1834/J XXI.GP
Eingelangt am:31.01.2001
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Nötigung des Chefs der Wirtschaftspolizei durch den Journalisten Alfred
Worm
In dem Buch „Mein Protokoll“ des ehemaligen Generaldirektors für öffentliche
Sicherheit, Mag. Michael Sika, schreibt dieser unter dem Titel „Die Flucht des Millionärs“
auf der Seite 285 folgendes:
„Der Fall hatte noch ein weiters unerfreuliches Nachspiel. Der bekannte Journalist Alfred
Worm versuchte sowohl den Chef der Wirtschaftspolizei als auch den ermittelnden
Staatsanwalt zu „ermuntern“, ein Verfahren gegen Karl Wend niederzuschlagen. Beim
WIPO - Chef verschärfte Worm später die Gangart, indem er sogar dessen Frau ins Spiel
brachte, die Anästhesistin in einem Wiener Spital ist und möglicherweise „berufliche
Schwierigkeiten“ bekommen könnte. Der Vorstand der Wirtschaftspolizei informierte
mich sofort und ich veranlasste, dass er die Vorfälle zu Papier brachte.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Wie reagierte der Chef der Wirtschaftspolizei auf die „Ermunterung“ Worms?
2.) Hat der Chef der Wirtschaftspolizei damals pflichtgemäß Anzeige gegen Worm
wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des Verdachtes der
Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit § 302 StGB
erstattet?
3.) Wurde damals von anderen Beamten Ihres Ministeriums pflichtgemäß Anzeige
gegen Worm wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des
Verdachtes der Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit
§ 302 StGB erstattet?
4.) Wurde von Ihnen oder Beamten Ihres Ministeriums auf Grund der
Kenntnisnahme des im Buch von Mag. Sika geschilderten Vorfalles bereits
pflichtgemäß Anzeige gegen Worm wegen Verdacht der Nötigung nach § 105
StGB und des Verdachtes der Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in
Zusammenhang mit § 302 StGB erstattet?
5.) Werden Sie oder Beamte Ihres Ministeriums jetzt nach Kenntnisnahme des im
Buch von Mag. Sika geschilderten Vorfalles pflichtgemäß Anzeige gegen Worm
wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des Verdachtes der
Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit § 302 StGB
erstattet?