1834/J XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nötigung des Chefs der Wirtschaftspolizei durch den Journalisten Alfred

Worm

 

In dem Buch „Mein Protokoll“ des ehemaligen Generaldirektors für öffentliche

Sicherheit, Mag. Michael Sika, schreibt dieser unter dem Titel „Die Flucht des Millionärs“

auf der Seite 285 folgendes:

 

„Der Fall hatte noch ein weiters unerfreuliches Nachspiel. Der bekannte Journalist Alfred

Worm versuchte sowohl den Chef der Wirtschaftspolizei als auch den ermittelnden

Staatsanwalt zu „ermuntern“, ein Verfahren gegen Karl Wend niederzuschlagen. Beim

WIPO - Chef verschärfte Worm später die Gangart, indem er sogar dessen Frau ins Spiel

brachte, die Anästhesistin in einem Wiener Spital ist und möglicherweise „berufliche

Schwierigkeiten“ bekommen könnte. Der Vorstand der Wirtschaftspolizei informierte

mich sofort und ich veranlasste, dass er die Vorfälle zu Papier brachte.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.) Wie reagierte der Chef der Wirtschaftspolizei auf die „Ermunterung“ Worms?

 

2.) Hat der Chef der Wirtschaftspolizei damals pflichtgemäß Anzeige gegen Worm

      wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des Verdachtes der

      Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit § 302 StGB

      erstattet?

3.) Wurde damals von anderen Beamten Ihres Ministeriums pflichtgemäß Anzeige

      gegen Worm wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des

      Verdachtes der Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit

       § 302 StGB erstattet?

 

4.) Wurde von Ihnen oder Beamten Ihres Ministeriums auf Grund der

      Kenntnisnahme des im Buch von Mag. Sika geschilderten Vorfalles bereits

      pflichtgemäß Anzeige gegen Worm wegen Verdacht der Nötigung nach § 105

      StGB und des Verdachtes der Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in

      Zusammenhang mit § 302 StGB erstattet?

 

5.) Werden Sie oder Beamte Ihres Ministeriums jetzt nach Kenntnisnahme des im

      Buch von Mag. Sika geschilderten Vorfalles pflichtgemäß Anzeige gegen Worm

      wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 StGB und des Verdachtes der

      Bestimmungstäterschaft nach § 12 StGB in Zusammenhang mit § 302 StGB

      erstattet?