1847/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die umweltpolitische Effizienz der EMAS - Zertifizierung
Die Frage, ob und wieweit staatlicher Umweltschutz und Nachbarschutz für die von den
Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten Betroffenen durch private Umweltleistung
in Eigenverantwortung und Selbstkontrolle ersetzt werden kann, ohne erreichte Vorsorge - und
Schutzstandards zu gefährden, beschäftigt zunehmend Wissenschaft und Politik. Der
"Rückzug des Ordnungsrechts“ und "Staat oder Privat“ sind Beispiele einschlägiger
Seminarthemen.
Ein wesentliches Instrument der privaten Umweltleistung in Eigenverantwortung und
Selbstkontrolle ist das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Derzeit sind die Rechtsgrundlagen für die Teilnahme an
diesem System noch die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 und
das österreichische "Begleitgesetz“ zu dieser unmittelbar anwendbaren EG - Verordnung,
nämlich das Umweltgutachter - und Standortverzeichnisgesetz - UGStVG. BGBl Nr.622/1995.
Eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des EMAS - Systems ist sowohl auf
Gemeinschaftsebene als auch in Österreich in Vorbereitung.
In diesem Zusammenhang interessieren die Erfahrungen, die in Österreich mit der Beteiligung
an diesem System gemacht wurden, insbesondere ob und wieweit die freiwillige Teilnahme
am EMAS - System behördliche Kontrolltätigkeiten ersetzen konnten bzw. in Zukunft ersetzen
könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Unternehmen unterliegen der Gewerbeordnung oder dem
Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen?
2. Wieviele Unternehmen bzw. Betriebsstandorte haben sich bisher in Österreich am
EMAS - System beteiligt und wurden in das Standortverzeichnis eingetragen?
3. Wie hoch ist die Beteiligung im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der EU
(beispielsweise)?
4. Gibt es einen Mitgliedstaat der EU, in dem das EMAS - System nicht angewendet
wird?
5. Wie hoch ist in Österreich die Beteiligung an einer Zertifizierung nach ISO 14000?
6. Wie hoch ist in der EU die Beteiligung an einer Zertifizierung nach ISO 14000 im
Vergleich zur Beteiligung an EMAS?
7. In wievielen Fällen wurde in Österreich im Zusammenhang mit der Beteiligung an
dem EMAS - System eine finanzielle Förderung gewährt?
8. Wie hoch ist bis jetzt die Förderung, die im Zusammenhang mit der Beteiligung am
EMAS - System insgesamt gewährt wurde?
9. In wievielen Fällen wurde der österreichischen Eintragungsstelle von Behörden
mitgeteilt, dass ein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften am Standort
vorliegt und sohin ein Eintragungshindernis besteht?
10. In wievielen Fällen hat sich nach Vorlage einer vom zugelassenen Umweltgutachter
für gültig erklärten Umwelterklärung herausgestellt, dass ein Verstoß gegen
einschlägige Umweltvorschriften und somit ein Eintragungshindernis vorliegt?
11. Wird bei der internen Betriebsprüfung (Art. 3, Buchstabe b, Art. 4 Abs. 1 und
Anhang I Teil C und Anhang II der EMAS - Verordnung) geprüft, ob ein Verstoß
gegen
Umweltvorschriften vorliegt?
12. Prüfen die zugelassenen Umweitgutachter vor Gültigerklärung der Umwelterklärung,
ob ein Verstoß gegen Umweltvorschriften vorliegt?
13. Prüfen die zugelassenen Umweltgutachter vor Gültigerklärung der Umwelterklärung,
ob die Bescheidauflagen eingehalten werden?
14. Prüfen die zugelassenen Umweltgutacher vor Gültigerklärung der Umwelterklärung,
ob die gemäß § 74 Abs. 2 GewO wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung der
vorgeschriebenen Auflagen nicht hinreichend geschützt sind?
15. Hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Umweltgutachter (Anhang III/A/5 der EMAS -
V) schon einmal dazu geführt, dass die Fortführung der gutachterlichen Tätigkeit
gemäß § 11 Abs. 2 UGStVG ganz oder teilweise untersagt wurde? Wenn ja, wie oft
und aus welchem Grund?