1861/J XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
Anfrage
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Schließung von Bezirksgerichten
Einem Artikel der “Welser Rundschau” vom 25. Jänner 2001 (Beilage) ist unter der
Überschrift “Bezirksgerichten soll bald die letzte Stunde schlagen” zu entnehmen,
daß das Bundesministerium für Justiz die Zahl der Eingangsgerichte von derzeit 213
auf 64 reduzieren will. Zu den Eingangsgerichten zählen Landesgerichte und
Bezirksgerichte. “Die Tage eines Großteils der 192 Bezirksgerichte sind gezählt -
auch jene von Lambach, Grieskirchen und Eferding. Bemessungsgrundlage ist die
Zahl der Richter - und die ist nach dem Plan des Ministeriums an allen drei
Bezirksgerichten zu klein für eine Weiterführung.” Diese Information soll der
Bundesminister für Justiz anläßlich der Bestellung der neuen leitenden
Staatsanwältin in Wels in seiner Rede weitergegeben haben.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
A n f r a g e
1. können Sie den Inhalt dieses Artikels bestätigen?
2. Welche Bezirksgerichte in Oberösterreich sollen laut Plan Ihres Ministeriums von
einer Schließung betroffen sein?
3. In welchem Zeitraum sollen diese Bezirksgerichte geschlossen werden?
4. Können Sie sich vorstellen, Bezirksgerichte durch die Übertragung anderer
Aufgaben aufzuwerten und damit Schließungen zu vermeiden?
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