der Wunsch, eine Diskussion zum

Thema Sucht und Kriminalität auf einer sachlichen Ebene zu führen, wozu wir einen

umfassenden Bericht zum Ist - Stand der gegenwärtigen Situation und der

Maßnahmen der Bundesregierung, im speziellen Ihres Ressorts nunmehr eben über

eine parlamentarische Anfrage anfordern.

Gerade im Bereich der Suchtarbeit oder dem Blick auf die

Lebensgeschichten/Karrieren von rauschmittelkonsumierenden Menschen ist es

kaum möglich, eine Grenze zwischen Gebrauch, Missbrauch und süchtigem

Verhalten zu ziehen. Ebenso wird immer nur, und auch nur bedingt, in Einzelfällen

eine eindeutige Zuordnung von Ursachen und Auswirkungen festzustellen sein.

Daher wollen wir, auch im Hinblick auf legale Rauschmittel, die Art des

Zusammenhanges für noch zu führende Dispute offen lassen, und vorerst nur

erfragen von welchem Umfang, beziehungsweise von wie vielen Betroffenen wir

ausgehen können.

 

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass diese Anfrage nur einen Teil der offenen

Fragen abdecken kann. Bereiche wie menschliches Leid, geminderte oder gänzlich

zerstörte Chancen und teilweise irreparable seelische Verletzungen aller Beteiligten

sind von eminenter Wichtigkeit, aber zu mindest auf dieser Ebene nicht messbar und

deshalb, und nur deshalb, nicht Bestandteil unserer Fragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                                              ANFRAGE:

1.) Wie viele budgetäre Mittel wurden in Ihrem Ministerium in den Jahren 1997,

      1998, 1999 und 2000 zum Thema legale (Alkohol, Nikotin und Medikamente)

      und illegale Drogen (laut SMG) verwendet? Gliedern Sie diese Aufstellung bitte

      nach Bundesländern und einzelnen Institutionen:

      a) Kostenaufwand für Einrichtungen und Institutionen, die medizinische

           Aufgaben wahrnehmen (Substitutionstherapien, psychotherapeutische

           Maßnahmen, Notfallsmedizin, Forschung im universitären Bereich)

     b) Kostenaufwand für Präventionsmaßnahmen (aufgeschlüsselt in die

          Bereiche primäre, sekundäre und tertiäre Prävention)

     c) Kostenaufwand für Therapieeinrichtungen (ebenfalls aufgegliedert nach

          den Bereichen legale und illegale Drogen, sowie nach den Bereichen

          ambulante und stationäre Therapie)

     d) Kostenaufwand für Institutionen, die sich der Beratung, der

          Grundversorgung, der Wohnungslosenhilfe oder der beruflichen

          Reintegration von suchtkranken Menschen widmen (nach

          Bundesländern aufgegliedert).

 

2.) Wie vielen namentlich bekannten Einzelpersonen kommen diese Mittel analog

       zu den unter Punkt 1 angeführten Kategorien je Schwerpunkt zu Gute?

3.) Wie groß ist der Verwaltungsaufwand in Ihrem Ressort zum Thema Sucht,

      aufgeschlüsselt in die Bereiche legale und illegale Suchtmittel nach SMG?

a) Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind mit diesen Belangen

     beschäftigt?

b) Wie viel Geld wurde in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 für

      öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ausgegeben?

c) Wie hoch waren die Materialkosten die in ihrem Ressort in Bezug auf

     Suchterkrankungen in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000

     aufgewendet wurden?

4.) Mit welcher volkswirtschaftlichen Zielsetzung werden diese Mittel eingesetzt?

5.) Wie werden AmtsärztInnen im Bereich von Ländern und Gemeinden, die mit

      ihrem Ressort in Verbindung stehen in Bezug auf illegale Drogen und illegalen

      Drogenkonsum geschult?

      a) Wie viele Unterrichtseinheiten sind dafür vorgesehen und wer unterrichtet

           diese?

6.) Wie ist die im Regierungsübereinkommen festgeschriebene Zielsetzung -

      „Mehr Primärprävention für suchtkranke Menschen“ - zu verstehen?

      a) Wie zeigt sich diese Zielsetzung im bisher von Ihrem Ressort getätigtem,

           budgetären Mitteleinsatz?

      b) Welche konkreten Maßnahmen werden von Ihrem Ressort gesetzt?

7.) In welcher Art und Weise und mit welchen Ländern und Institutionen arbeiten

      Sie im internationalen Bereich zusammen?

      a) Wie stehen Sie zu den Initiativen der Heroinabgabe und sog.

           Gesundheitsräume im gesamten deutschsprachigem Raum gegenüber?

      b) Wie viel budgetäre Mittel wurden für den bilateralen und internationalen

      Erfahrungsaustausch seit der Regierungsbildung aufgewendet?

8.) Wie stehen Sie zur Stockholmer und zur Frankfurter Resolution?

9.) Wie groß ist der Mitteleinsatz in Ihrem Ressort aufgrund von Unfällen und

      Erkrankungen in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol und/oder

      Medikamenten?

a) Geben Sie bitte die absolute Summe, die in den Jahren 1997, 1998, 1999

     und 2000 aufgewendet wurde, an.

b) In welcher Relation steht diese in Bezug auf Unfälle und Erkrankungen

     auf Grund von Drogen, die im SMG unter Strafe gestellt sind. Gliedern

     Sie diese Aufstellung bitte nach den Bereichen Arbeits -  und

     Freizeitunfälle.

c) Wie viele von derartigen Unfällen betroffene Personen haben diese nicht

     (mit) verursacht?

10.) Wie viele Todesfälle waren in den Jahren 1997,1998,1999 und 2000 auf

        Alkohol, Nikotin, Cannabisprodukte, Heroin, Medikamente und Kokain sowie

        aus deren Konsum resultierende Folgeerkrankungen zurück zu führen? Geben

        Sie bitte die Anzahl der Todesfälle gegliedert nach den genannten Kriterien an.

11.) Wie viele der in Punkt 10 angesprochenen Todesfälle waren nachweislich

        Suizide?

12.) Im Regierungsübereinkommen wurde die Absenkung der erlaubten

        Grenzmengen vereinbart.

        a) Wie hoch waren die erlaubten Grenzmengen, die Sie nunmehr mittels

             Grenzmengenverordnung absenken wollen?