1884/J XXI.GP
Eingelangt am: 12-02-2001
der Abgeordneten Glawischnig Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Privatstiftung Leopold
In Zusammenhang mit Ihrer Anfragebeantwortung zur Privatstiftung Leopold vom 8.
Jänner 2001 sind für uns noch einige Fragen offen geblieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche Rahmenbedingungen bzw. welche Prämissen haben sich seit der
Beschlussfassung des Bundesgesetzes zur Finanzierung des Erwerbs der
„Sammlung Leopold“ geändert, sodass ein operativ ausgeglichener Budgetvollzug
nicht mehr erreichbar erscheint?
2) Aus welchen Gründen musste die Besucherschätzung revidiert werden?
3) Wurde die Ausgabenstruktur der geänderten Einnahmenerwartung angepasst
bzw. welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen?
4) Durch welche Art von effizienter Betriebsführung des Museums wird eine
sparsame Gebarung gewährleistet werden? Welche organisatorischen Reformen
werden initiiert?
5) In welcher Höhe werden Subventionen in einer mittelfristigen Planung (bis 5
Jahre) beansprucht werden? Welche Planungsrechnungen liegen den erwarteten
Ergebnissen zugrunde?
6) Der Erwerb der Sammlung Leopold durch die Republik Österreich erfolgte aus
Budgetmitteln. Warum wird der Geltungsbereich des Restitutionsgesetzes nicht
ausgeweitet bzw. warum erfolgt keine den Intentionen des Gesetzgebers
entsprechende Beschlussfassung durch die vom Bund entsandten
Vorstandsmitglieder?