1852/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
der Abgeordneten Gerhard Reheis, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schließung von Bezirksgerichten in Tirol
Aus Medienberichten war in letzter Zeit immer wieder zu entnehmen, dass es im Zuge einer
Umstrukturierung der Gerichtsorganisation durch das Bundesministerium für Justiz zu
Schließungen und Zusammenlegungen von Bezirksgerichten kommt. In diese Pläne sollen
unter anderem auch die Schließung der Bezirksgerichte Landeck, Reutte, Silz, Hall Telfs und
Zell am Ziller einbezogen sein. Die Bevölkerung in den betreffenden Regionen ist durch diese
Pressemeldungen ziemlich verunsichert, da gerade für Bewohner abgelegener ländlicher
Gebiete enorme Nachteile und Verschlechterungen zu befürchten sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Bezirksgerichte sind in Tirol aufgrund der Strukturänderungen konkret
bedroht ?
2. Wurden bezüglich Schließung und Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Tirol
schon Gespräche seitens des Bundesministeriums mit dem Land Tirol aufgenommen?
3. Wenn ja gibt es schon konkrete Ergebnisse?
4. Wie hoch beläuft sich die Kostenersparnis aufgrund der Schließung und
Zusammenlegung von
Bezirksgerichten in Tirol?
5. Gibt es im Zuge der Umstrukturierung der Gerichtsorganisation auch Pläne für
Änderungen in der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte?
6. Was passiert mit den Mitarbeitern der von der Schließung betroffenen
Bezirksgerichte?
7. Wurden die Mitarbeiter diesbezüglich schon informiert?
8. Welche, der von der Schließung bedrohten Bezirksgerichte wurden in den letzten 10
Jahren renoviert?
9. Wie hoch beliefen sich hiefür die Kosten?
10. In welchem Ausmaß, gereiht nach betroffenen Gerichten und Kalenderjahren, wurde
von der rechtsuchenden Bevölkerung die Beratungsleistung dieser Gerichte im
Rahmen der Amtstage in Anspruch genommen?
11. Wieviele Beratungen, gereiht nach betroffenem Bezirksgericht und Kalenderjahr,
fanden im Bereich des Familien - und Eherechtes statt?
12. Welches statistische Datenmaterial über die Inanspruchnahme der
Beratungsleistungen der betroffenen Bezirksgeriche wurde den Überlegungen zur
Umstrukturierung der Gerichtsorganisation zugrunde gelegt?
13. Wurden Erhebungen durchgeführt, inwieweit die genannten Beratungen einer
Erhöhung der Anzahl von streitigen und außerstreitigen Verfahren entgegenwirken?
14. Wurden die Auswirkungen der Schließung von Bezirksgerichten auf eine mögliche
Erhöhung der anhängigen Gerichtsverfahren überprüft?
15. In welchem durchschnittlichen Ausmaß, bezogen auf den jeweilig betroffenen
Gerichtssprengel, erhöhen sich die Anfahrtswege der rechtsuchenden Bevölkerung?