1939/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.2.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Mordverfahren gegen Dr. Heinrich Gross
In der Causa des unter Mordverdacht stehenden Gerichtspsychiaters
Dr. Heinrich Gross, der während der NS - Herrschaft in Österreich als Arzt am
Kinder - Euthanasie - Programm in der Mordanstalt Spiegelgrund verantwortlich
mitgewirkt hat, wurde am 21. März 2000 in Wien der Strafprozess eröffnet und kurz
nach Verhandlungsbeginn, nachdem ein Gerichtspsychiater in einem Gutachten bei
Dr. Gross Ansätze von Demenz festgestellt hatte, wegen Verhandlungsunfähigkeit
wieder unterbrochen.
In der Folge wurde laut Medienberichten ein zweites medizinisches Gutachten eines
Schweizer Sachverständigen eingeholt, das angeblich die Prozessunfähigkeit von
Dr. Gross untermauert haben soll.
Nach unseren Informationen ist es bisher zu keinen weiteren Versuchen, die
Strafverhandlung gegen Dr. Gross wieder aufzunehmen, gekommen, wohl aber hat
Dr. Gross über seinen Anwalt in mehreren Fällen zivilrechtliche Verfahren gegen
Personen angestrengt, die öffentlich seine Rolle als Euthanasie - Arzt an der
Mordanstalt Spiegelgrund erörtert haben.
Im Herbst 2000 haben deshalb auch Angehörige der Opfer vom Spiegelgrund eine
Petition an die EU - Kommission und das EU - Parlament gerichtet, in der sie
anscheinend Klage über Justiz und Parteien in Österreich, die jahrzehntelang
Dr. Gross nicht nur nicht strafrechtlich verfolgt, sondern sogar in Schutz genommen
bzw. beschäftigt und geehrt haben, führten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie lautet der Beschluss bzw. die Verfügung des vorsitzführenden Richters in
der Hauptverhandlung vom 21. März 2000 betreffend die
Verhandlungsunfähigkeit von Dr. Gross und die Unterbrechung der
Verhandlung?
2) Wie lautet der Inhalt des Gutachtens des Schweizer Sachverständigen, der in
der Folge für
ein weiteres Gutachten herangezogen wurde?
3) Welche weiteren Verfügungen wurden im Mordprozess Dr. Gross vom Gericht
bzw. den Justizbehörden getroffen?
4) Wurde Dr. Gross seit der abgebrochenen Verhandlung am 21. März 2000
neuerlich bzw. persönlich auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht?
4a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
5) Wurde vom Gericht ein neuerlicher Verhandlungstermin anberaumt?
5a) Wenn nein, warum nicht?
6) Ist mit einem weiteren Verhandlungsversuch noch zu rechnen?
6a) Wenn ja, wann?
6b) Wenn nein, wird die Einstellung des Verfahrens beantragt?
7) Warum wird eine Verhandlungsführung ohne die Anwesenheit von Dr. Gross
ausgeschlossen, während zivilrechtliche Klagen des angeblich dementen und
verhandlungsunfähigen Dr. Gross gegen seine Kritiker möglich sind?
8) Befinden sich weiterhin Teile der sterblichen Überreste vom „Gedenkraum“
der Pathologie des PKH Baumgartner Höhe in den Händen der
Gerichtsmedizin?
8a) Wenn ja, warum?
9) Wann ist mit einer Freigabe der sterblichen Überreste zu rechnen, um eine
Bestattung zu ermöglichen?
10) Wird die Republik Österreich für eine würdige Bestattung der sterblichen
Überreste der Opfer der NS - Euthanasie sorgen?