1935/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.2.2001
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ihre Anfragebeantwortung (518/AB) der Anfrage betr. „autonome
Polizisten“ (486 J/ XXI. GP.)
In Beantwortung der bezeichneten parlamentarischen Anfrage 486 J/XXI. GP. wurde
seitens des Innenressorts festgestellt, daß unter anderem der Polizist mit der
Dienstnummer 4401 an der den Gegenstand der Anfrage bildenden Amtshandlung
am 3.3.2000 teilnahm.
Vor Gericht hat eben dieser Polizist ausgesagt, daß er nicht am Geschehen beteiligt
war bzw. überhaupt nicht am behaupteten Ort anwesend war.
Ferner wurde im Zuge der diesbezüglichen Hauptverhandlung vom 26.01.2001
seitens der als Zeugen unter Wahrheitspflicht vernommenen Polizisten ausgesagt,
daß die den Gegenstand des Gerichtsverfahrens bildenden Handlungen nicht nur
von einem durch den Grünen Parlamentsklub beauftragten Kamerateam
dokumentiert wurden, sondern auch von einem Filmteam der Polizei selbst.
Das im Auftrag der Grünen hergestellte Dokumentationsmaterial wurde
selbstverständlich unverzüglich dem Gericht als Beweismaterial zur Verfügung
gestellt und erweist sich im konkreten Verfahren als überaus wichtig. Aufgrund des
Aufnahmewinkels sind jedoch auf dem Material des Grünen Klubs einige wesentliche
Details nicht erkennbar: so stehen etwa in der Frage, wann und in welcher Art und
Weise die vermummten Polizisten sich als Exekutivorgane zu erkennen gaben, nur
einander widersprechende Aussagen gegeneinander.
Auf dem vom Grünen Klub an das Gericht ausgehändigten Filmmaterial ist die
Tätigkeit des Zweiten - mutmaßlich von der Polizei beauftragten - Kamerateams
dokumentiert und erkennbar. Umso unerklärlicher ist es, daß nunmehr im
gerichtlichen Verfahren auf die Frage nach dem Verbleib dieses Beweismaterials
angegeben wurde, daß dieses Material irrtümlich vernichtet wurde.
In einem strafgerichtlichen Verfahren, bei welchem es um einen schwerwiegenden
Schuldvorwurf gegen Personen geht, verwundert es in höchstem Ausmaß, daß
derart wichtiges Material seitens der Exekutive nicht besser gesichert wird, um der
gerichtlichen Wahrheitsfindung zu dienen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat der Polizist mit der Dienstnummer 4401 an der gegenständlichen
Amtshandlung teilgenommen? Wenn ja, wie erklären Sie seine Aussagen vor
Gericht? Wenn nein, wie erklären Sie die Angaben in der Anfragebeantwortung
518/AB vom 12. Mai 2000 des Bundesministeriums für Inneres?
2. Das Grüne Filmmaterial hat die Anwesenheit eines zweiten Kamerateams
festgehalten. Ist Ihnen bekannt, um welches Team es sich handelte bzw. in
wessen Auftrag dieses Filmmaterial angefertigt wurde? Wenn ja, in wessen?
3. Gab es eine Beauftragung eines Filmteams seitens der Einsatzleitung während
der Donnerstagsdemonstration, die parallel zum Opernball stattfand? Wenn ja,
vom wem stammt der Auftrag? Wenn nein, kann es sich um ein auftragsloses
Vorgehen von Exekutivorganen handeln?
4. Wer entscheidet innerhalb der Exekutive normalerweise über den Einsatz von
Dokumentarteams?
5. Wie erklären Sie, daß derart wichtiges Beweismaterial in den Händen der
Exekutive verschwindet?
6. Ist Ihnen bekannt, wer zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund das nun
verschwundene Material vernichtet hat bzw. in wessen Verantwortung das
Material verschwunden ist?
7. Wie ist mit Beweisgegenständen, die für ein laufendes Strafverfahren von
Bedeutung sind, normalerweise umzugehen? Bestehen diesbezüglich interne
Richtlinien? Wie lauten diese?
8. Wurden die internen Richtlinien im konkreten Fall verletzt? Wenn ja, wer hat dies
zu verantworten und welche Konsequenzen wurden seitens des Ressorts
diesbezüglich gesetzt?
Bereits unmittelbar nach jenen Vorfällen, die nunmehr den Gegenstand des
Gerichtsverfahren bilden, haben die Grünen Abgeordneten Öllinger und Petrovic
das im Auftrag des Grünen Parlamentsklubs angefertigte Filmmaterial der
Medienöffentlichkeit präsentiert. Bei dieser Pressekonferenz waren offenbar
Vertreter der Exekutive anwesend, welche das Fernsehgerät im Grünen Klub
fotografierten und einzelne dieser qualitativ überaus schlechten Fotografien zur
Begründung eines weiteren Strafverfahrens gegen eine anwesende Person
wegen Unterdrückung
von Beweismaterial machten.
9. Wie kann es sein, daß die Exekutive selbst Filmaufnahmen anfertigen läßt, diese
dann nicht entsprechend sichert und ohne ein ursprünglich vorhandenes
Beweismaterial auf der Basis qualitativ unzulänglicher Fotografien einer Person
ein Strafverfahren „anhängt“. Was werden Sie diesbezüglich veranlassen?
10. Ist die Exekutive technisch überhaupt in der Lage, haltbares Beweismaterial
herzustellen oder benötigt das Innenressort in Zukunft die Hilfe des Grünen
Parlamentsklubs, um Beweismaterial herzustellen, das dann nicht verschwindet?