1846/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Hormon - und Antibiotikabelastung des österreichischen Grundwassers
In Österreich werden rund 50 % des Trinkwassers aus Grundwasser entnommen. In einzelnen
Regionen ist die Bevölkerung zur Gänze auf die Grundwasserversorgung angewiesen. Rund
200.000 Menschen leben dabei in Gebieten mit Grundwasserbelastungen.
Seit Jahren werden Nitrat - und Pflanzenschutzmittelbelastungen, insbesondere in den
Intensivlandwirtschaftsgebieten festgestellt. Die an sich im Wasserrechtsgesetz vorgesehene
Möglichkeit nach Abgrenzung von Sanierungsgebieten darauf aufbauende
Sanierungsprogramme zu verordnen, wurde bis heute nicht genutzt.
Angesichts der Methoden, die jetzt im Zusammenhang mit der Schweine - und
Massentierhaltung in Österreich zu Tage getreten sind, und die offensichtlich seit Jahren in
Österreich Praxis sind, ist die Frage von Antibiotika - und Hormonbelastungen des
österreichischen Grundwassers in neuem Licht zu sehen. Die zum Teil gesetzliche bzw. zum
Großteil ungesetzliche Verfütterung von Antibiotika und Hormonen und anderen illegalen
Substanzen, bzw. deren sonstige Applikation führt dazu, dass auch Gülle und Mist Hormone
enthalten, die nach der Aufbringung potentiell in das Grundwasser gelangen können.
In Österreich liegen zum Problemkreis zugelassener und illegaler Hormone bzw. Antibiotika
im Grundwasser bislang keinerlei flächendeckende Untersuchungen vor. Lediglich
östrogenwirksame Stoffe werden (zurückgehend auf eine Initiative des Umweltausschusses)
derzeit im Rahmen eines wissenschaftlichen Konsortiums untersucht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus Sorge um die Grund - und Trinkwasserqualität
in unserem Land an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche Grundwassersanierungsgebiete wurden bisher von Ihnen abgegrenzt?
2. Welche Regionen werden von Ihrem Ressort als sanierungsbedürftig ausgewiesen?
3. Warum werden nicht neue Grundwassersanierungsgebiete auf Grund der
vorliegenden Daten abgegrenzt?
4. Wann werden Sie Maßnahmenverordnungen zur verbesserten Grundwasserqualität
endlich erlassen?
5. Ist es richtig, daß die EU - Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich wegen Nicht - Einhaltung der Nitratrichtlinie und ähnlicher Bestimmungen
anstrebt?
6. Was unternehmen Sie, um ein derartiges Verfahren zu vermeiden?
7. Halten Sie diese Maßnahmen für ausreichend?
8. Könne Sie eine Versorgung aller österreichischer Haushalte mit einwandfreiem
Trinkwasser sicherstellen?
9. Wenn Nein, warum nicht?
10. Welche Untersuchungen wurden bisher auf Hormon - und Antibiotikabelastungen von
zugelassenen Substanzen im Grundwasser in Österreich durchgeführt?
11. Welche Untersuchungen wurden bisher auf Hormon - und Antibiotikabelastungen von
nicht zugelassenen Substanzen im Grundwasser in Österreich durchgeführt?
12. Mit welchen Ergebnis (für 1996, 1997, 1998,1999, 2000)?
13. Halten Sie Untersuchungen über Hormon - und Antibiotikabelastungen im
Grundwasser in Intensivlandwirtschaftsgebieten mit intensiver Tierhaltung nicht für
erforderlich?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Können Sie aus heutiger Sicht die Antibiotika - und Hormonfreiheit des
österreichischen Grundwassers garantieren?
16. Wenn ja, auf Grund welcher Daten?
17. Wie beurteilen Sie den Vorschlag der EU - Kommission 32 wassergefährdende Stoffe
aus dem Verkehr zu ziehen, darunter 11 als gefährlich eingestufte Stoffe?
18. In wie weit werden die von der EU genannten als prioritär wassergefährdenden Stoffe
im österreichischen Grundwasser untersucht?
19. Wie stehen Sie dazu, die genannten 32 prioritären Stoffe in Österreich so rasch als
möglich aus dem Verkehr zu ziehen?