1842/J XXI.GP
Eingelangt am:02.01.2001
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend günstige Studentenkredite
Im Zuge der Diskussion über die Studiengebühren wurde von Seiten der Bundesregierung und
der Regierungsparteien auch angekündigt, günstige Darlehensbedingungen für jene tausenden
Studierenden bzw. deren Eltern zu schaffen, welche sich die Studiengebühr nicht leisten können
aber auch keine Studienbeihilfe und damit keinen Gebührenersatz erhalten.
Dabei wurden sowohl Verhandlungen mit Banken als auch staatliche Zinszuschüsse versprochen
und vereinzelt haben auch Landeshauptleute versprochen, eigene Refundierungs - und
Unterstützungsaktionen zu schaffen, damit niemand aus finanziellen Gründen vom Studium
abgehalten werde (nach der steirischen Landtagswahl hat man allerdings davon weniger gehört).
Die beigefügte Berechnung geht von einem dieser Versprechen aus und die unterzeichneten
Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Wie weit sind die Kreditförderungs Maßnahmen der Regierung gediehen, mit denen die
Studiengebühren ,,abgefedert" werden sollen?
2. Erhalten solche Förderungen nur Studierende oder auch deren Eltern?
3. Ist es ein Widerspruch, dass Studierenden bzw. deren Eltern eine Verschuldung zum Zweck
der Studienfinanzierung empfohlen wird während die Regierung für den Staat
Schuldenfreiheit als wichtigstes Ziel propagiert und anstrebt?
4. Hat die Frau LH Klasnic mit Ihnen über die speziellen steirischen Abfederungs Massnahmen
gegen die Studiengebühren gesprochen bzw. sind Ihnen konkrete Unterstützungs
Massnahmen des Landes Steiermark bekannt?
5. Haben solche Gespräche auch noch nach der Steirischen Landtagswahl stattgefunden und
wenn ja, wann?
6. Entspricht das beigefügte Berechnungsmodell den Vorhaben des Ministeriums oder weicht es
davon ab und wenn es abweicht, in welcher Hinsicht?
7. Bis wann ist mit rechtlich fundierten Regelungen hinsichtlich der Kreditstützungen zu
rechnen?
So hilft der Staat den Studenten Sej 10.2000
Studiengebühr pro Semester 5.000, Bank - Kreditzinssatz 7%
Variante a, Normaler Bankkredit
Variante b, von den Kreditzinsen übernimmt 2% der Staat
Bankschulden nach
Summe Studiengebühren a) b)
nach 1 Jahr 10.000 10.531 10.378
nach 2 Jahren 20.000 21.812 21.282
nach 3 Jahren 30.000 33.897 32.737
nach 4 Jahren 40.000 46.842 44.773
nach 5 Jahren 50.000 60.710 57.417
nach 6 Jahren 60.000 75.565 70.702
nach 7 Jahren 70.000 91.478 84.660
Der Staat leistet damit die enorme Unterstützung von
91.478 - 84.660 = 6.818 öS !