1839/J XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Ing. Kurt Gartlehner, Heinz Gradwohl,

Mag. Ulrike Sima, Anna Huber

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend „Antibiotikaeinsatz im Obstbau“

 

 

Die Pflanzenkrankheit Feuerbrand wird durch stäbchenförmiges Bakterium (Erwinia

amylovora) verursacht. Der Erreger betrifft die sog. apfelfrüchtigen Rosengewächse

(z.B. Apfel, Birne, Qitten und Vogelbeere) und auch Ziersträucher.

Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz,

sterben ab und trocknen ein.

Die Devise lautete bisher, dass man mit dem Feuerbrand leben müsse.

Flächendeckende Rodungen wurden meist nur mehr im Umkreis schützenswerter

Objekte, wie z.B. Baumschulen oder Erwerbsobstanlagen durchgeführt.

Auf feuerbrandtolerante Obstsorten wird immer mehr hingewiesen und auch verstärkt

in diese Richtung gezüchtet.

 

Seit dem 24.10.2000 gibt es nun durch den Bescheid des BM für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auch eine chemische Methode den

Feuerbrand in Österreich zu bekämpfen. Es wurde das Pflanzenschutzmittel

Plantomycin in Österreich registriert und zugelassen. Dabei handelt es sich um ein

hochwirksames Antibiotikum mit dem Wirkstoff Streptomycin, welches in der freien

Natur unter Auflagen der jeweiligen Landesbehörden eingesetzt werden darf.

 

Der verbreitete Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft und die daraus

resultierenden Risiken und Folgen für die menschliche Gesundheit ist jedoch gerade

in jüngster Zeit ein Thema geworden.

Dies stellt wohl auch den Grund dar weshalb am 31. Jänner 2001 vom BMLFUW die

Zulassung für dieses Pflanzenschutzmittel wieder zurückgezogen wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:

 

1. Wie stehen Sie grundsätzlich dazu, dass ein hochwirksames Antibiotikum als

    Pflanzenschutzmittel in der freien Natur zur Anwendung kommt?

 

2. Wie sehen Sie die damalige Entscheidung vom Herbst 2000 - im Hintergrund der

     Debatten über den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast und der möglichen

     Gefahren und Folgen für die menschliche Gesundheit - das Pflanzenschutzmittel

     Plantomycin in Österreich für den Einsatz zur Bekämpfung des Feuerbrands in

     Obstanlagen zuzulassen?

3. Welche Überlegungen - die bei der Zulassung noch nicht bekannt waren - sind für

     die Rücknahme der Zulassung von Plantomycin als Pflanzenschutzmittel

     ausschlaggebend?

 

4. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wurde die Zulassung von Plantomycin

     als Pflanzenschutzmittel wieder zurückgezogen?

 

5. Ist diese Rücknahme der Zulassung für Plantomycin als Pflanzenschutzmittel als

     endgültig anzusehen, oder ist diese Rücknahme nur ruhig gestellt und rechtlich

     eigentlich noch aufrecht?

 

6. Hat der Antragsteller gegen die Rücknahme der Zulassung ein Einspruchsrecht?

 

7. Gibt es Ihrer Kenntnis wissenschaftliche Ergebnisse, dass durch den Einsatz von

     Plantomycin als Pflanzenschutzmittel keinerlei Rückstände davon in

     Nahrungsmittel (Obst, Obstprodukte, Honig und Honigprodukte) vorkommen

     können?

 

8. Wenn ja, bitte um Quellenangabe dieser Forschungsergebnisse.

 

9. Wenn nein, wie können Sie garantieren, dass in Nahrungsmittel keine

    Rückstände enthalten sein würden?

 

10. Haben Sie vor der Zulassung von Plantomycin im Herbst 2000 eine Erhebung

      durchführen lassen, wie viele potentielle Antragsteller samt möglicher

      Behandlungsfläche (nach Berücksichtigung der im Bescheid der Zulassung

      angeführten Anwendungskriterien) in Österreich vorhanden sind?

 

11. Wenn nein, weshalb nicht?

 

12. Wenn ja, wie groß wäre eine mögliche Behandlungsfläche?

 

13. In der Anlage 3 zum Bescheid BMLFUW, GZ. 320.056/1 - VIBSa/00 wird unter

      „Sonstiger Auflagen und Hinweise“ darauf verwiesen: „Anwendung des

      Pflanzenschutzmittels darf nur in Gebieten erfolgen, in denen eine akute Gefahr

      des Feuerbrandauftretens besteht und die Notwendigkeit der

      Bekämpfungsmaßnahmen durch einen Warndiensthinweis der zuständigen

      Behörden belegt ist“

      Was ist in diesem Zusammenhang unter „akuter Gefahr“ zu verstehen und wie

      viele Warndiensthinweise der zuständigen Behörden für Feuerbrand gab für das

      Jahr 1999 und 2000 (ersuche um Aufschlüsselung betroffener Fläche je

      Bundesland)?

 

14. Welche Auswirkungen hat der in dem Bescheid BMLFUW, GZ. 320.056/1 -

       VIBSa/00 unter „Sonstiger Auflagen und Hinweise“ angeführte Satz „Vor der

       Anwendung des Pflanzenschutzmittels müssen die betroffenen Imker, deren

       Bienenstöcke sich im Umkreis von 3 km befinden, rechtzeitig, mindestens 24

       Stunden vor der Anwendung informiert werden.“ auf die betroffenen Imker im

       Detail? Welchen konkreten Beschränkungen sind diese unterzogen?

15. In Fachkreisen der Imkerei wird darauf verwiesen, dass durch

      streptomycinhaltigen Futtereintrag durch Bienen in den Stock eine Markierung

      (Krankheit vorhanden, jedoch kein Krankheitsbild erkennbar) der Europäischen

      Faulbrut möglich ist.

      Welche Maßnahmen haben Sie dagegen vorgesehen und würden Sie betroffenen

      Imker finanziell entschädigen?