1838/J XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DI Dr. Peter Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend ,,Magnetfeldtherapie“

 

 

Konsumentenschützer stellen bereits seit Jahren fest, dass von bestimmten

Unternehmen und Händlern zunehmend mit der Gesundheit von Menschen ein

lukratives Geschäft gemacht wird. Personen, die unter Schmerzen und anderen

Krankheitszuständen leiden, klammern sich dann sehr oft - häufig bei sog.

Werbeveranstaltungen oder über Flugblätter - an zugesicherte Chancen,

gesundheitliche Probleme loszuwerden, wobei sie bereit sind, dafür sehr viel Geld

auszugeben. Dazu gehören zum einen alternative Therapien - z.B. sog.

Resonanztherapien - oder überhaupt sog. Magnetfeldprodukte. Die zugesagten

gesundheitlichen Wirkungen (Indikationen der Magnetfeldtherapie) dieser Produkte

und dieser alternativen Therapien konnten bislang jedoch objektiv nicht

nachgewiesen werden (keine naturwissenschaftliche Erklärung). Entscheidend ist

dabei, ob elektromagnetische Felder biologisch wirksam sind und damit Einfluss auf

Zellen und Gewebe ausüben können. Für bedenklich ist zu halten, dass diese

Therapien nun auch von Ärzten unkritisch übernommen und angeboten werden.

 

Firmen in Europa bzw. Österreich verkaufen dieselben Produkte oft unter

unterschiedlichen Namen. Magnetfeldgeräte (z.B. sog. Magnetfelddecke,

Magnetanhänger, Magnetfeldstab) werden insbesondere bei Werbeveranstaltungen,

Publikumsmessen, über Postfachfirmen (Flugblätter, Inserate) oder direkt im

Haustürgeschäft verkauft (Direktvertrieb). Diese Geräte sollen bei verschiedensten

Krankheitsbildern (alternative Diagnoseverfahren) angewendet werden. Dabei wird

(auf glänzenden Prospekten) mit Werbeaussagen (z.B. Heilungserfolgen,

Arztbestätigungen) gearbeitet, die zumeist wissenschaftlich in keiner Weise haltbar

sind, meist untermauert mit einem/einer namentlich genannten Ärztin, der/die diese

Aussagen positiv beurteilt. Die Inanspruchnahme alternativer Diagnoseverfahren

oder Heilverfahren in der Regel mit viel Geld verbunden auch diesbezügliche kein

Preis -  und Leistungsvergleich sind nicht möglich.

 

Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat 1996 zur Magnetfeldtherapie mitgeteilt,

dass sie nach den zugänglichen Informationen als „wirkungslos“ zu bezeichnen ist.

Weiters: „Die Magnetfeldtherapie wurde früher unter dem Anspruch, die Bildung von

Kallus nach Frakturen zu beschleunigen, aber auch in der Indikation „Behandlung

von Lockerungserscheinungen bei Hüft - Totalendoprothesen“ angewandt. Eine

wissenschaftlich abgesicherte Wirkung konnte nach dem Informationsstand auch in

diesem Bereich nicht erreicht werden. Weiters wurde die Magnetfeldtherapie auch

zur Therapie der Osteoporose eingesetzt, wobei das Verfahren hauptsächlich von

sog. Alternativmedizinern in Verwendung stand.

Im Bereich der österreichischen Sozialversicherungsträger wird die

Magnetfeldtherapie weder im Honorarkatalog noch im Bereich der erstattungsfähigen

Leistungen angeführt bzw. akzeptiert (Stand 1997).

 

Bislang fehlen generell klinische Belege, für die von den Anwendern der

Magnetfeldtherapie behaupteten Wirksamkeit. Nach derzeitigem Wissensstand

beruht diese Behandlungsart auf unzureichend belegten Hypothesen („Bittere

Naturmedizin“, Seite 816 f)!

Magnetfeldgeräte und Magnetfolien sind nach derzeitigem Wissensstand wohl

ungefährlich, sofern Kontraindikationen beachtet werden. Patienten mit einem

Herzschrittmacher sollten sich allerdings auf keinen Fall einer Magnetfeldtherapie

unterziehen, weil dadurch das elektrisch gesteuerte Implantat beeinflusst werden

könnte (Quelle eben da).

 

Frau Prof Dr. Veronika Fialka - Moser führte zum Einen eine Medline - Suche von

1966 - 1997 durch, wobei Wahlberichtsstudien, nicht kontrollierte Studien sowie

kontrollierte Studien dabei berücksichtigt wurden. Im Ergebnis kam folgendes

heraus:

Ein Großteil der ausgehobenen Studien ist nicht kontrolliert bzw. handelt es sich um

Falschstudien, deren wissenschaftliche Güte und Aussagekraft nur von geringem

Wert ist. Für die klinische Anwendung aussagekräftig sind vielmehr die kontrollierten

Studien. Davon konnten insgesamt nur sechs ermittelt werden. Bei diesen Studien

wurde der Effekt elektromagnetischer Felder im Vergleich zu Placebos nicht

eindeutig nachgewiesen. Dort wo über einen Erfolg berichtet wurde, war die

Patientenzahl zu gering, das Studiendesign nicht adäquat oder die Feldstärke betrug

1,45 Tesla - das ist mehr als das Doppelte jener Feldstärke, die in dem vorliegenden

Prospekt ausgewiesen wird.

Nach den Prospekten sollten auch diese Geräte bei den unterschiedlichsten

Krankheitsbildern angewendet werden. Anhand einer Fülle von Unterlagen sowie

nicht fundierter Daten aus medizinischen Fachzeitschriften und nicht belegten

Indikationen wird dem Konsumenten unterschiedlichstes nicht zusammenhängendes

Material angeboten. Das vorliegende paramedizinische Angebot soll durch angeblich

schulmedizinische Argumente erhärtet werden. Bei den Empfehlungen der

Geräteanwender handelt es sich offensichtlich um ein intensives Interesse, einen

eventuellen Therapieerfolg zu propagieren.

Nach der Recherche von Fr. Prof. Dr. Veronika Fialka - Moser kommt diese zum

Schluss: Die angepriesenen positiven Effekte des vorhandenen Systems bei

den unterschiedlichsten Indikationen entbehren jeglicher wissenschaftlicher

Grundlage.

 

Zu beachten ist nun weiters, dass derartige - und ähnliche - Produkte dem

„Medizinproduktegesetz“ unterliegen können. Hinsichtlich der Werbung gibt es hier in

den §§ 102 ff sehr einschneidende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher vor

Irreführung und Täuschung (Irreführung, Laienwerbung, Fachwerbung).

Die Verkäufer derartiger „Magnetfelddecken“ etc. machen sich daher mit derartigen

rechtswidrigen Werbeaussagen nach dem Medizinproduktgesetzes strafbar

(100.000,-- bis 200.000.-- Schilling) und können überdies mit einer

Wettbewerbsklage (z. B. Verbandsklage) wegen Irreführung gerichtlich verfolgt

werden (§1 und § 2 UWG).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Gibt es neue klinische Versuche, für die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie?

 

2. Wenn ja, welche?

 

3. Welche Wirkung können Sie der sog. Magnetfeldtherapie bzw. einzelnen

    Produkte zusprechen?

 

4. Halten Sie den Einsatz der Magnetfeldtherapie für medizinisch vertretbar, zumal

     zunehmend auch Ärzte diese empfehlen?

 

5. Wenn nein, weshalb nicht?

 

6. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

7. Welche Position vertritt dazu die Österreichische Ärztekammer?

 

8. Sind Sie der Meinung, dass diese o.g. Produkte dem Medizinproduktegesetz

     (MPG) unterliegen?

 

9. Sehen Sie die in diesem Zusammenhang und der geschilderten Situation eine

    mögliche Verletzung der § 102,103,106,107,108 MPG

 

10. Wenn nein, weshalb nicht?

 

11 .Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ministerium bisher dagegen

       unternommen, sind künftige Maßnahmen geplant und wie sehen diese aus?

 

12. Werden Sie Kontakt mit anderen Ministerien (BMJ und BMWuA) aufnehmen um

       gemeinsam gegen solche Praktiken vorzugehen?

 

13. Wie viele Kontrollen wurden 2000 bei Produzenten und Händlern (z.B. auf

       Messen) vorgenommen?

 

14. Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen?

 

15. Müssen derartige Produkte das CE - Zeichen tragen?

 

16. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

 

17. Ist es richtig, dass die Magnetfeldtherapie weder in Honorarkatalog noch im

       Bereich der erstattungsfähigen Leistungen der österreichischen

       Sozialversicherungsträger aufscheint?

18. Falls ja, ist an eine Änderung gedacht und welche?

 

19. Falls nein, welche Leistungen der Magnetfeldtherapie wurden aufgenommen?