1841/J XXI.GP
Eingelangt am:02.01.2001
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bildungssparen
Staatliche Förderungen dienen u.a. auch dem Zweck, private Investitionen in Bereichen auslösen,
die als wichtig erachtet werden. Die Schaffung von Wohnraum ist ein solches Beispiel, daher wird
Bausparen staatlich gefördert.
Investitionen in Bildung sind in einer Lerngesellschaft unverzichtbar. Das betrifft sowohl staatliche,
als auch betriebliche und - im Rahmen des Leistbaren - persönlich/private Investitionen.
Diverse Modelle werden seit geraumer Zeit diskutiert, in verschiedenen
Staaten, Bundesländern und Regionen wird mit Beispielen Erfahrung gesammelt.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat in ihrer 134. Sitzung am
17. November 2000 einstimmig einen Antrag beschlossen, in welchem der Bund aufgefordert wird,
ein Bildungssparmodell zu erarbeiten und anzubieten, das an das Bausparmodell angelehnt ist
und durch welches ein langfristig nachhaltiger Impuls für den Umbau Österreichs in eine
Lerngesellschaft erreicht werden soll.
Im Rahmen eines Projektes haben zwei junge Akademiker, Herr Mag. Elmar Weinseisen und Frau
Mag. Susanne Hubmann, im Auftrag der AK Tirol die bestehenden Aus - und
Weiterbildungsbeihilfen analysiert und in der Folge auch ein detaillierteres Konzept zum
Bildungssparen entwickelt, dessen Kurzfassung dieser Anfrage beigefügt ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1. Gibt es in Ihrem Ressort bereits Überlegungen, Weiterbildung durch steuerliche Anreize zu
fördern?
2. Mit der letzten großen Steuerreform wurden betriebliche Bildungsinvestitionen in ihrer
Absetzbarkeit verbessert. In welchem zahlenmäßigen Ausmaß wurde von den Betrieben
dieser Impuls angenommen.
3. In welchem finanziellen Ausmaß hat der Bund dadurch Weiterbildung in den Betrieben
gefördert und wieviel betriebliche Mittel wurden dadurch ausgelöst?
4. In welchem Ausmaß wird die Bausparförderung aus dem Bundesbudget finanziert?
5. Gibt es in Ihrem Ressort Erkenntnisse darüber, inwieweit durch die Bausparförderung auch
tatsächlich die Schaffung oder Verbesserung von Wohnraum erreicht wird und in welchem
Ausmaß es sich nur um eine interessante Sparform handelt?
6. Wurde im Rahmen der Europäischen Finanzminister bereits über Fördermaßnahmen für eine
Art des Bildungssparens diskutiert?
7. Werden Sie im Jahr 2001 dem Nationalrat ein Gesetz vorlegen, in welchem die steuerliche
Förderung von Bildungssparen vorgesehen ist?
ROHKONZEPT
BILDUNGSSPAREN
DER ARBEITERKAMMER TIROL
MODELL: BILDUNGSSPAREN
Neben den derzeit bestehenden Aus - und Weiterbildungsförderungen durch Bund, Land,
AK usw. soll eine weitere geförderte Form der Bildungsfinanzierung etabliert werden - das
Bildungssparen. Bildungssparen soll die Möglichkeit zur Eigenvorsorge für allfällige Bil -
dungsvorhaben gewährleisten und für möglichst viele bildungswillige Menschen zugäng -
lich sein. ,,Bildungssparen muss" - in seiner Popularität - „gleich wie Bausparen sein“. Um
diesem Ziel näher zu kommen, ist es empfehlenswert, das Bildungssparen an jene Bedin -
gungen anzulehnen, die das Bausparen populär gemacht haben:
- Eine mit Zinsen und Prämien unterstütze Ansparmöglichkeit
- Das Ansparen, das untrennbar einen Darlehensanspruch begründet
- Relativ stabile Zinsen
Was ist Bildungssparen?
Bildungssparen ist - ähnlich dem Bausparen - eine Form des individuellen und längerfris -
tigen Geldansparens, um mit den von einer Institution geförderten Spareinlagen Ausbil -
dungs -, Weiterbildungs - oder Umschulungskosten begleichen zu können. Es werden dabei
individuelle (Spareinlagen) und institutionelle Finanzierungsbausteine (Bildungssparprä -
mie, Zinsen) verknüpft. Generell kann und soll das Bildungssparen mit der Möglichkeit,
sich damit ein Bildungsdarlehen zu erwerben, kombiniert sein. Das Bildungssparen ist ü -
bertragbar, so dass Eltern und Großeltern für ihre Kinder und Enkelkinder Bildungsspar -
einlagen tätigen können.
Die Vollversammlung der Tiroler Arbeiterkammer hat am 17. November 2000 beschlos -
sen, den Bundesgesetzgeber aufzufordern, ein Bildungssparmodell bereitzustellen, das an
das Bausparmodell angelehnt ist und den neuen Anforderungen und Rahmenbedingungen
für Aus -
und Weiterbildung entspricht.
Bildungssparen als Sparprodukt neben anderen und/oder als Voraussetzung für ein
Bildungsspardarlehen:
- Die Eigeneinlagen der Bildungssparenden werden zu bestmöglichen Konditionen ver -
zinst (muss mit Banken vereinbart werden), das Ansparprodukt kann frei gewählt wer -
den (Sparbuch, Sparkonto, Fondssparen usw.).
- Bildungssparende erhalten für angesparte Eigeneinlagen eine Bildungssparprämie
(z.B. 4 - 5 % der Eigeneinlagen; Höchstansparbetrag, für den eine Prämie ausbezahlt
wird, ist beispielsweise 1.000,-- Euro pro Jahr). Die Bildungssparprämie wird am Ende
eines Jahres gutgeschrieben.
- Die Eigeneinlagen können jederzeit zweckungebunden entnommen werden. Wäh -
rend die Bildungssparprämie nur nach einer Mindestlaufzeit (z.B. 3 Jahre) und
zweckgebunden (für diverse Bildungsvorhaben) ausbezahlt wird.
- Das Einhalten einer festgelegten Ansparzeit (z.B. 3 - 6 Jahre) begründet den An -
spruch auf ein Bildungsdarlehen.
- Darlehenswerbende müssen einer Bonitätsprüfung seitens der Bank standhalten.
- Das Bildungsdarlehen kann nur zweckgebunden für Bildungsvorhaben gewährt
werden.
- Die Höhe des Darlehens bemisst sich an den Eigeneinlagen (z.B. 1/3 Eigeneinlagen)
2/3 Darlehensanspruch).
- Das Darlehen wird zu bestmöglichen Konditionen gewährt (muss mit Banken verein -
bart
werden).
- Die Darlehensphase ist zweigeteilt:
1) Während der Aus - und Weiterbildungszeit (Überziehungs - /Kontokorrentkredit)
• Dem Darlehensanspruch entsprechend, wird dem Darlehenswerbenden ein
Überziehungs - /Kontokorrentkredit gewährt (Kosten: z.B. Euribor + 0,5 % p.a.
Zinsen, 1/16 % p.Qu. Bereitstellungsentgelt).
• Der Kontokorrentrahmen kann bis zur Höhe des Darlehensanspruches aus -
geschöpft werden.
• Während der Aus - oder Weiterbildungszeit müssen weder Kapital - noch Zins -
rückzahlungen getätigt werden.
• Die Ausbildungsdauer kann beispielsweise zwischen mindestens 6 Monaten
und maximal 10 Jahren dauern.
• An die Ausbildungszeit schließt eine mögliche grace period an (aushaftender
Saldo muss nicht gleich nach Beendigung der Aus - oder Weiterbildung zu -
rückgezahlt werden).
2) Nach Abschluss der Aus - oder Weiterbildung (Abstattungskredit)
• Nach abgeschlossener Aus - oder Weiterbildung, gewährter grace period und
unter Umständen aufgenommener Berufstätigkeit wird der aushaftende Sal -
do durch einen Abstattungskredit abgedeckt (Kosten: z.B. Euribor + 1 % p.a.
Zinsen, ca. ATS 160,-- p.Qu. Kontoführungsspesen).
• Der Rückzahlungsmodus kann individuell gestaltet werden (Kapitalra -
ten/Pauschalraten, einkommensabhängige und gestufte Rückzahlungsraten).
• Maximale Laufzeit der Rückzahlung: 10 Jahre
- Um die Attraktivität des Bildungssparens zu steigern, könnten mögliche, finanziell för -
dernde Partner (Bund, Land) für Kontokorrent - und Abstattungskredite Zin -
sen/Annuitätenzuschüsse bezahlen.