1838/J XXI.GP
Eingelangt am:31.01.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DI Dr. Peter Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend ,,Magnetfeldtherapie“
Konsumentenschützer stellen bereits seit Jahren fest, dass von bestimmten
Unternehmen und Händlern zunehmend mit der Gesundheit von Menschen ein
lukratives Geschäft gemacht wird. Personen, die unter Schmerzen und anderen
Krankheitszuständen leiden, klammern sich dann sehr oft - häufig bei sog.
Werbeveranstaltungen oder über Flugblätter - an zugesicherte Chancen,
gesundheitliche Probleme loszuwerden, wobei sie bereit sind, dafür sehr viel Geld
auszugeben. Dazu gehören zum einen alternative Therapien - z.B. sog.
Resonanztherapien - oder überhaupt sog. Magnetfeldprodukte. Die zugesagten
gesundheitlichen Wirkungen (Indikationen der Magnetfeldtherapie) dieser Produkte
und dieser alternativen Therapien konnten bislang jedoch objektiv nicht
nachgewiesen werden (keine naturwissenschaftliche Erklärung). Entscheidend ist
dabei, ob elektromagnetische Felder biologisch wirksam sind und damit Einfluss auf
Zellen und Gewebe ausüben können. Für bedenklich ist zu halten, dass diese
Therapien nun auch von Ärzten unkritisch übernommen und angeboten werden.
Firmen in Europa bzw. Österreich verkaufen dieselben Produkte oft unter
unterschiedlichen Namen. Magnetfeldgeräte (z.B. sog. Magnetfelddecke,
Magnetanhänger, Magnetfeldstab) werden insbesondere bei Werbeveranstaltungen,
Publikumsmessen, über Postfachfirmen (Flugblätter, Inserate) oder direkt im
Haustürgeschäft verkauft (Direktvertrieb). Diese Geräte sollen bei verschiedensten
Krankheitsbildern (alternative Diagnoseverfahren) angewendet werden. Dabei wird
(auf glänzenden Prospekten) mit Werbeaussagen (z.B. Heilungserfolgen,
Arztbestätigungen) gearbeitet, die zumeist wissenschaftlich in keiner Weise haltbar
sind, meist untermauert mit einem/einer namentlich genannten Ärztin, der/die diese
Aussagen positiv beurteilt. Die Inanspruchnahme alternativer Diagnoseverfahren
oder Heilverfahren in der Regel mit viel Geld verbunden auch diesbezügliche kein
Preis - und Leistungsvergleich sind nicht möglich.
Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat 1996 zur Magnetfeldtherapie mitgeteilt,
dass sie nach den zugänglichen Informationen als „wirkungslos“ zu bezeichnen ist.
Weiters: „Die Magnetfeldtherapie wurde früher unter dem Anspruch, die Bildung von
Kallus nach Frakturen zu beschleunigen, aber auch in der Indikation „Behandlung
von Lockerungserscheinungen bei Hüft - Totalendoprothesen“ angewandt. Eine
wissenschaftlich abgesicherte Wirkung konnte nach dem Informationsstand auch in
diesem Bereich nicht erreicht werden. Weiters wurde die Magnetfeldtherapie auch
zur Therapie der Osteoporose eingesetzt, wobei das Verfahren hauptsächlich von
sog. Alternativmedizinern in Verwendung stand.
Im Bereich der österreichischen Sozialversicherungsträger wird die
Magnetfeldtherapie weder im Honorarkatalog noch im Bereich der erstattungsfähigen
Leistungen angeführt bzw. akzeptiert (Stand 1997).
Bislang fehlen generell klinische Belege, für die von den Anwendern der
Magnetfeldtherapie behaupteten Wirksamkeit. Nach derzeitigem Wissensstand
beruht diese Behandlungsart auf unzureichend belegten Hypothesen („Bittere
Naturmedizin“, Seite 816 f)!
Magnetfeldgeräte und Magnetfolien sind nach derzeitigem Wissensstand wohl
ungefährlich, sofern Kontraindikationen beachtet werden. Patienten mit einem
Herzschrittmacher sollten sich allerdings auf keinen Fall einer Magnetfeldtherapie
unterziehen, weil dadurch das elektrisch gesteuerte Implantat beeinflusst werden
könnte (Quelle eben da).
Frau Prof Dr. Veronika Fialka - Moser führte zum Einen eine Medline - Suche von
1966 - 1997 durch, wobei Wahlberichtsstudien, nicht kontrollierte Studien sowie
kontrollierte Studien dabei berücksichtigt wurden. Im Ergebnis kam folgendes
heraus:
Ein Großteil der ausgehobenen Studien ist nicht kontrolliert bzw. handelt es sich um
Falschstudien, deren wissenschaftliche Güte und Aussagekraft nur von geringem
Wert ist. Für die klinische Anwendung aussagekräftig sind vielmehr die kontrollierten
Studien. Davon konnten insgesamt nur sechs ermittelt werden. Bei diesen Studien
wurde der Effekt elektromagnetischer Felder im Vergleich zu Placebos nicht
eindeutig nachgewiesen. Dort wo über einen Erfolg berichtet wurde, war die
Patientenzahl zu gering, das Studiendesign nicht adäquat oder die Feldstärke betrug
1,45 Tesla - das ist mehr als das Doppelte jener Feldstärke, die in dem vorliegenden
Prospekt ausgewiesen wird.
Nach den Prospekten sollten auch diese Geräte bei den unterschiedlichsten
Krankheitsbildern angewendet werden. Anhand einer Fülle von Unterlagen sowie
nicht fundierter Daten aus medizinischen Fachzeitschriften und nicht belegten
Indikationen wird dem Konsumenten unterschiedlichstes nicht zusammenhängendes
Material angeboten. Das vorliegende paramedizinische Angebot soll durch angeblich
schulmedizinische Argumente erhärtet werden. Bei den Empfehlungen der
Geräteanwender handelt es sich offensichtlich um ein intensives Interesse, einen
eventuellen Therapieerfolg zu propagieren.
Nach der Recherche von Fr. Prof. Dr. Veronika Fialka - Moser kommt diese zum
Schluss: Die angepriesenen positiven Effekte des vorhandenen Systems bei
den unterschiedlichsten Indikationen entbehren jeglicher wissenschaftlicher
Grundlage.
Zu beachten ist nun weiters, dass derartige - und ähnliche - Produkte dem
„Medizinproduktegesetz“ unterliegen können. Hinsichtlich der Werbung gibt es hier in
den §§ 102 ff sehr einschneidende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher vor
Irreführung und Täuschung (Irreführung, Laienwerbung, Fachwerbung).
Die Verkäufer derartiger „Magnetfelddecken“ etc. machen sich daher mit derartigen
rechtswidrigen Werbeaussagen nach dem Medizinproduktgesetzes strafbar
(100.000,-- bis 200.000.-- Schilling) und können überdies mit einer
Wettbewerbsklage (z. B. Verbandsklage) wegen Irreführung gerichtlich verfolgt
werden (§1 und § 2 UWG).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. Gibt es neue klinische Versuche, für die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie?
2. Wenn ja, welche?
3. Welche Wirkung können Sie der sog. Magnetfeldtherapie bzw. einzelnen
Produkte zusprechen?
4. Halten Sie den Einsatz der Magnetfeldtherapie für medizinisch vertretbar, zumal
zunehmend auch Ärzte diese empfehlen?
5. Wenn nein, weshalb nicht?
6. Wenn ja, mit welcher Begründung?
7. Welche Position vertritt dazu die Österreichische Ärztekammer?
8. Sind Sie der Meinung, dass diese o.g. Produkte dem Medizinproduktegesetz
(MPG) unterliegen?
9. Sehen Sie die in diesem Zusammenhang und der geschilderten Situation eine
mögliche Verletzung der § 102,103,106,107,108 MPG
10. Wenn nein, weshalb nicht?
11 .Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ministerium bisher dagegen
unternommen, sind künftige Maßnahmen geplant und wie sehen diese aus?
12. Werden Sie Kontakt mit anderen Ministerien (BMJ und BMWuA) aufnehmen um
gemeinsam gegen solche Praktiken vorzugehen?
13. Wie viele Kontrollen wurden 2000 bei Produzenten und Händlern (z.B. auf
Messen) vorgenommen?
14. Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen?
15. Müssen derartige Produkte das CE - Zeichen tragen?
16. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
17. Ist es richtig, dass die Magnetfeldtherapie weder in Honorarkatalog noch im
Bereich der erstattungsfähigen Leistungen der österreichischen
Sozialversicherungsträger aufscheint?
18. Falls ja, ist an eine Änderung gedacht und welche?
19. Falls nein, welche Leistungen der Magnetfeldtherapie wurden aufgenommen?