1831/J XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Graf, Dr. Bösch, Mag. Schender, Jung

 

an Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero - Waldner

 

betreffend Aussagen des slowakischen Präsidenten Rudolf Schuster

 

Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten zum Beispiel für die Ureinwohner Australiens, die

indianische Bevölkerung Amerikas ebenso wie für die Reste der altösterreichischen

Minderheiten in Tschechien oder Slowenien.

Bemerkenswert - und durchaus als Unterstützung des österreichischen Standpunktes zu

werten - waren Mitte Jänner die klaren Worte des slowakischen Präsidenten Rudolf Schuster,

der die Ermordung und Vertreibung der Sudetendeutschen in der ehemaligen

Tschechoslowakei unmißverständlich verurteilte.

Bezugnehmend auf diesen Völkermord führte der slowakische Staatsmann unter anderem aus:

„Meiner Meinung nach genügt es nicht, daß sich die Länder, aus denen die Bürger deutscher

Nationalität gewaltsam ausgesiedelt wurden, gelegentlich für diesen tragischen Irrtum

entschuldigen, sondern sie sollten lernen, ihre Schuld zuzugeben.“

Die Reaktionen aus Prag waren nicht überraschend. Schuster wurde im Jargon der alten

,,Prawda“ und der abgetretenen kommunistischen Moskauer Kader einfach als „Revanchist“

bezeichnet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an Frau Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero - Waldner nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Sehen Sie in der mutigen Stellungnahme des slowakischen Präsidenten eine Wende in der

    Beurteilung der Vertreibungsverbrechen in Ost -  und Südeuropa nach dem 2. Weltkrieg?

 

2. Wie bewerten Sie die Reaktion Prags auf die Äußerungen Rudolf Schusters?

 

3. Wird für die österreichische Außenpolitik die Achtung der Menschenrechte und

     Anerkennung von Minderheitenrechten ein entscheidendes Kriterium für die Aufnahme

     neuer Staaten in die EU sein?