1841/J XXI.GP

Eingelangt am:02.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bildungssparen

 

Staatliche Förderungen dienen u.a. auch dem Zweck, private Investitionen in Bereichen auslösen,

die als wichtig erachtet werden. Die Schaffung von Wohnraum ist ein solches Beispiel, daher wird

Bausparen staatlich gefördert.

 

Investitionen in Bildung sind in einer Lerngesellschaft unverzichtbar. Das betrifft sowohl staatliche,

als auch betriebliche und - im Rahmen des Leistbaren - persönlich/private Investitionen.

 

Diverse Modelle werden seit geraumer Zeit diskutiert, in verschiedenen

Staaten, Bundesländern und Regionen wird mit Beispielen Erfahrung gesammelt.

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat in ihrer 134. Sitzung am

17. November 2000 einstimmig einen Antrag beschlossen, in welchem der Bund aufgefordert wird,

ein Bildungssparmodell zu erarbeiten und anzubieten, das an das Bausparmodell angelehnt ist

und durch welches ein langfristig nachhaltiger Impuls für den Umbau Österreichs in eine

Lerngesellschaft erreicht werden soll.

 

Im Rahmen eines Projektes haben zwei junge Akademiker, Herr Mag. Elmar Weinseisen und Frau

Mag. Susanne Hubmann, im Auftrag der AK Tirol die bestehenden Aus -  und

Weiterbildungsbeihilfen analysiert und in der Folge auch ein detaillierteres Konzept zum

Bildungssparen entwickelt, dessen Kurzfassung dieser Anfrage beigefügt ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1. Gibt es in Ihrem Ressort bereits Überlegungen, Weiterbildung durch steuerliche Anreize zu

     fördern?

 

2. Mit der letzten großen Steuerreform wurden betriebliche Bildungsinvestitionen in ihrer

     Absetzbarkeit verbessert. In welchem zahlenmäßigen Ausmaß wurde von den Betrieben

     dieser Impuls angenommen.

 

3. In welchem finanziellen Ausmaß hat der Bund dadurch Weiterbildung in den Betrieben

     gefördert und wieviel betriebliche Mittel wurden dadurch ausgelöst?

 

4. In welchem Ausmaß wird die Bausparförderung aus dem Bundesbudget finanziert?

 

5. Gibt es in Ihrem Ressort Erkenntnisse darüber, inwieweit durch die Bausparförderung auch

     tatsächlich die Schaffung oder Verbesserung von Wohnraum erreicht wird und in welchem

     Ausmaß es sich nur um eine interessante Sparform handelt?

 

6. Wurde im Rahmen der Europäischen Finanzminister bereits über Fördermaßnahmen für eine

     Art des Bildungssparens diskutiert?

 

7. Werden Sie im Jahr 2001 dem Nationalrat ein Gesetz vorlegen, in welchem die steuerliche

     Förderung von Bildungssparen vorgesehen ist?

 

 

 

 

 

 

 

ROHKONZEPT

BILDUNGSSPAREN

DER ARBEITERKAMMER TIROL

MODELL: BILDUNGSSPAREN

 

 

 

Neben den derzeit bestehenden Aus -  und Weiterbildungsförderungen durch Bund, Land,

AK usw. soll eine weitere geförderte Form der Bildungsfinanzierung etabliert werden - das

Bildungssparen. Bildungssparen soll die Möglichkeit zur Eigenvorsorge für allfällige Bil -

dungsvorhaben gewährleisten und für möglichst viele bildungswillige Menschen zugäng -

lich sein. ,,Bildungssparen muss" - in seiner Popularität - „gleich wie Bausparen sein“. Um

diesem Ziel näher zu kommen, ist es empfehlenswert, das Bildungssparen an jene Bedin -

gungen anzulehnen, die das Bausparen populär gemacht haben:

 

- Eine mit Zinsen und Prämien unterstütze Ansparmöglichkeit

 

- Das Ansparen, das untrennbar einen Darlehensanspruch begründet

 

- Relativ stabile Zinsen

 

Was ist Bildungssparen?

 

Bildungssparen ist - ähnlich dem Bausparen  - eine Form des individuellen und längerfris -

tigen Geldansparens, um mit den von einer Institution geförderten Spareinlagen Ausbil -

dungs -, Weiterbildungs -  oder Umschulungskosten begleichen zu können. Es werden dabei

individuelle (Spareinlagen) und institutionelle Finanzierungsbausteine (Bildungssparprä -

mie, Zinsen) verknüpft. Generell kann und soll das Bildungssparen mit der Möglichkeit,

sich damit ein Bildungsdarlehen zu erwerben, kombiniert sein. Das Bildungssparen ist ü -

bertragbar, so dass Eltern und Großeltern für ihre Kinder und Enkelkinder Bildungsspar -

einlagen tätigen können.

 

Die Vollversammlung der Tiroler Arbeiterkammer hat am 17. November 2000 beschlos -

sen, den Bundesgesetzgeber aufzufordern, ein Bildungssparmodell bereitzustellen, das an

das Bausparmodell angelehnt ist und den neuen Anforderungen und Rahmenbedingungen

für Aus -  und Weiterbildung entspricht.

Bildungssparen als Sparprodukt neben anderen und/oder als Voraussetzung für ein

Bildungsspardarlehen:

 

 

ANSPARPHASE

 

- Die Eigeneinlagen der Bildungssparenden werden zu bestmöglichen Konditionen ver -

   zinst (muss mit Banken vereinbart werden), das Ansparprodukt kann frei gewählt wer -

   den (Sparbuch, Sparkonto, Fondssparen usw.).

 

- Bildungssparende erhalten für angesparte Eigeneinlagen eine Bildungssparprämie

   (z.B. 4 - 5 % der Eigeneinlagen; Höchstansparbetrag, für den eine Prämie ausbezahlt

   wird, ist beispielsweise 1.000,-- Euro pro Jahr). Die Bildungssparprämie wird am Ende

  eines Jahres gutgeschrieben.

 

- Die Eigeneinlagen können jederzeit zweckungebunden entnommen werden. Wäh -

   rend die Bildungssparprämie nur nach einer Mindestlaufzeit (z.B. 3 Jahre) und

   zweckgebunden (für diverse Bildungsvorhaben) ausbezahlt wird.

 

- Das Einhalten einer festgelegten Ansparzeit (z.B. 3 - 6 Jahre) begründet den An -

   spruch auf ein Bildungsdarlehen.

 

DARLEHENSPHASE

 

- Darlehenswerbende müssen einer Bonitätsprüfung seitens der Bank standhalten.

 

- Das Bildungsdarlehen kann nur zweckgebunden für Bildungsvorhaben gewährt

   werden.

 

- Die Höhe des Darlehens bemisst sich an den Eigeneinlagen (z.B. 1/3 Eigeneinlagen)

   2/3 Darlehensanspruch).

 

- Das Darlehen wird zu bestmöglichen Konditionen gewährt (muss mit Banken verein -

   bart werden).

- Die Darlehensphase ist zweigeteilt:

 

1) Während der Aus -  und Weiterbildungszeit (Überziehungs - /Kontokorrentkredit)

 

       • Dem Darlehensanspruch entsprechend, wird dem Darlehenswerbenden ein

          Überziehungs - /Kontokorrentkredit gewährt (Kosten: z.B. Euribor + 0,5 % p.a.

          Zinsen, 1/16 % p.Qu. Bereitstellungsentgelt).

 

       • Der Kontokorrentrahmen kann bis zur Höhe des Darlehensanspruches aus -

          geschöpft werden.

 

        • Während der Aus -  oder Weiterbildungszeit müssen weder Kapital -  noch Zins -

           rückzahlungen getätigt werden.

 

        • Die Ausbildungsdauer kann beispielsweise zwischen mindestens 6 Monaten

            und maximal 10 Jahren dauern.

 

         • An die Ausbildungszeit schließt eine mögliche grace period an (aushaftender

            Saldo muss nicht gleich nach Beendigung der Aus -  oder Weiterbildung zu -

            rückgezahlt werden).

 

2) Nach Abschluss der Aus -  oder Weiterbildung (Abstattungskredit)

 

         • Nach abgeschlossener Aus -  oder Weiterbildung, gewährter grace period und

            unter Umständen aufgenommener Berufstätigkeit wird der aushaftende Sal -

            do durch einen Abstattungskredit abgedeckt (Kosten: z.B. Euribor + 1 % p.a.

            Zinsen, ca. ATS 160,-- p.Qu. Kontoführungsspesen).

 

         • Der Rückzahlungsmodus kann individuell gestaltet werden (Kapitalra -

            ten/Pauschalraten, einkommensabhängige und gestufte Rückzahlungsraten).

 

          • Maximale Laufzeit der Rückzahlung: 10 Jahre

 

- Um die Attraktivität des Bildungssparens zu steigern, könnten mögliche, finanziell för -

   dernde Partner (Bund, Land) für Kontokorrent -  und Abstattungskredite Zin -

   sen/Annuitätenzuschüsse bezahlen.