1839/J XXI.GP
Eingelangt am:31.01.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Ing. Kurt Gartlehner, Heinz Gradwohl,
Mag. Ulrike Sima, Anna Huber
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend „Antibiotikaeinsatz im Obstbau“
Die Pflanzenkrankheit Feuerbrand wird durch stäbchenförmiges Bakterium (Erwinia
amylovora) verursacht. Der Erreger betrifft die sog. apfelfrüchtigen Rosengewächse
(z.B. Apfel, Birne, Qitten und Vogelbeere) und auch Ziersträucher.
Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz,
sterben ab und trocknen ein.
Die Devise lautete bisher, dass man mit dem Feuerbrand leben müsse.
Flächendeckende Rodungen wurden meist nur mehr im Umkreis schützenswerter
Objekte, wie z.B. Baumschulen oder Erwerbsobstanlagen durchgeführt.
Auf feuerbrandtolerante Obstsorten wird immer mehr hingewiesen und auch verstärkt
in diese Richtung gezüchtet.
Seit dem 24.10.2000 gibt es nun durch den Bescheid des BM für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auch eine chemische Methode den
Feuerbrand in Österreich zu bekämpfen. Es wurde das Pflanzenschutzmittel
Plantomycin in Österreich registriert und zugelassen. Dabei handelt es sich um ein
hochwirksames Antibiotikum mit dem Wirkstoff Streptomycin, welches in der freien
Natur unter Auflagen der jeweiligen Landesbehörden eingesetzt werden darf.
Der verbreitete Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft und die daraus
resultierenden Risiken und Folgen für die menschliche Gesundheit ist jedoch gerade
in jüngster Zeit ein Thema geworden.
Dies stellt wohl auch den Grund dar weshalb am 31. Jänner 2001 vom BMLFUW die
Zulassung für dieses Pflanzenschutzmittel wieder zurückgezogen wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:
1. Wie stehen Sie grundsätzlich dazu, dass ein hochwirksames Antibiotikum als
Pflanzenschutzmittel in der freien Natur zur Anwendung kommt?
2. Wie sehen Sie die damalige Entscheidung vom Herbst 2000 - im Hintergrund der
Debatten über den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast und der möglichen
Gefahren und Folgen für die menschliche Gesundheit - das Pflanzenschutzmittel
Plantomycin in Österreich für den Einsatz zur Bekämpfung des Feuerbrands in
Obstanlagen
zuzulassen?
3. Welche Überlegungen - die bei der Zulassung noch nicht bekannt waren - sind für
die Rücknahme der Zulassung von Plantomycin als Pflanzenschutzmittel
ausschlaggebend?
4. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wurde die Zulassung von Plantomycin
als Pflanzenschutzmittel wieder zurückgezogen?
5. Ist diese Rücknahme der Zulassung für Plantomycin als Pflanzenschutzmittel als
endgültig anzusehen, oder ist diese Rücknahme nur ruhig gestellt und rechtlich
eigentlich noch aufrecht?
6. Hat der Antragsteller gegen die Rücknahme der Zulassung ein Einspruchsrecht?
7. Gibt es Ihrer Kenntnis wissenschaftliche Ergebnisse, dass durch den Einsatz von
Plantomycin als Pflanzenschutzmittel keinerlei Rückstände davon in
Nahrungsmittel (Obst, Obstprodukte, Honig und Honigprodukte) vorkommen
können?
8. Wenn ja, bitte um Quellenangabe dieser Forschungsergebnisse.
9. Wenn nein, wie können Sie garantieren, dass in Nahrungsmittel keine
Rückstände enthalten sein würden?
10. Haben Sie vor der Zulassung von Plantomycin im Herbst 2000 eine Erhebung
durchführen lassen, wie viele potentielle Antragsteller samt möglicher
Behandlungsfläche (nach Berücksichtigung der im Bescheid der Zulassung
angeführten Anwendungskriterien) in Österreich vorhanden sind?
11. Wenn nein, weshalb nicht?
12. Wenn ja, wie groß wäre eine mögliche Behandlungsfläche?
13. In der Anlage 3 zum Bescheid BMLFUW, GZ. 320.056/1 - VIBSa/00 wird unter
„Sonstiger Auflagen und Hinweise“ darauf verwiesen: „Anwendung des
Pflanzenschutzmittels darf nur in Gebieten erfolgen, in denen eine akute Gefahr
des Feuerbrandauftretens besteht und die Notwendigkeit der
Bekämpfungsmaßnahmen durch einen Warndiensthinweis der zuständigen
Behörden belegt ist“
Was ist in diesem Zusammenhang unter „akuter Gefahr“ zu verstehen und wie
viele Warndiensthinweise der zuständigen Behörden für Feuerbrand gab für das
Jahr 1999 und 2000 (ersuche um Aufschlüsselung betroffener Fläche je
Bundesland)?
14. Welche Auswirkungen hat der in dem Bescheid BMLFUW, GZ. 320.056/1 -
VIBSa/00 unter „Sonstiger Auflagen und Hinweise“ angeführte Satz „Vor der
Anwendung des Pflanzenschutzmittels müssen die betroffenen Imker, deren
Bienenstöcke sich im Umkreis von 3 km befinden, rechtzeitig, mindestens 24
Stunden vor der Anwendung informiert werden.“ auf die betroffenen Imker im
Detail?
Welchen konkreten Beschränkungen sind diese unterzogen?
15. In Fachkreisen der Imkerei wird darauf verwiesen, dass durch
streptomycinhaltigen Futtereintrag durch Bienen in den Stock eine Markierung
(Krankheit vorhanden, jedoch kein Krankheitsbild erkennbar) der Europäischen
Faulbrut möglich ist.
Welche Maßnahmen haben Sie dagegen vorgesehen und würden Sie betroffenen
Imker finanziell entschädigen?