1842/J XXI.GP

Eingelangt am:02.01.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend günstige Studentenkredite

 

Im Zuge der Diskussion über die Studiengebühren wurde von Seiten der Bundesregierung und

der Regierungsparteien auch angekündigt, günstige Darlehensbedingungen für jene tausenden

Studierenden bzw. deren Eltern zu schaffen, welche sich die Studiengebühr nicht leisten können

aber auch keine Studienbeihilfe und damit keinen Gebührenersatz erhalten.

Dabei wurden sowohl Verhandlungen mit Banken als auch staatliche Zinszuschüsse versprochen

und vereinzelt haben auch Landeshauptleute versprochen, eigene Refundierungs -  und

Unterstützungsaktionen zu schaffen, damit niemand aus finanziellen Gründen vom Studium

abgehalten werde (nach der steirischen Landtagswahl hat man allerdings davon weniger gehört).

 

Die beigefügte Berechnung geht von einem dieser Versprechen aus und die unterzeichneten

Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie weit sind die Kreditförderungs Maßnahmen der Regierung gediehen, mit denen die

     Studiengebühren ,,abgefedert" werden sollen?

 

2. Erhalten solche Förderungen nur Studierende oder auch deren Eltern?

 

3. Ist es ein Widerspruch, dass Studierenden bzw. deren Eltern eine Verschuldung zum Zweck

    der Studienfinanzierung empfohlen wird während die Regierung für den Staat

    Schuldenfreiheit als wichtigstes Ziel propagiert und anstrebt?

 

4. Hat die Frau LH Klasnic mit Ihnen über die speziellen steirischen Abfederungs Massnahmen

     gegen die Studiengebühren gesprochen bzw. sind Ihnen konkrete Unterstützungs

     Massnahmen des Landes Steiermark bekannt?

 

5. Haben solche Gespräche auch noch nach der Steirischen Landtagswahl stattgefunden und

    wenn ja, wann?

 

6. Entspricht das beigefügte Berechnungsmodell den Vorhaben des Ministeriums oder weicht es

     davon ab und wenn es abweicht, in welcher Hinsicht?

 

7. Bis wann ist mit rechtlich fundierten Regelungen hinsichtlich der Kreditstützungen zu

     rechnen?

                So hilft der Staat den Studenten                                                     Sej 10.2000

 

Studiengebühr pro Semester 5.000, Bank - Kreditzinssatz 7%

Variante a, Normaler Bankkredit

Variante b, von den Kreditzinsen übernimmt 2% der Staat

                                                                                              Bankschulden      nach

                                               Summe Studiengebühren   a)                            b)

nach 1 Jahr                           10.000                                    10.531                    10.378

nach 2 Jahren                       20.000                                    21.812                    21.282

nach 3 Jahren                       30.000                                    33.897                    32.737

nach 4 Jahren                       40.000                                    46.842                    44.773

nach 5 Jahren                       50.000                                    60.710                    57.417

nach 6 Jahren                       60.000                                    75.565                    70.702

nach 7 Jahren                       70.000                                    91.478                    84.660

 

Der Staat leistet damit die enorme Unterstützung von

91.478 - 84.660 = 6.818 öS !