1831/J XXI.GP
Eingelangt am:31.01.2001
der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Graf, Dr. Bösch, Mag. Schender, Jung
an Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero - Waldner
betreffend Aussagen des slowakischen Präsidenten Rudolf Schuster
Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten zum Beispiel für die Ureinwohner Australiens, die
indianische Bevölkerung Amerikas ebenso wie für die Reste der altösterreichischen
Minderheiten in Tschechien oder Slowenien.
Bemerkenswert - und durchaus als Unterstützung des österreichischen Standpunktes zu
werten - waren Mitte Jänner die klaren Worte des slowakischen Präsidenten Rudolf Schuster,
der die Ermordung und Vertreibung der Sudetendeutschen in der ehemaligen
Tschechoslowakei unmißverständlich verurteilte.
Bezugnehmend auf diesen Völkermord führte der slowakische Staatsmann unter anderem aus:
„Meiner Meinung nach genügt es nicht, daß sich die Länder, aus denen die Bürger deutscher
Nationalität gewaltsam ausgesiedelt wurden, gelegentlich für diesen tragischen Irrtum
entschuldigen, sondern sie sollten lernen, ihre Schuld zuzugeben.“
Die Reaktionen aus Prag waren nicht überraschend. Schuster wurde im Jargon der alten
,,Prawda“ und der abgetretenen kommunistischen Moskauer Kader einfach als „Revanchist“
bezeichnet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an Frau Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero - Waldner nachstehende
ANFRAGE
1. Sehen Sie in der mutigen Stellungnahme des slowakischen Präsidenten eine Wende in der
Beurteilung der Vertreibungsverbrechen in Ost - und Südeuropa nach dem 2. Weltkrieg?
2. Wie bewerten Sie die Reaktion Prags auf die Äußerungen Rudolf Schusters?
3. Wird für die österreichische Außenpolitik die Achtung der Menschenrechte und
Anerkennung von Minderheitenrechten ein entscheidendes Kriterium für die Aufnahme
neuer Staaten in die EU sein?