1846/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Hormon -  und Antibiotikabelastung des österreichischen Grundwassers

 

 

 

In Österreich werden rund 50 % des Trinkwassers aus Grundwasser entnommen. In einzelnen

Regionen ist die Bevölkerung zur Gänze auf die Grundwasserversorgung angewiesen. Rund

200.000 Menschen leben dabei in Gebieten mit Grundwasserbelastungen.

 

Seit Jahren werden Nitrat -  und Pflanzenschutzmittelbelastungen, insbesondere in den

Intensivlandwirtschaftsgebieten festgestellt. Die an sich im Wasserrechtsgesetz vorgesehene

Möglichkeit nach Abgrenzung von Sanierungsgebieten darauf aufbauende

Sanierungsprogramme zu verordnen, wurde bis heute nicht genutzt.

 

Angesichts der Methoden, die jetzt im Zusammenhang mit der Schweine -  und

Massentierhaltung in Österreich zu Tage getreten sind, und die offensichtlich seit Jahren in

Österreich Praxis sind, ist die Frage von Antibiotika -  und Hormonbelastungen des

österreichischen Grundwassers in neuem Licht zu sehen. Die zum Teil gesetzliche bzw. zum

Großteil ungesetzliche Verfütterung von Antibiotika und Hormonen und anderen illegalen

Substanzen, bzw. deren sonstige Applikation führt dazu, dass auch Gülle und Mist Hormone

enthalten, die nach der Aufbringung potentiell in das Grundwasser gelangen können.

 

In Österreich liegen zum Problemkreis zugelassener und illegaler Hormone bzw. Antibiotika

im Grundwasser bislang keinerlei flächendeckende Untersuchungen vor. Lediglich

östrogenwirksame Stoffe werden (zurückgehend auf eine Initiative des Umweltausschusses)

derzeit im Rahmen eines wissenschaftlichen Konsortiums untersucht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus Sorge um die Grund -  und Trinkwasserqualität

in unserem Land an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

 

1. Welche Grundwassersanierungsgebiete wurden bisher von Ihnen abgegrenzt?

 

2. Welche Regionen werden von Ihrem Ressort als sanierungsbedürftig ausgewiesen?

 

3. Warum werden nicht neue Grundwassersanierungsgebiete auf Grund der

     vorliegenden Daten abgegrenzt?

 

4. Wann werden Sie Maßnahmenverordnungen zur verbesserten Grundwasserqualität

     endlich erlassen?

 

5. Ist es richtig, daß die EU - Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen

     Österreich wegen Nicht - Einhaltung der Nitratrichtlinie und ähnlicher Bestimmungen

     anstrebt?

 

6. Was unternehmen Sie, um ein derartiges Verfahren zu vermeiden?

 

7. Halten Sie diese Maßnahmen für ausreichend?

 

8. Könne Sie eine Versorgung aller österreichischer Haushalte mit einwandfreiem

     Trinkwasser sicherstellen?

 

9. Wenn Nein, warum nicht?

 

10. Welche Untersuchungen wurden bisher auf Hormon -  und Antibiotikabelastungen von

       zugelassenen Substanzen im Grundwasser in Österreich durchgeführt?

 

11. Welche Untersuchungen wurden bisher auf Hormon -  und Antibiotikabelastungen von

       nicht zugelassenen Substanzen im Grundwasser in Österreich durchgeführt?

 

12. Mit welchen Ergebnis (für 1996, 1997, 1998,1999, 2000)?

 

13. Halten Sie Untersuchungen über Hormon -  und Antibiotikabelastungen im

       Grundwasser in Intensivlandwirtschaftsgebieten mit intensiver Tierhaltung nicht für

       erforderlich?

14. Wenn nein, warum nicht?

 

15. Können Sie aus heutiger Sicht die Antibiotika -  und Hormonfreiheit des

       österreichischen Grundwassers garantieren?

 

16. Wenn ja, auf Grund welcher Daten?

 

17. Wie beurteilen Sie den Vorschlag der EU - Kommission 32 wassergefährdende Stoffe

       aus dem Verkehr zu ziehen, darunter 11 als gefährlich eingestufte Stoffe?

 

18. In wie weit werden die von der EU genannten als prioritär wassergefährdenden Stoffe

       im österreichischen Grundwasser untersucht?

 

19. Wie stehen Sie dazu, die genannten 32 prioritären Stoffe in Österreich so rasch als

       möglich aus dem Verkehr zu ziehen?