1861/J XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend die Schließung von Bezirksgerichten

 

 

Einem Artikel der “Welser Rundschau” vom 25. Jänner 2001 (Beilage) ist unter der

Überschrift “Bezirksgerichten soll bald die letzte Stunde schlagen” zu entnehmen,

daß das Bundesministerium für Justiz die Zahl der Eingangsgerichte von derzeit 213

auf 64 reduzieren will. Zu den Eingangsgerichten zählen Landesgerichte und

Bezirksgerichte. “Die Tage eines Großteils der 192 Bezirksgerichte sind gezählt -

auch jene von Lambach, Grieskirchen und Eferding. Bemessungsgrundlage ist die

Zahl der Richter - und die ist nach dem Plan des Ministeriums an allen drei

Bezirksgerichten zu klein für eine Weiterführung.” Diese Information soll der

Bundesminister für Justiz anläßlich der Bestellung der neuen leitenden

Staatsanwältin in Wels in seiner Rede weitergegeben haben.

 

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

A n f r a g e

 

1. können Sie den Inhalt dieses Artikels bestätigen?

 

2. Welche Bezirksgerichte in Oberösterreich sollen laut Plan Ihres Ministeriums von

     einer Schließung betroffen sein?

 

3. In welchem Zeitraum sollen diese Bezirksgerichte geschlossen werden?

 

4. Können Sie sich vorstellen, Bezirksgerichte durch die Übertragung anderer

     Aufgaben aufzuwerten und damit Schließungen zu vermeiden?