1850/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Entwurf eines Kinderbetreuungsgeld - Gesetzes
Sozialminister Mag. Herbert Haupt hat in der Sitzung des Familienausschusses vom 2.
November 2000 gegenüber den Abgeordneten angekündigt, daß ein fertiger Gesetzesentwurf
zum Kinderbetreuungsgeld im Jänner 2001 von der Bundesregierung zur Begutachtung
ausgesendet werde. Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat hingegen am 9. Jänner 2001
festgestellt, daß Wirtschaftsminister Bartenstein und Sozialminister Haupt ein Konzept
(Punktation) zum Kinderbetreuungsgeld bis Ende März 2001 erarbeiten sollen. FPÖ -
Klubobmann Ing. Peter Westenthaler und ÖVP - Klubobmann Dr. Andreas Khol verlangten am
8. Jänner 2001 einen ,,Kassasturz" des Familienlastenausgleichsfonds, obwohl Sozialminister
Haupt bereits in einer schriftlichen Budgetanfragebeantwortung vom 17. November 2000 die
finanzielle Entwicklung des FLAF von 2001 bis 2003 - aufgeschlüsselt nach Ausgaben,
Einnahmen, Überschüssen und Vermögen - basierend auf den Prognosen des
Wirtschaftsforschungsinstitutes von Juni 2000 vorgelegt hatte. In einer weiteren schriftlichen
Anfragebeantwortung, ebenfalls vom 17. November 2000, stellte Sozialminister Haupt fest,
daß das geplante Kinderbetreuungsgeld zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds
finanziert werde und gab die unmittelbaren Kosten für 2002 mit rund 11,7 Mrd. öS und im
Vollausbau (2005) mit 17,9 Mrd. öS an.
Entgegen den anfänglichen Versprechungen bis Ende Jänner 2001 einen Gesetzesentwurf
zum Kinderbetreuungsgeld vorzulegen, liegt bis heute, 1. Februar 2001, weder ein
Gesetzesentwurf noch ein Konzept vor. In jeder Hinsicht ist ein Kinderbetreuungsgeld -
Modell unklar.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wann ist nunmehr mit dem tatsächlichen Vorliegen eines Gesetzesentwurfs zum
Kinderbetreuungsgeld zu rechnen?
2. Wird das geplante Kinderbetreuungsgeld tatsächlich zur Gänze aus dem
Familienlastenausgleichsfonds finanziert?
3. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten des geplanten Kinderbetreuungsgeldes?
4. Wann soll das Kinderbetreuungsgeld - Gesetz tatsächlich in Kraft treten? Wird dieses
Gesetz auch rückwirkend - wie von FPÖ - Generalsekretärin Theresia Zierler laut
Magazin ,,News“, Ausgabe 19/00 vom 11.5.2000 angekündigt - für die Betroffenen
ab 1. Juli 2000 gelten?
5. Wie sieht die finanzielle Entwicklung des FLAF von 2001 bis einschließlich 2005 -
aufgeschlüsselt nach Ausgaben, Einnahmen, Überschüssen und Vermögen - auf
Basis der zuletzt vorliegenden Konjunkturprognose des österreichischen Instituts für
Wirtschaftsforschung vom Dezember 2000 aus?
6. Sind durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab dem Jahr 2002 die
anderen wichtigen familienpolitischen Leistungen, wie Familienbeihilfe, Schüler -
und Lehrlingsfreifahrten, Fahrtenbeihilfe für Schüler und Lehrlinge, Schulbuch -
Aktion usw. auf Dauer sichergestellt?