1833/J XXI.GP
Eingelangt am:31.01.2001
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Nötigung eines Staatsanwaltes durch den Journalisten Alfred Worm
In dem Buch „Mein Protokoll“ des ehemaligen Generaldirektors für öffentliche
Sicherheit, Mag. Michael Sika, schreibt dieser unter dem Titel „Die Flucht des Millionärs“
auf der Seite 285 folgendes:
„Der Fall hatte noch ein weiters unerfreuliches Nachspiel. Der bekannte Journalist Alfred
Worm versuchte sowohl den Chef der Wirtschaftspolizei als auch den ermittelnden
Staatsanwalt zu „ermuntern“, ein Verfahren gegen Karl Wend niederzuschlagen. Beim
WIPO - Chef verschärfte Worm später die Gangart, indem er sogar dessen Frau ins Spiel
brachte, die Anästhesistin in einem Wiener Spital ist und möglicherweise „berufliche
Schwierigkeiten“ bekommen könnte. Der Vorstand der Wirtschaftspolizei informierte
mich sofort und ich veranlasste, dass er nie Vorfälle zu Papier brachte.“
In diesem Zusammenhang stellen die unerfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.) Wie reagierte der Staatsanwalt auf die „Ermunterung“ Worms?
2.) Hat der Staatsanwalt damals pflichtgemäß Anzeige gegen Worm wegen
Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des Verdachtes der
Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit § 302 StGB
erstattet?
3.) Wurde damals von anderen Beamten Ihres Ministeriums pflichtgemäß Anzeige
gegen Worm wegen Verdacht de Nötigung nach § 105 StGB und des
Verdachtes der Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit
§ 302 StGB
erstattet?
4.) Wurde von Beamten Ihres Ressorts auf Grund der Kenntnisnahme des im Buch
von Mag. Sika geschilderten Vorfalles bereits pflichtgemäß Anzeige gegen Worm
wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des Verdachtes der
Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit § 302 StGB
erstattet bzw. wird dies jetzt geschehen?