1935/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.2.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Ihre Anfragebeantwortung (518/AB) der Anfrage betr. „autonome

Polizisten“ (486 J/ XXI. GP.)

 

 

In Beantwortung der bezeichneten parlamentarischen Anfrage 486 J/XXI. GP. wurde

seitens des Innenressorts festgestellt, daß unter anderem der Polizist mit der

Dienstnummer 4401 an der den Gegenstand der Anfrage bildenden Amtshandlung

am 3.3.2000 teilnahm.

 

Vor Gericht hat eben dieser Polizist ausgesagt, daß er nicht am Geschehen beteiligt

war bzw. überhaupt nicht am behaupteten Ort anwesend war.

 

Ferner wurde im Zuge der diesbezüglichen Hauptverhandlung vom 26.01.2001

seitens der als Zeugen unter Wahrheitspflicht vernommenen Polizisten ausgesagt,

daß die den Gegenstand des Gerichtsverfahrens bildenden Handlungen nicht nur

von einem durch den Grünen Parlamentsklub beauftragten Kamerateam

dokumentiert wurden, sondern auch von einem Filmteam der Polizei selbst.

 

Das im Auftrag der Grünen hergestellte Dokumentationsmaterial wurde

selbstverständlich unverzüglich dem Gericht als Beweismaterial zur Verfügung

gestellt und erweist sich im konkreten Verfahren als überaus wichtig. Aufgrund des

Aufnahmewinkels sind jedoch auf dem Material des Grünen Klubs einige wesentliche

Details nicht erkennbar: so stehen etwa in der Frage, wann und in welcher Art und

Weise die vermummten Polizisten sich als Exekutivorgane zu erkennen gaben, nur

einander widersprechende Aussagen gegeneinander.

 

Auf dem vom Grünen Klub an das Gericht ausgehändigten Filmmaterial ist die

Tätigkeit des Zweiten - mutmaßlich von der Polizei beauftragten - Kamerateams

dokumentiert und erkennbar. Umso unerklärlicher ist es, daß nunmehr im

gerichtlichen Verfahren auf die Frage nach dem Verbleib dieses Beweismaterials

angegeben wurde, daß dieses Material irrtümlich vernichtet wurde.

 

In einem strafgerichtlichen Verfahren, bei welchem es um einen schwerwiegenden

Schuldvorwurf gegen Personen geht, verwundert es in höchstem Ausmaß, daß

derart wichtiges Material seitens der Exekutive nicht besser gesichert wird, um der

gerichtlichen Wahrheitsfindung zu dienen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Hat der Polizist mit der Dienstnummer 4401 an der gegenständlichen

    Amtshandlung teilgenommen? Wenn ja, wie erklären Sie seine Aussagen vor

    Gericht? Wenn nein, wie erklären Sie die Angaben in der Anfragebeantwortung

    518/AB vom 12. Mai 2000 des Bundesministeriums für Inneres?

 

2. Das Grüne Filmmaterial hat die Anwesenheit eines zweiten Kamerateams

     festgehalten. Ist Ihnen bekannt, um welches Team es sich handelte bzw. in

     wessen Auftrag dieses Filmmaterial angefertigt wurde? Wenn ja, in wessen?

 

3. Gab es eine Beauftragung eines Filmteams seitens der Einsatzleitung während

     der Donnerstagsdemonstration, die parallel zum Opernball stattfand? Wenn ja,

     vom wem stammt der Auftrag? Wenn nein, kann es sich um ein auftragsloses

     Vorgehen von Exekutivorganen handeln?

 

4. Wer entscheidet innerhalb der Exekutive normalerweise über den Einsatz von

    Dokumentarteams?

 

5. Wie erklären Sie, daß derart wichtiges Beweismaterial in den Händen der

    Exekutive verschwindet?

 

6. Ist Ihnen bekannt, wer zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund das nun

    verschwundene Material vernichtet hat bzw. in wessen Verantwortung das

    Material verschwunden ist?

 

7. Wie ist mit Beweisgegenständen, die für ein laufendes Strafverfahren von

    Bedeutung sind, normalerweise umzugehen? Bestehen diesbezüglich interne

    Richtlinien? Wie lauten diese?

 

8. Wurden die internen Richtlinien im konkreten Fall verletzt? Wenn ja, wer hat dies

    zu verantworten und welche Konsequenzen wurden seitens des Ressorts

    diesbezüglich gesetzt?

 

    Bereits unmittelbar nach jenen Vorfällen, die nunmehr den Gegenstand des

    Gerichtsverfahren bilden, haben die Grünen Abgeordneten Öllinger und Petrovic

    das im Auftrag des Grünen Parlamentsklubs angefertigte Filmmaterial der

    Medienöffentlichkeit präsentiert. Bei dieser Pressekonferenz waren offenbar

    Vertreter der Exekutive anwesend, welche das Fernsehgerät im Grünen Klub

    fotografierten und einzelne dieser qualitativ überaus schlechten Fotografien zur

    Begründung eines weiteren Strafverfahrens gegen eine anwesende Person

    wegen Unterdrückung von Beweismaterial machten.

9.   Wie kann es sein, daß die Exekutive selbst Filmaufnahmen anfertigen läßt, diese

      dann nicht entsprechend sichert und ohne ein ursprünglich vorhandenes

      Beweismaterial auf der Basis qualitativ unzulänglicher Fotografien einer Person

      ein Strafverfahren „anhängt“. Was werden Sie diesbezüglich veranlassen?

 

10. Ist die Exekutive technisch überhaupt in der Lage, haltbares Beweismaterial

       herzustellen oder benötigt das Innenressort in Zukunft die Hilfe des Grünen

       Parlamentsklubs, um Beweismaterial herzustellen, das dann nicht verschwindet?