1825/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.1.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Drogensituation in Österreich

 

 

Anlässlich der Debatte rund um die Grenzmengenverordnung laut SMG sind die

Themen Drogen und Sucht allgemein zum Punkt öffentlichen Interesses geworden. Die

Regierungsparteien haben bislang alle Versuche, einen umfassenden Drogenbericht für

Österreich zu erstellen verhindert. Die per Entschließungsantrag beschlossene Vorlage

des ÖBIG - Drogenberichts zur parlamentarischen Diskussion ist zwar begrüßenswert,

wer aber die ÖBIG - Berichte liest, wird feststellen, dass in diesen Berichten wiederholt

auf die mangelnde Datenlage in Österreich hingewiesen wird.

Von unserer Seite besteht die Bereitschaft und der Wunsch, eine Diskussion zum

Thema Sucht und Kriminalität auf einer sachlichen Ebene zu führen, wozu wir einen

umfassenden Bericht zum Ist - Stand der gegenwärtigen Situation und der Maßnahmen

der Bundesregierung, im speziellen Ihres Ressorts nunmehr eben über eine

parlamentarische Anfrage anfordern.

Gerade im Bereich von Suchtgiftdelikten oder vielmehr Delikten in Zusammenhang mit

Rauschmitteln ist es schwer möglich eine klare Abgrenzung zwischen TäterInnen und

Opfern herzustellen. An dieser Stelle wollen wir betonen, dass gerade auch bei

Gewaltdelikten dieser Aspekt im Sinne einer wirksamen und nachhaltigen General -  und

auch Spezialprävention viel zu wenig Beachtung findet, was bei dieser Anfrage aber nur

von peripherem Interesse ist.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass diese Anfrage nur einen Teil der offenen

Fragen abdecken kann. Bereiche wie menschliches Leid, geminderte oder gänzlich

zerstörte Chancen und teilweise irreparable seelische Verletzungen aller Beteiligten

sind von eminenter Wichtigkeit, aber zumindest auf dieser Ebene nicht messbar und

deshalb, und nur deshalb, nicht Bestandteil unserer Fragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                                              ANFRAGE:

1.) Wie viele Menschen sind zur Zeit auf Grund von Anordnungen in Bezug auf bzw.

      Verurteilungen nach dem SMG in Österreich in Untersuchungs -  oder Strafhaft?

2.) Wie viele Menschen sind zur Zeit auf Grund von Anordnungen in Bezug auf bzw.

      von Verurteilungen nach dem SMG in Österreich in Untersuchungshaft oder

      Strafhaft oder im sogenannten Massnahmenvollzug, bei denen das Anlassdelikt

      nicht SMG bezogen war?

3.) Wie viele Menschen sind zur Zeit auf Grund von Anordnungen bzw. Verurteilungen

       in Zusammenhang mit Delikten in Österreich in Untersuchungs -  oder Strafhaft bei

       denen Alkohol eine Rolle gespielt hat?

4.) Geben Sie bitte bekannt, wie viele Menschen davon seit der Regierungsbildung

      (aufgegliedert nach den unter Punkt 1. angeführten Kategorien> neu dazu

      gekommen sind, also bei denen die Anordnungen bzw, Urteile rechtskräftig 

      wurden.

5.) Wie hoch waren die vom Justizministerium in den Jahren 1997,1998,1999 und

      2000 aufgewendeten Mittel, aufgegliedert nach Delikten im Zusammenhang mit

      dem SMG und Delikten im Zusammenhang mit Alkohol und Medikamenten?

6.) Wie viele von denen unter Punkt 1 erfragten Personen sind auf Grund eines)

      Delikts in Verbindung mit Cannabis in Haft?

7.) Wie viele Personen in Österreich sind auf Grund einer Verurteilung nach dem

      SGG bzw. SMG in Bezug auf Cannabis vorbestraft?

8.) Sind Sie der Meinung, dass der general -  bzw. spezialpräventive Effekt, der durch

      eine Verurteilung gewährleistet sein soll, durch die verhängten Strafen im Bereich

      illegalen Drogenkonsums erreicht wird? Erläutern Sie bitte Ihre Antwort.

9.) Wie können andere Möglichkeiten der Prävention, also Substitutionsbehandlungen

      mit Originalsubstanzen, aufrechte Betreuungsbeziehungen und andere eingesetzt

      werden? Bringen sie Kostenvergleiche hiezu.

10.) Wie hoch belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für einen Tag Haft?

11.) Wie könnten die unter Punkt 10 erfragten Mittel Ihrer Meinung nach noch

        eingesetzt werden? (Betreuung, Therapie, Bewährungshilfe)

12.) Wie hoch sind die Kosten eines Tages Maßnahmenvollzug im Vergleich zu einem

        Tag Normalhaft?

13.) Wird in der Finanzierung des Maßnahmenvollzugs bzw. dem Vollzug nach § 68

         Strafvollzugsordnung zwischen Verurteilungen nach SMG und Verurteilungen im

         Zusammenhang mit Alkohol und/oder Medikamenten unterschieden?

         a) Wenn ja, wie zeigt sich dies?

         b) Wenn nein, warum nicht?

14.) Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden, der durch einen Tag Haft entsteht?

15.) Wie viel Geld wurde in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 für die Therapie im

        Strafbereich aufgewendet, und wie viele Einzelpersonen wurden in diesem

        Rahmen betreut?

16.) Geben sie bitte an, wie hoch die Aufwendungen für die Sonderanstalt Favoriten

         (1100 Wien, Hardtmuthgasse) und Aussenstellen in den Jahren 1997, 1998, 1999

         und 2000 waren.

         a) Schlüsseln Sie die Personalkosten nach JustizwachebeamtInnen,

              SozialarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen

              sowie anderen Berufsgruppen auf.

        b) Gliedern Sie den Sachaufwand in übliche Haftkosten und suchtspezifische

             Mehraufwendungen.

17.) Wie hoch sind die Kostensätze, die Therapieeinrichtungen mit dem BM für Justiz

        rückverrechnen können? (pro Person und Therapieeinheit)

        a) In welcher Relation steht dies in Bezug auf Kostensätze der Krankenkassen?

        b) In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 die

             Therapiekosten von der Staatsanwaltschaft beim Bund eingeklagt? Auf

             Grund welcher Rechtsgrundlage fand dies statt?

18.) Wie hoch sind die Kostensätze, die Therapieeinrichtungen mit dem BM für Justiz

         rückverrechnen können (pro Person und Therapieeinheit), in Fällen, in denen sich

         Personen, die eine unbedingte Verurteilung und einen Strafaufschub gemäss § 39

         SMG bekommen haben, in ambulanter Betreuung befinden?

         a) Wie viele Personen waren in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 davon

              betroffen?

19.) Wie viele Personen befinden sich zur Zeit auf Grund einer Verurteilung nach

        § 21 STGB in psychiatrischen Anstalten?

        a) Geben Sie bitte die betroffenen Personen pro Anstalt an.

20.) Sehen Sie auf Grund von internationalen Veränderungen in Bezug auf

        DrogenkonsumentInnen Anlass das österreichische Modell der Bestrafung von

        illegale Drogen konsumierenden Menschen zu überdenken?

        a) Wenn ja, wie wird sich das Auswirken und welcher Zeitplan ist hier

             vorgesehen?

       b) Wenn nein, an welchen EU - europäischen Beispielen orientiert sich Ihre

            Vorgangsweise?

21.) Wie begegnen Sie der Tatsache, dass sich Personen in Haft durch sogenanntes

        „needle - sharing“ immer wieder mit infektiösen Krankheiten, besonders aber

        Hepatitis C und HIV anstecken?

        a) Werden Sie diesbezüglich Veränderungen im Strafvollzug herbei führen?

        b) Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

        c) Wenn nein, warum nicht?

        d) Innerhalb der EU, besonders jedoch im deutschen Sprachraum wird diesem

             Problem dahingehend begegnet, indem Spritzentauschprogramme eingeführt

             werden wie stehen Sie dazu?

22.) Wie funktioniert das derzeitige Abgabesystem in Bezug auf Präservative?

        a) Wie viele Präservative werden zur Zeit in österreichischen Haftanstalten,

            aufgeschlüsselt nach einzelnen Haftanstalten und InsassInnenzahl

            abgegeben?

       b) In welchem Zeitraum ist es InsassInnen möglich, neue Präservative zu

           erhalten?

23.) Wie hoch waren die Verwaltungskosten in ihrem Ressort für drogenspezifische

         Angelegenheiten? Nennen Sie bitte die Summe für die Jahre 1997, 1998, 1999

         und 2000 und schlüsseln Sie diese nach legalen und illegalen Substanzen auf.

24.) Wie stehen Sie zur Stockholmer und zur Frankfurter Resolution?

25.) Wie ist die ins Regierungsübereinkommen aufgenommene Zielsetzung „Mehr

        Primärprävention für suchtkranke Menschen“ - zu verstehen?

     a) Wie zeigt sich diese Zielsetzung im bisher von Ihrem Ressort getätigtem,

          budgetären Mitteleinsatz?

     b) Welche konkreten Maßnahmen werden von Ihrem Ressort gesetzt?

26.) Im Regierungsübereinkommen wurde die Absenkung der erlaubten Grenzmengen

        vereinbart. Wie hoch waren die erlaubten Grenzmengen zum Zeitpunkt des

        Abschlusses des Regierungsabkommens?