1939/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.2.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Mordverfahren gegen Dr. Heinrich Gross

 

In der Causa des unter Mordverdacht stehenden Gerichtspsychiaters

Dr. Heinrich Gross, der während der NS - Herrschaft in Österreich als Arzt am

Kinder - Euthanasie - Programm in der Mordanstalt Spiegelgrund verantwortlich

mitgewirkt hat, wurde am 21. März 2000 in Wien der Strafprozess eröffnet und kurz

nach Verhandlungsbeginn, nachdem ein Gerichtspsychiater in einem Gutachten bei

Dr. Gross Ansätze von Demenz festgestellt hatte, wegen Verhandlungsunfähigkeit

wieder unterbrochen.

 

In der Folge wurde laut Medienberichten ein zweites medizinisches Gutachten eines

Schweizer Sachverständigen eingeholt, das angeblich die Prozessunfähigkeit von

Dr. Gross untermauert haben soll.

 

Nach unseren Informationen ist es bisher zu keinen weiteren Versuchen, die

Strafverhandlung gegen Dr. Gross wieder aufzunehmen, gekommen, wohl aber hat

Dr. Gross über seinen Anwalt in mehreren Fällen zivilrechtliche Verfahren gegen

Personen angestrengt, die öffentlich seine Rolle als Euthanasie - Arzt an der

Mordanstalt Spiegelgrund erörtert haben.

 

Im Herbst 2000 haben deshalb auch Angehörige der Opfer vom Spiegelgrund eine

Petition an die EU - Kommission und das EU - Parlament gerichtet, in der sie

anscheinend Klage über Justiz und Parteien in Österreich, die jahrzehntelang

Dr. Gross nicht nur nicht strafrechtlich verfolgt, sondern sogar in Schutz genommen

bzw. beschäftigt und geehrt haben, führten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Wie lautet der Beschluss bzw. die Verfügung des vorsitzführenden Richters in

     der Hauptverhandlung vom 21. März 2000 betreffend die

     Verhandlungsunfähigkeit von Dr. Gross und die Unterbrechung der

     Verhandlung?

 

2) Wie lautet der Inhalt des Gutachtens des Schweizer Sachverständigen, der in

     der Folge für ein weiteres Gutachten herangezogen wurde?

3) Welche weiteren Verfügungen wurden im Mordprozess Dr. Gross vom Gericht

     bzw. den Justizbehörden getroffen?

 

4) Wurde Dr. Gross seit der abgebrochenen Verhandlung am 21. März 2000

     neuerlich bzw. persönlich auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht?

     4a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

5) Wurde vom Gericht ein neuerlicher Verhandlungstermin anberaumt?

     5a) Wenn nein, warum nicht?

 

6) Ist mit einem weiteren Verhandlungsversuch noch zu rechnen?

     6a) Wenn ja, wann?

     6b) Wenn nein, wird die Einstellung des Verfahrens beantragt?

 

7) Warum wird eine Verhandlungsführung ohne die Anwesenheit von Dr. Gross

     ausgeschlossen, während zivilrechtliche Klagen des angeblich dementen und

     verhandlungsunfähigen Dr. Gross gegen seine Kritiker möglich sind?

 

8) Befinden sich weiterhin Teile der sterblichen Überreste vom „Gedenkraum“

     der Pathologie des PKH Baumgartner Höhe in den Händen der

     Gerichtsmedizin?

     8a) Wenn ja, warum?

 

9) Wann ist mit einer Freigabe der sterblichen Überreste zu rechnen, um eine

     Bestattung zu ermöglichen?

10) Wird die Republik Österreich für eine würdige Bestattung der sterblichen

       Überreste der Opfer der NS - Euthanasie sorgen?